Telefonansage
Eine Telefonansage ist eine vom Band abgespielte oder digital erzeugte Mitteilung, die dem Anrufer vorgespielt wird.
Sie dient der Information des Anrufers über eine verzögerte Erreichbarkeit, Nichterreichbarkeit oder Abwesenheit des Angerufenen, anderen Informationszwecken oder zur Unterhaltung (Freizeichenton). Mitunter kann der Anrufer eine Nachricht hinterlassen.
Die Ansagen werden entweder durch Anrufbeantworter/Voicebox-Systeme oder Telefonanlagen individuell durch den Teilnehmer konfiguriert oder von den Netzbetreibern als generische netzseitig generierte Ansagen geschaltet.
Netzbetreiber-Ansagen
Die in deutschen Telefonnetzen von Telefongesellschaften geschalteten üblichen kostenlosen vermittlungstechnischen Telefonansagen:
- Ansage 1: Besetzt (eigentlich nur ein Ton und nur bei bestimmten Telefonanbietern eine gesprochene Ansage), gelegentlich kann man hier auch eine Nachricht hinterlassen (siehe auch Anklopfen). Bei Anrufen zu Mobilfunkzielen wird der Besetzt-Ton seit 2005 teilweise als kostenpflichtige Verbindung in Rechnung gestellt - s.u.
- Ansage 2: Tonfolge aus drei verschiedenen Tönen und dann: "Kein Anschluss unter dieser Nummer" oder alternativ "Keine Verbindung unter dieser Telefonnummer." In der Regel ergeht diese Ansage, wenn eine gewählte Rufnummer nicht vergeben ist.
- Ansage 3: "Dieser Anschluss ist vorübergehend nicht erreichbar. Bitte rufen Sie später wieder an." Diese Ansage wird vorgespielt, wenn der gewählte Anschluss zwar existiert, aber entweder die Leitung gestört ist, keine freien Vermittlungskapazitäten vorhanden sind (Überbuchung, trat früher häufig bei einigen Call-by-Call-Anbietern auf, heute meist nur noch bei Verbindungen zu Mobilfunk- oder Auslandszielen) oder falls ein Mobilfunk-Teilnehmer sein Mobiltelefon nicht eingeschaltet und auch keine Mobilbox aktiviert hat. Alternativ ertönt anstelle dieser Ansage bei gestörten Leitungen oder Überbuchung der Netzkapazität auch ein Besetztton mit sehr kurzen Intervallen (Gassenbesetzt) oder bei Anrufen aus dem Mobilfunk eine kurze Folge von drei Tönen als Zeichen für die Netzüberlastung oder Störung.
- Ansage 4: "Diese Rufnummer ist regional begrenzt und aus Ihrem Vorwahlbereich nicht erreichbar." - auch bei Sperrung von Rufnummern aus Mobilfunknetzen und von Telefonzellen aus.
- Ansage 5: "Ihr Gesprächspartner ist besetzt, Sie klopfen an" - nur von einigen Vermittlungsstellen anstelle des Freitons an den Anrufer gesendet während des Anklopfens.
- Ansage 6: "Die gewählte Rufnummer ist besetzt. Möchten Sie verbunden werden, sobald diese frei ist, sagen Sie jetzt bitte Ja" - Sprachsteuerung von Rückruf bei Besetzt im Netz der Deutschen Telekom
- Ansage 7: "Der von Ihnen gewählte Netzbetreiber bietet den von Ihnen gewählten Dienst in Ihrem Bereich derzeit nicht an" - der mittels Call-by-Call-Vorwahl gewählte Anbieter existiert nicht, bietet seine Dienste in der Region des Teilnehmers nicht an oder besitzt vor Ort keine ausreichende Netzzusammenschaltung für das Angebot von Call-by-Call-Ortsgesprächen.
- Ansage 8: "(ISDN-)Dienst oder Dienstmerkmal nicht möglich" - generische Fehlermeldung von Vermittlungseinrichtungen
- Ansage 9: Preisansage bei Call-by-Call vor dem Verbindungsaufbau
- Ansage 10: Netzbetreiberansage bei Wahl der Testrufnummern 0310/0311
Kostenpflichtige Nichterreichbarkeitsansage bei Anrufen zu Mobilfunkrufnummern
Ab 2005 etablierten die deutschen Mobilfunkanbieter SMS-Benachrichtigungsdienste über entgangene Anrufe und schalten diese Dienste seither all ihren Kunden mit deaktivierter Mobilbox auf. Anrufer zu solchen Mobilfunkanschlüssen erhalten seither eine erweiterte Nichterreichbarkeitsansage mit dem Inhalt "Der Teilnehmer ist im Moment nicht erreichbar, wird aber über SMS über ihren Anruf informiert". Ansagen dieser Form werden dem Anrufer (auch aus dem Festnetz) meist als kostenpflichtige Verbindung in Rechnung gestellt[1] (ausser bei Anrufen ins E-Plus-Netz), was für viele Anrufer überraschend ist und bereits massive Kritik von Verbraucherschützern nach sich zog. Im Juli 2006 wurde ein Urteil des Amtsgerichts Ulm bekannt, das die Inrechnungstellung von Kosten für Nichterreichbarkeitsansagen für unzulässig erklärt.[2] Noch weniger transparent ist die Inrechnungstellung des Besetzttons -auch bei Abweisen (Wegdrücken) des Anrufers durch den Angerufenen- als für den Anrufer kostenpflichtige Verbindung, was ebenfalls mit diesen Diensten Einzug hielt.
Bei Anrufen zu Rufnummern von O2 und Vodafone können die kostenpflichtigen Ansagen mittels Rufnummernunterdrückung vermieden werden.[3]. Die Mobilfunkteilnehmer können für ihre eigene Mobilfunkrufnummer die Benachrichtigung per SMS bei Anrufen in Abwesenheit deaktivieren lassen, womit Anrufern, die den eigenen Teilnehmeranschluss anrufen keine kostenpflichtigen Nichterreichbarkeitsansagen oder Besetzt-Töne mehr geschaltet werden.
Quellen
- ↑ Teltarif: Info-Seite zu kostenpflichtigen Nichterreichbarkeitsansagen bei Anrufen zu Mobilfunkrufummern
- ↑ Teltarif: Kosten für Nichterreichbarkeitsansagen nicht zulässig laut Amtsgericht Ulm Az. 6 C 3000/04
- ↑ VZ BW: Rufnummernunterdrückung gegen kostenpflichtige Nichterreichbarkeit