Termingeschäft
Ein Termingeschäft, auch Zeitgeschäft genannt, ist ein Vertrag über Lieferung und Abnahme zu einem fest vereinbarten Preis, der erst eine gewisse Zeit nach dem Abschluss erfüllt wird. Üblicherweise spricht man ab einem Zeitraum von mehr als zwei Tagen von einem Termingeschäft.
Arten von Termingeschäften
- Das unbedingte Termingeschäft muss sowohl seitens des Käufers als auch des Verkäufers auf jeden Fall - also "unbedingt" - erfüllt werden. Durch die gleiche Verteilung von Rechten und Pflichten fließt bei Vertragsabschluss keine Prämie. Erst bei der Erfüllung des Geschäftes kommt es zu einem Barausgleich oder zu einer effektiven Lieferung. In der Regel wird hier zwischen den folgenden Arten unterschieden:
- Beim bedingten Termingeschäft wird dem Käufer das Wahlrecht eingeräumt, auf der Grundlage vorher festgelegter Bedingungen erst in der Zukunft zu entscheiden ("bedingt" durch bestimmte Marktwerte), ob er das zugrunde liegende Geschäft tatsächlich durchführen möchte. Bedingte Termingeschäfte nennt man auch Optionen. Verbriefte Optionen werden als Optionsschein bezeichnet. Die Form der Ausführung kann "amerikanisch" oder "europäisch" sein. Amerikanische Ausführung bedeutet, dass das zugrundeliegende Geschäft während der gesamten Laufzeit (freie Zeitpunktwahl) vom Käufer der Option oder des Optionsscheines getätigt werden kann. Bei der "europäischen Ausführung" darf nur zum Laufzeitende ausgeübt werden.
Information bei Finanztermingeschäften
Bankkunden, die Termingeschäfte durchführen wollen, müssen von seiten ihrer Bank bzw. ihres Brokers über die entstehenden Risiken aufgeklärt werden und im Anschluss ein entsprechendes Formular unterschreiben. Termingeschäfte gelten aufgrund ihrer Hebelwirkung als extrem riskante Geldanlagen, die im Erfolgsfall hohe Gewinnspannen ermöglichen, aber auch hohe Risiken bergen. Im Falle, daß eine solche Aufklärung unterlassen wird, macht sich die Bank bzw. der Broker gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig. Die entsprechende Norm findet sich in § 37d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Termingeschäfte werden allerdings auch von Unternehmen eingesetzt, um dadurch ihre unternehmensspezifischen Risiken abzusichern. Sie sind daher für viele Unternehmen integraler Bestandteil des Risikomanagements.
Betrugsgefahr
Vorsicht ist bei Warentermingeschäften geboten, die auf (unerlaubtem) telefonischem Wege angebahnt werden. Zahlreiche „Warentermin-Broker“, die auf diesem Wege Ihre Kundschaft einwerben, gehören der Betrugsszene an – das einmal gezahlte Geld wird so lange unter wiederholtem Abzug von Gebühren in Optionen oder Futures „gedreht“ (round-turn commission), dass am Ende nur ein Minimalbetrag übrig bleibt.[1][2]
Quellen
- ↑ http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,429225,00.html WARENTERMINGESCHÄFTE Kein Gewinn mit Schweinehälften, Manager Magazin, 30.07.2006
- ↑ http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ117805964022358/link200127A.html Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 27.10.2005: Grauer Kapitalmarkt - Woran erkennt man unseriöse Geldanlageangebote?
Weblinks
- MIMI enthält ähnliche Definitionen aus unterschiedlichen Quellen