Die sogenannte Todesnacht von Stammheim bezeichnet die Nacht vom 17. zum 18. Oktober 1977, in der die inhaftierten Anführer der linksextremistischen Terrororganisation Rote Armee Fraktion Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in ihren Gefängniszellen in der JVA Stuttgart Suizid begingen. Das Ereignis war der Schlusspunkt des Deutschen Herbstes, in dem die zweite Generation der RAF versuchte, die Gefangenen freizupressen. In direkter Folge wurde am darauffolgenden Tag der von der RAF entführte Hanns Martin Schleyer ermordet.
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1972 waren die Mitglieder der ersten Generation der RAF nach einer Anschlagsserie mit mehreren Todesopfern verhaftet worden. 1973 wurden die Top-Gefangenen im Hochsicherheitstrakt der JVA Stuttgart zusammengelegt und in einem extra gebauten Gerichtsgebäude neben der JVA vor Gericht gestellt. RAF-Mitgründerin Ulrike Meinhof nahm sich schon 1976 in ihrer Zelle das Leben. Nach einem langwierigen Verfahren waren die verbliebenen Häftlinge Baader, Ensslin, Raspe und Irmgard Möller im April 1977 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Die Anwälte legten Revision ein, sodass die Urteile noch nicht rechtskräftig waren. Im Herbst 1977 versuchte die zweite Generation der RAF, die Häftlinge aus der ersten Generation freizupressen. Am 5. September 1977 kam es zur Schleyer-Entführung durch die RAF. Als die Bundesregierung unter Helmut Schmidt nicht nachgab, kam es zur Entführung des Lufthansaflugzeugs Landshut durch eine Gruppe palästinensischer Terroristen der PFLP. Am frühen Morgen des 18. Oktober 1977 wurde die Flugzeugentführung durch die GSG 9 beendet. Die 86 Geiseln konnten befreit werden.
Von Rechtsanwalt Arndt Müller waren ab 1976 drei Schusswaffen in den Hochsicherheitstrakt in Stuttgart eingeschmuggelt worden. Mit zwei von ihnen töteten sich Raspe und Baader. Das spätere RAF-Mitglied Volker Speitel arbeitete 1976 bei Müller als „Kanzlei-Gehilfe“ und hatte die Waffen in Ungarn erworben.
Nach seiner Verhaftung wurde Speitel Kronzeuge und gab folgenden Ablauf zu Protokoll: Speitel fertigte einen Hohlraum in dem gehefteten Handaktenband des Anwalts an, so dass eine Waffe ohne Griffschalen gerade eben hineinpasste. Anschließend verklebte er die Stelle mit Buchbinderleim, so dass die Akte durchgeblättert werden konnte. Die Handakte wurde dann im Gerichtssaal an die Häftlinge übergeben, die diese mit in ihre Zellen nehmen durften.[1] Die Handakten wurden nach den Verhandlungstagen nur durch Durchblättern oberflächlich durch einen Justizbeamten kontrolliert, da die Häftlinge meist schnell abgeführt werden sollten. Der Schmuggel flog nie auf.
Erst nach den Suiziden wurden in der Kanzlei Arndt Müllers präparierte Handakten gefunden.[2] Auf diese Weise brachte Müller, der für seine stoische Ruhe bekannt war, eine Fotokamera der Marke Minox, mehrere Kochplatten, ein Transistorradio der Marke Sanyo, diverse elektronische Kleinteile, drei Schusswaffen, 650 Gramm Sprengstoff und Zünder in den Hochsicherheitstrakt. Nach dem Tod der Häftlinge wurden Sprengstoff und Zünder in mehreren Mauerverstecken gefunden.
Speitel legte ein Geständnis ab, in dem er den Waffenschmuggel detailliert beschrieb.[3] [4] Müller behauptet bis heute, nicht gewusst zu haben, dass sich Schusswaffen und Sprengstoff in der Handakte befanden. 1978 wurde Arndt Müller jedoch wegen des Waffenschmuggels und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu vier Jahren und acht Monaten Haft und weiteren fünf Jahren Berufsverbot verurteilt.
Jan-Carl Raspe erhielt eine Pistole der Marke Heckler & Koch, Typ HK 4, die er in einem Mauerversteck hinter einer Fußleiste in seiner Zelle verbarg. Baader erhielt einen Revolver der Marke FEG, Kaliber 7,65 mm, die er zunächst ebenfalls in einem Mauerversteck und später in seinem Plattenspieler versteckte. Die dritte Waffe, ein Colt Detective Special, Kaliber 38 wurde erst einen Monat nach den Suiziden in Zelle 723 entdeckt, nachdem der Putz abgeschlagen worden war. Sie lag ebenfalls in einem Mauerversteck.[5] In Zelle 723 saß bis August 1977 Helmut Pohl ein.
