Der militärisch seit dem Ende des 17. Jahrhunderts geschwächte Doppelstaat Polen-Litauen erweckte Expansionsgelüste von Russland, Preußen und Österreich. Ende des 18. Jahrhunderts teilten die Nachbarstaaten in den drei Teilungen Polens den polnisch-litauischen Staat untereinander auf, so dass er schließlich von der politischen Karte Europas verschwand.
Die Neuordnung nach dem Wiener Kongress 1815 („Kongresspolen“), die im geheimen Zusatzprotokoll des Deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts von 1939 beschlossene Aufteilung der Zweiten Republik zwischen dem Großdeutschen Reich und der Sowjetunion oder die Aufteilung Polens nach dem Zweiten Weltkrieg wird als „Vierte Teilung“ Polens bezeichnet.
Der Begriff „Polnische Teilungen“ wird in der Geschichtswissenschaft heute nicht mehr verwendet, da er missverstanden werden könnte, so als hätten sich die Polen selber geteilt, statt von drei äußeren Mächten in unterschiedliche Staaten aufgeteilt zu werden.
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Polen war seit der Herrschaft von August dem Starken immer mehr unter den Einfluss Russlands geraten. 1764 setzte Zarin Katharina II. die Wahl ihres ehemaligen Liebhabers Stanislaus Poniatowski als Stanislaus II. August zum polnischen König durch.
Stanislaus führte zwar Reformen durch, um das Land zu stärken, doch konnte sich Polen vom übermächtigen Einfluss Russlands nicht befreien. Als die polnischen Nicht-Katholiken, Dissidenten genannt, die seit dem Stummen Sejm von 1717 ins Abseits gerieten, ihre volle bürgerliche Gleichberechtigung forderten, zwangen russische Truppen, die einmarschiert waren, den Sejm, dieser Forderung nachzugeben. Dagegen erhob sich 1768 die Konföderation von Bar, die sowohl die Souveränität von Polen als auch die Beschränkung der vollen Bürgerrechte auf die Katholiken bewahren wollte. Sie wurde jedoch in einem Bürgerkrieg mit Hilfe russischer Truppen niedergeschlagen.
Der deutsch-römische Kaiser und österreichische Herrscher Joseph II. machte sich gegen den Willen seiner Mutter, Maria Theresia, die polnischen Wirren zunutze und besetzte im Sommer 1769 die Zips unter dem Vorwand, sie sei 1412 von Ungarn an Polen verpfändet und seitdem nicht eingelöst worden. 1770 wurden auch noch Teile des Karpatenvorlandes mit den Städten Neu Markt und Neu Sandez annektiert. Die Initiative zu einer wirklichen Aufteilung ging vom preußischen König Friedrich II. aus. Er schickte seinen Bruder, den Prinzen Heinrich von Preußen, nach Sankt Petersburg, um der russischen Kaiserin Katharina die preußischen Arrondierungspläne schmackhaft zu machen. Der Vorschlag lautete, alle drei Nachbarländer des militärisch wehrlosen und vom Bürgerkrieg zerrissenen Polen sollten sich doch etwas nehmen, um die gegenseitigen Spannungen und Expansionsgelüste auf Kosten des gemeinsamen Nachbarn zu lösen.
Russland und Preußen einigten sich am 17. Februar 1772 über die Gebietsaufteilungen. Österreich schloss sich am 4. März diesem Plan an. Der formelle Teilungsvertrag wurde am 5. August in Sankt Petersburg unterzeichnet.
Das Kurfürstentum Brandenburg als Rechtsnachfolger der 1637 ausgestorbenen Linie der pommerschen Herzöge, vertrat der brandenburgische Kurfürst, der in Personalunion auch „König in Preußen (Ostpreußen)“ war. Somit wiedervereinigte er das östliche Preußen mit dem westlichen Teil Preußen königlichen Anteils, einschließlich Pommerellen. Danzig blieb vorläufig noch Freie Stadt. Das Netzegebiet wurde besetzt und damit war die Landverbindung von Brandenburg über Pommern in das eigentliche Preußen hergestellt. Russland annektierte alle Gebiete östlich von Düna und Dnjepr, während Österreich sich widerstandslos Galizien nahm.
In Polen wurden nach der ersten Teilung die Bemühungen um Reformen unter Stanislaus II. August verstärkt. Nach dem Ausbruch der Französischen Revolution gab sich Polen als erstes Land Europas eine freiheitliche Verfassung, die Verfassung vom 3. Mai 1791.
Diese wurde mit der Konföderation von Targowica 1792 abgelehnt. Der seiner Macht beraubte konservative Teil des polnischen Adels bat bei der Zarin um russische Intervention, um die alte Ordnung der Goldenen Freiheit wiederherzustellen. Russische Truppen marschierten im Mai 1792 mit der offiziellen Begründung in Polen ein, dort sei eine Jakobinerherrschaft im Entstehen. Der Einmarsch gipfelte im Russisch-Polnischen Krieg von 1792.
