Thomas Heinrich Gadebusch (* 11. August 1736 in Stolp in Hinterpommern; † 2. April 1804 in Stockholm) war ein deutscher Staatsrechtler und Historiker in schwedischen Diensten.
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Gadebusch wurde zwar 1736 in Stolp geboren, wuchs jedoch in Stralsund auf. Nach dem Besuch des dortigen Gymnasiums studierte er an der Universität Greifswald (1752-56) und in Göttingen. Sein Lebensziel, eine Professur an der schwedisch-pommerschen Universität in Greifswald, erreichte er erst nach mehreren vergeblichen Anläufen im Jahr 1772, als ihm ein Lehrstuhl für deutsches und pommersches Staatsrecht eingerichtet wurde, den er 1775 einnahm. Bis dahin hatte er bereits geschichtliche Vorlesungen als Privatdozent gehalten und zahlreiche Veröffentlichungen zur Geschichte Pommerns veröffentlicht. 22 Jahre lang hielt er Vorlesungen zum Staatsrecht und der Geschichte Pommerns. Aufgrund seiner verwaltungstechnischen Fachkenntnisse hinsichtlich der Situation in Festland-Schweden wurde er 1796 von der schwedischen Regierung zum Kanzleirat ernannt und 1797 Mitglied im Allgemeinen Staatsauschuss. Dies machte den Umzug nach Stockholm erforderlich, wo er 1798 Mitglied im Pommerschen Ausschuss wurde, dem er bis zu seinem Tod in 1804 angehörte.
Gadebusch war als Deutscher in schwedischen Diensten einer der Begründer der Geschichtsschreibung Pommerns. Sein Nachlass bestand ausschließlich in der von ihm zusammengetragenen, umfassenden Collectio pommeranica bestehend aus 279 Bänden mit Manuskripten und Dokumenten zur Geschichte Pommerns im 17. und 18. Jahrhundert, die seither als Gadebuschsammlung im Reichsarchiv in Stockholm liegt, nachdem sie bei seinem Tod vom schwedischen Staat aus der Pfandhaft eines privaten Gläubigers für 600 Reichstaler ausgelöst worden war.