Als Titelblatt oder Titelseite wird die Deckseite einer Publikation bezeichnet:
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Bei Aussagen über das Titelblatt sind Differenzierungen zu beachten.
Heutige Bücher pflegen farbige Cover bzw. Einbände zu haben, auf denen der Buchtitel mit ansprechendem Bild, dem "Titelbild", erscheint. In der Buchherstellung wird hier vom Cover oder der Vorderseite des Schutzumschlags mit dem Buch- oder Werktitel gesprochen. Das Titelblatt jedoch gehört zur Titelei und/oder zum Titelbogen.
Das Titelblatt ist Teil der Titelei und hat seinen historischen Platz auf der dritten (rechten) Seite des Buchblocks. Ihm gegenüber, auf der zweiten Seite, stand früher oft ein Frontispiz, heute ist die Seite meist leer. Auf der Rückseite des Titelblattes, also auf Seite 4 des Buchblocks, steht das Impressum, auf dem alle wichtigen Daten rund um das Buch vermerkt sind. Die erste Seite des Buchblocks nennt sich Schmutztitelseite, auf ihr ist meist der Titel in Kurzform vermerkt.
Auf dem Titelblatt sind die wichtigsten bibliographischen Daten aufgeführt. Neben dem Haupt- und Untertitel des Buches, sollte der Autor und/oder der Herausgeber mit vollen Namen angegeben werden. Auch der Verlag, der Verlagsort und das Erscheinungsjahr sollten nicht fehlen. Manchmal ist auch das Verlagssignet abgebildet. Auch auf der Frontispizseite stehen oft noch Angaben, die zum Titel gehören. Dies ist meist der Fall, wenn ein Band in einer Buchreihe veröffentlicht wird. Auf dieser Seite ist dann der Reihentitel zu finden.
Das Titelblatt ist „Grundlage der modernen Bibliographie und Titelaufnahme in Bibliothekarischen und Buchhändlerischen Katalogen“[1]. Mit Hilfe der Indexierung des Buchinhaltes können Kataloge erstellt werden, die es ermöglichen bestimmte Literatur mit Hilfe von Schlagwörtern schnell zu finden. Weiterhin dient das Titelblatt zur weiteren Orientierung des Lesers. Ausschlaggebend für den Kauf eines Buches ist das Titelblatt heute nicht mehr. Hier spielt die Gestaltung des Einbandes oder des Schutzumschlages die größte Rolle.
In frühen Drucken war das Titelblatt die erste gedruckte Seite des Buches. Ihm konnte ein Frontispiz vorgeschaltet werden - ein Kupferstich oder bei günstigeren Büchern ein Holzschnitt. Die meisten Buchbinder banden das Frontispiz dem Titelblatt gegenüber, so dass es (wie im nebenstehenden Beispiel) links und das Titelblatt rechts stand. (Zuweilen definiert man an dieser Stelle als "Kupfertitel" ein Frontispiz, das den Titel mit dem Bild oder innerhalb des Bildes wiederholt.)
Das Titelblatt war früher, solange Bücher vor allem ungebunden verkauft wurden, die wichtigste Seite des zum Verkauf anstehenden Buches. Sie war lange die erste gedruckte Seite des Buches. Oft las man auf dem Titelblatt nur einen einzigen langen, graphisch untergliederten Satz, der zuerst den Titel nannte, zusammenfasste, was in dem Buch an Informationen geboten wurde, den Autor oder sein Pseudonym notierte und mit dem Impressum abschloss: den Angaben des Verlagsortes, des Verlegers und des Druckjahres. Titelblätter lagen, kam ein Buch ins Angebot, obenauf. Die Seiten darunter waren noch unaufgeschnitten und erlaubten darum keine Einsichtnahme. Erst der Buchbinder schnitt sie auf. Kunden orientierten sich im Laden mithin über die Angaben, die das Titelblatt machte. Heute haben diese Funktion die Rückseite des Buches mit einem Kurztext oder der Klappentext auf den Einschlagklappen des Schutzumschlages (sofern es sich um ein Hardcover oder eine Klappenbroschur handelt) übernommen. Titelblätter wurden zudem oft im Überschuss gedruckt und in Buchhandlungen ausgehängt; sie fungierten damit als gedruckte Buchwerbung. Ab dem 18. Jahrhundert nahm dann die dem Titelblatt vorgeschaltete Schmutztitelseite die erste Seite des Buchblocks für sich in Anspruch.
Als mit dem 19. Jahrhundert der Verkauf fertig gebundener Bücher die Regel wurde, kamen Schutzumschläge auf, die die ursprüngliche Rolle von Frontispiz und Titelblatt vereinigten. Die Detailinformationen zum Buch stehen heute im Impressum, zumeist auf der Rückseite des Titelblattes oder am Ende des Buches. Die Informationen, die heute das Bibliothekswesen, das Urheberrecht und das Presserecht den Publikationen abverlangen, sind zu umfangreich geworden, um noch auf den Vorderseiten der Titelblätter untergebracht werden zu können; sogar zusätzliche Auskünfte über das verwendete Papier und die Schrifttype etc. finden bei manchen Buchausgaben hier ihren Platz.
Bei Drucken der frühen Neuzeit kann es interessant sein, Titel vollständig zu "transkribieren", das heißt, den Text des Titelblatts Zeile für Zeile unter Beachtung der Groß- und Kleinschreibung abzuschreiben und jeweils durch einen senkrechten Strich den Zeilenwechsel zu markieren. Das erlaubt es, später zu erkennen, welche Informationen das Buch überhaupt enthielt, und welche Worte dabei im Vordergrund standen (die einzelnen großen Worte, die eine ganze Zeile für sich einnahmen) - hier mit Vermerk des eingesetzten Rotdruckes:
Eine ausführlichere Anleitung zur Aufnahme von Titeln der frühen Neuzeit bietet der Artikel Titelaufnahme.