Die Niederlage der Polen führte schließlich zur zweiten Teilung. An dieser war Österreich nicht beteiligt. Der Teilungsvertrag wurde am 23. Januar 1793 zwischen Preußen und Russland geschlossen. Am 23. September 1793 musste das von russischen Truppen umstellte polnische Parlament in Grodno sich dem Diktat in einer „stummen Sitzung“ beugen und der abermaligen Verkleinerung des Staates zustimmen. Preußen erhielt die Städte Danzig und Thorn und auch die nach der Annexion „Südpreußen" genannte Landschaft Großpolen, die spätere Provinz Posen.
Russland erhielt Weiß-, Schwarz- und Kleinrussland sowie den Osten Wolhyniens und bekam mit Podolien erstmals eine gemeinsame Grenze zu Österreich in Galizien.
Hauptartikel: Dritte Teilung Polens
Der als Reaktion auf die zweite Teilung folgende nationale Aufstand unter General Tadeusz Kościuszko bot den Anlass den Staat Polen vollends zu vernichten. Diesmal war auch Österreich wieder beteiligt: Es erhielt bei der dritten Teilung das später Westgalizien benannte Gebiet bis kurz vor Warschau.
Preußen sicherte sich die polnische Hauptstadt Warschau, Podlachien bis zur Memel sowie das Gebiet um Bialystok und nannte die Erwerbung Neuostpreußen. Russland erhielt mit Kurland nun auch den Rest Livlands. Außerdem kamen Litauen und Podlesien dazu. Der polnische Staat hörte 1795 auf zu existieren, und der polnische König Stanislaus II. August wurde gezwungen abzudanken.
Die Teilungen brachten Preußen, Russland und Österreich
Vorteile
und
Nachteile (Risiken)
Nach militärischen Niederlagen gegen das Revolutionäre Frankreich, das zum Untergang des HRR und Neuordnung der Staaten Mitteleuropas führte, verloren Preußen und Österreich ihre Gewinne aus der zweiten und dritten Teilung 1807 bzw. 1809 an das von Kaiser Napoléon gebildete Herzogtum Warschau, welches 1815, ohne das Gebiet um die Städte Posen und Krakau, als Kongresspolen („Königreich Polen“) in Personalunion an das Russische Reich ging. Die Ostgrenze lag in etwa an der späteren Curzon-Linie.
Nach dem gescheiterten Novemberaufstand von 1831 wurde das autonome Kongresspolen, unter Bruch der Wiener Kongressakte, als gewöhnliche Provinz dem Russischen Reich direkt einverleibt. Das Kaisertum Österreich folgte dem russischen Beispiel, indem es 1846 die freie Republik Krakau annektierte. Im Rahmen der Donaumonarchie wurde den Polen vom Haus Habsburg-Lothringen in den von Österreich annektierten Gebieten jedoch bereits 1867 die volle Selbstverwaltung gewährt.
Die souveräne Zweite Polnische Republik wurde erst nach der Niederlage der Teilungsmächte im Ersten Weltkrieg 1918 wiedererrichtet.
Nach dem Deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt und dem Einmarsch deutscher Wehrmachts- und sowjetischer Truppen wurde das erst 1918 wieder unabhängig gewordene Polen erneut geteilt. Hitler und Stalin beabsichtigten damit eine endgültige Löschung Polens von den Landkarten.
Die weißrussischen und ukrainischen Gebiete fielen größtenteils an die Sowjetunion und wurden als Teil der Belorussischen und Ukrainischen SSR sowjetisiert.
Der westliche Teil wurde an die Reichsgaue Wartheland, Danzig-Westpreußen, Ostpreußen und Oberschlesien angeschlossen bzw. als Generalgouvernement verwaltet und in das System des Nationalsozialismus eingebunden. In das nun so genannte Generalgouvernement wurden die vertriebenen Polen und insbesondere polnische Juden (in Ghettos und Konzentrationslager) zwangsumgesiedelt bzw. zu einem hohen Prozentsatz ermordet (Vernichtungslager).
Auf der Teheran-Konferenz 1943 und den Folgekonferenzen in Jalta und Potsdam wurde von den nun alliierten Weststaaten und der UdSSR beschlossen, dass der Staat Polen wieder hergestellt, aber dauerhaft einschließlich großer Bevölkerungsteile nach Westen verschoben werden soll (auch: Westverschiebung Polens).
Die "Oder-Neiße-Linie" als neue Westgrenze Polens sollte die Annexion Ostpolens durch die Sowjetunion auf Kosten des besiegten Deutschen Reichs für die polnische Seite akzeptabler machen. Aus deutscher Sicht wurde sie zunächst von der DDR in einem Vertrag mit Polen akzeptiert und war in der Bundesrepublik lange umstritten. Erst 1970 im Warschauer Vertragund im Zuge der Vereinigung BRD/DDR kam es 1990 zu einer vertraglichen Regelung auch mit der Bundesrepublik.