Der vom österreichisch-amerikanischen Juristen Hans Kelsen geprägte Begriff des Stufenbaus der Rechtsordnung bezeichnet das System von Normen, die je durch Normen einer höheren Stufe erzeugt sind.
Nach Kelsen könnte der Stufenbau der Rechtsordnung beispielsweise umfassen
Die historisch erste Verfassung wird dabei nicht durch eine "positive" Norm, sondern nur die "vorgestellte" Grundnorm erzeugt.