Als Todeserklärung bezeichnet man die richterliche Erklärung, dass eine Person verstorben ist, jedoch mangels exakten Nachweis über das Ableben der Person kein Totenschein ausgestellt werden kann. Ausgangspunkt für eine Todeserkärung bildet die Verschollenheit.
Verschollenheit, Totenschein, Sterbeurkunde, Vermisste Person
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