Studienstiftung des deutschen Volkes

Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist eine Organisation zur Begabtenförderung in Deutschland, welche an begabte Studierende und Doktoranden Stipendien vergibt. Die Studienstiftung ist Deutschlands größtes Begabtenförderwerk, politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in der Bundesstadt Bonn.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Stiftung

1921 als Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e. V. gegründet, wurde die Studienstiftung des Deutschen Volkes in der Zeit des Nationalsozialismus, 1934, aufgelöst und durch die Reichsförderung des Reichsstudentenwerks (RSW) ersetzt. 1948 erfolgte die Neugründung als Studienstiftung des deutschen Volkes in Köln und 1990 dann die Ausdehnung der Aktivitäten auf die neuen Bundesländer.

Aufnahme in die Studienstiftung

Die Studienstiftung des deutschen Volkes hat es sich zur Aufgabe gemacht, "Persönlichkeiten" zu unterstützen, weswegen sich die Auswahl nach den Kriterien Leistung, Initiative und Verantwortung orientiert. Eine Selbstbewerbung um eine Aufnahme in die Studienstiftung zur Unterstützung des Studiums ist in der Regel nicht möglich. Die Aufnahme geschieht hauptsächlich über vier Wege:

  1. Durch Schulvorschlag: Einen Schüler pro 25 Abiturienten darf die Schulleitung eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, der sich durch herausragende Leistungen in fachlicher Hinsicht, aber auch durch soziales Engagement etc. hervorgetan hat, für die Aufnahme in die Studienstiftung vorschlagen. Die vorgeschlagenen Abiturienten besuchen ein dreitägiges Auswahlseminar, bei dem durch Einzelgespräche und in Gruppendiskussionen versucht wird, die Förderungswürdigkeit der angehenden Studierenden festzustellen. Von den Vorgeschlagenen werden ca. 25% in die Studienstiftung aufgenommen, wobei die Aufnahme der Studierenden unabhängig von evtl. Mitbewerbenden geschieht, weswegen sich auch keine genaue Quote angeben lässt.
  2. Durch Professorenvorschlag: Während des Studiums schlägt ein Professor Studierende vor, die er für besonders förderungswürdig hält. Nach einem vereinfachten Auswahlverfahren (zwei Professorengespräche) werden im Durchschnitt 50% der so vorgeschlagenen Studierenden in die Stiftung aufgenommen. Auch Promovenden können vorgeschlagen werden.
  3. Durch Prüfungsamtvorschlag: Analog zum Schulvorschlag wird ein Studierender pro 50 Absolventen der Zwischenprüfung des jeweiligen Studienganges vorgeschlagen, ein Professor muss den Vorschlag unterstützen. Das Auswahlseminar ist ähnlich organisiert wie in der Abiturientenauswahl, allerdings spielt die Prüfung der fachlichen Exzellenz eine größere Rolle. Durchschnittlich 30% der Vorgeschlagenen werden aufgenommen.
  4. Als Preisträger eines Bundeswettbewerbes (z.B. Bundeswettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Mathematik, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Jugend forscht) oder als Mitglied der deutschen Mannschaft bei einem internationalen Wettbewerb (z.B. Internationale Mathematik-Olympiade, Internationale Physik-Olympiade) nach einem gesonderten Auswahlverfahren.

Geschieht die Aufnahme vor der Zwischenprüfung, so ist die Förderung zunächst auf drei Semester begrenzt und kann bei überdurchschnittlich hohen Leistungen und nachgewiesenen nichtuniversitären Interessen und Engagements - unterstützt durch unabhängige Gutachten zweier Professoren - auf die Dauer des Regelstudiums ausgeweitet werden.

Förderungen

Die Studienstiftung fördert ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten sowohl finanziell als auch ideell.

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung beläuft sich auf ein konstantes, Büchergeld (derzeit 80 /Monat) sowie auf ein persönliches Lebenshaltungsstipendium, welches sich etwa an den Sätzen des BAföG orientiert, aber nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist. Außerdem wurde bis Oktober 2006 das Vermögen des Stipendiaten nicht auf die Höhe des Stipendiums angerechnet. Doktorandinnen und Doktoranden erhalten ein monatliches Stipendium von 920 €; dazu kommt in der Regel eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 €. Gegebenenfalls können Familien- und Kinderbetreuungszuschläge gewährt werden.

Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr werden zusätzlich durch Stipendien bzw. Auslandszuschläge und der Teilübernahme von Studiengebühren gefördert. Nach Einkommensteuergesetz §3.11 gelten Zahlungen aus dem Stipendium als steuerfreies Einkommen und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. In der Wochenzeitung Die Zeit kündigt der Generalsekretär der Studienstiftung Gerhard Teufel Anfang 2006 an, er könne sich vorstellen, ein pauschales Stipendium für sämtliche geförderte Studierende, unabhängig von der Finanzlage der Eltern, auszuzahlen. Ferner fordert Teufel eine Befreiung der besten Studierenden von den nahenden Studiengebühren.

Ideelle Förderung

Zum ideellen Förderprogramm der Studienstiftung gehören Sommerakademien, Wissenschaftliche Kollegs,Sprachkurse, Kurztagungen sowie die Betreuung durch örtliche Vertrauensdozenten, die dies ehrenamtlich für die Studienstiftung übernehmen. Jedes Semester müssen die Stipendiaten einen Bericht über ihr Studium und ihr sonstiges Engagement abgeben.

Die Studienstiftung des deutschen Volkes in Zahlen

  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert etwa 6500 Stipendiaten mit einer Studienförderung. Dies sind etwa 0,26% aller Studenten.
  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert etwa 600 Stipendiaten in einer Promotionsförderung.
  • Etwa 2000 Stipendiaten werden jedes Jahr neu aufgenommen. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Förderdauer von etwa dreieinhalb Jahren.
  • Etwa 50% der Stipendiaten erhalten als Studienförderung lediglich das Büchergeld, etwa 16% der Stipendiaten erhalten jeweils ein Vollstipendium.
  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes selbst wird zu etwa 75% (von 36,6 Millionen Euro pro Jahr) aus Mitteln des Bundes finanziert.

Prominente Mitglieder und Alumni der Studienstiftung

Literatur

Weblinks

Quelle:
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