Türsteher

Türsteher gehören zum Wachpersonal, das nur ausgewählte Gäste in Gastronomiebetriebe oder Veranstaltungsstätten einlässt.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Zu den Aufgaben eines Türstehers gehört das Selektieren von Personen, die aus der Sicht des Veranstalters nicht in die Zielgruppe der Veranstaltung passen. Türsteher üben in seinem Auftrag das Hausrecht aus. Hierbei gibt es einige übliche Kriterien, nach denen Türsteher auswählen: Aussehen, Alter, Kleidung, Geschlecht, Alkoholpegel und in manchen Fällen auch Nationalität. Außerdem sollen sie verhindern, dass unerwünschte Gegenstände mit hinein genommen werden. Hierzu zählen häufig Waffen, Drogen und selbst mitgebrachte Getränke. Türsteher sind zusammen mit dem Sicherheitspersonal auch dafür verantwortlich, dass es innerhalb der Veranstaltung nicht zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung kommt. Neben diesen Aufgaben haben Türsteher auch in vielen Lokalen die Aufgabe, durch "willkürliches-nicht-einlassen" die Attraktivität des Lokals zu erhöhen. Diese Vorgangsweise funktioniert nach dem Prinzip, dass knappe Güter (Einlass) grundsätzlich begehrter sind als inflationär verfügbare.

Je nach Einsatzort erfordert die Ausübung des Hausrechts gelegentlich körperlichen Einsatz, wenn sich ein abgewiesener Gast den Anweisungen des Türstehers widersetzt oder ihn gar bedroht. Türstehr dürfen sich zwar – wie jeder andere Bürger auch – in Notwehrsituationen unter Einsatz körperlicher Gewalt verteidigen, sie dürfen aber keinesfalls in den Aufgabenbereich der Polizei eindringen. Ihre Zuständigkeit ist örtlich durch die Grundstücksgrenzen und inhaltlich durch die Persönlichkeitsrechte der Gäste begrenzt.

Einsatzorte

Türsteher arbeiten häufig für Veranstalter von Konzerten, Partys und Festen und in Diskotheken, Nachtclubs, Tanzcafés und Restaurants.

Prüfung

Türsteher, die für eine Sicherheitsfirma arbeiten oder selbstständig tätig sind, müssen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eine sogenannte Sachkundeprüfung ablegen. Dies ist in §34 (a) der Gewerbeordnung vorgeschrieben. Diese gesetzliche Regelung betrifft keine Türsteher, die direkt vom Betreiber der Arbeitsstätte lohnabhängig beschäftigt werden. Das von der IHK nach bestandener Sachkundeprüfung ausgestellte Zertifikat wird in einschlägigen Kreisen umgangssprachlich "Türsteher-Schein" oder einfach "Schein" genannt.

Kritik

Türsteher haben häufig den Ruf, unintelligente Schläger zu sein, die bei Ärger "lieber draufschlagen" als friedlich zu schlichten. Aus diesem Grund hat sich die Trennung in einen (meist weiblichen) Sorter, der die Gastauswahl trifft und meist der Szene nahe steht, und mehrere im Hintergrund agierende und nur im Notfall eingreifende Security-Kräfte eingebürgert. Weiterhin lassen Türsteher angeblich gerne weibliche Personen passieren, die eigentlich zu jung für Veranstaltungen sind, während männliche Personen nicht eingelassen werden. Ausländer und auch ausländisch aussehende Mitbürger beschweren sich häufig, dass sie aus ausländerfeindlichen Gründen nicht eingelassen werden.

In manchen Städten haben sich regelrechte Türsteher-Gangs etabliert, die intensiv miteinander konkurrieren. Gegenstand der gegenseitigen Rivalität ist dabei der Zugang zu möglichst vielen Diskotheken, da mit der Position eines Türstehers auch eine gewisse Kontrolle der jeweiligen Diskothek verbunden ist.

Literatur

  • Karl Painer: Scheiß Türsteher!: Die Wahrheit einer Branche vom König der Rausschmeißer, Wien-München 2006, ISBN 3-902536-69-1.
  • Geoff Thompson: Die Tür: Erfahrungen eines Rausschmeissers, Burg/Fehmarn 2002, ISBN 3-927553-08-5.
Quelle:
Artikel Türsteher aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
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