Mit eingeschmuggelten Elektroteilen und den für die Gefangenen erlaubten Plattenspieler hatte Raspe zudem über die von Zelle zu Zelle verlaufenden Leitungen des ehemaligen Anstaltsrundfunks eine Wechselsprechanlage angefertigt, über die sich die Gefangenen vermutlich unbemerkt verständigen konnten.[6] Spekulationen, dass die Gespräche der Gefangenen abgehört worden sein könnten, wurden stets dementiert. Es ist jedoch davon auszugehen, das die Häftlinge das offizielle Kontaktverbot, das nach dem im Deutschen Bundestag im Eilverfahren beschlossenen Kontaktsperregesetz, das am 13. Oktober zur vollständigen Isolation der Häftlinge führte, durch die Sprechanlage umgehen konnten.
Wahrscheinlich ist, dass Raspe am 18. Oktober 1977 gegen 00.40 Uhr aus seinem Radio vom Ende der Flugzeugentführung erfuhr und dies an die anderen Gefangenen über die Wechselsprechanlage weitergab. Danach versuchten alle vier verbliebenen Häftlinge, sich umzubringen. Baader und Raspe erschossen sich mit Pistolen, Ensslin hängte sich auf und Möller versuchte, sich mit einem Messer das Leben zu nehmen.
Gegen 7.40 Uhr schloss Justizobersekretär Gerhard Stoll Raspes Zelle auf. Drei weitere Beamte waren anwesend. Raspe saß mit ausgestreckten Beinen auf seinem Bett, mit dem Rücken lehnte er an der Wand. Er blutete aus Mund, Nase und Ohren und einer Schusswunde in der rechten Schläfe. Auf der Matratze lag eine Waffe. Raspe atmete zwar noch und wurde in das Robert-Bosch-Krankenhaus gebracht, starb aber gegen 9.40 Uhr. Gegen 7.50 Uhr öffneten die Beamten Baaders Zelle. Er lag auf dem Rücken auf dem Boden in einer großen Blutlache und hatte eine Schusswunde im Genick. Baader war tot. 40 Zentimeter neben ihm lag eine Pistole. Gudrun Ensslin hatte sich mit einem Kabel am Fensterkreuz ihrer Zelle erhängt und wurde wenig später entdeckt. An dem gleichen Fenster hatte sich Ulrike Meinhof ein Jahr zuvor auf die gleiche Art das Leben genommen. Irmgard Möller wurde in einer Blutlache auf ihrem Bett aufgefunden. Sie lag gekrümmt auf ihrer Matratze und war bewusstlos. Sie hatte in der Herzgegend acht Stichverletzungen. Nach einer Notbehandlung vor Ort wurde sie ins Krankenhaus gebracht und überlebte.
Nach heutigen Erkenntnissen gibt es am Suizid der Gefangenen keine vernünftigen Zweifel mehr. Aus dem Umfeld der RAF und ihren Sympathisanten wurde behauptet, dass es sich um staatlich angeordneten Mord gehandelt habe, um weitere Freipressversuche zu verhindern. Diese Spekulationen dauern bis heute an und werden durch einige Indizien vermeintlich gestützt. Auch die RAF-Anwälte Otto Schily, Hans-Christian Ströbele und Karl-Heinz Weidenhammer sprachen in den 1970er Jahren von Mord. Inzwischen haben jedoch alle drei diese These widerrufen. Die überlebende Irmgard Möller spricht bis heute von Mord und bestreitet, dass es eine Absprache zum kollektiven Suizid gegeben habe.[7] Jedoch halten die ehemaligen RAF-Mitglieder Susanne Albrecht und Monika Helbing dem entgegen, dass es sich um geplante Suizide handelte, die zur politischen Agitation als Mord hingestellt werden sollten. Die Eingeweihten hätten dieses Vorhaben Suicide Action genannt.[8] [9]
Allerdings ließen die publizierten Untersuchungsergebnisse Raum für Spekulationen. Diese Spekulationen wurden bestärkt, als die Illustrierte Stern Anfang November 1977 berichtete, dass es in der Nacht zum 18. Oktober in weiten Teilen der JVA Stammheim einen Stromausfall gegeben habe und somit der Zugang zum Hochsicherheitstrakt im siebenten Stock für Unbefugte möglich gewesen sei. Einige Kritiker vermuteten daraufhin das Werk von Geheimdiensten, die die Häftlinge getötet hätten. Zudem blieb es für die Öffentlichkeit schwer verständlich, dass unbemerkt Schusswaffen in das am besten gesicherte Gefängnis der Bundesrepublik gelangt waren.
Eine weitere Variation ist die These von Selbstmorden unter staatlicher Aufsicht [10], die im wesentlichen darauf basiert, dass die Behörden die Kommunikation über die selbstgebaute Wechselsprechanlage abgehört haben könnten. Somit seien die Behörden auch von den Waffen in Stammheim informiert gewesen, hätten die Gefangenen aber gewähren lassen, um sie los zu werden. Auch diese Möglichkeit kann kaum durch tatsächliche Indizien gestützt werden.
Die Schusswunde Baaders gab Anlass zu weiterer Spekulation. Er war mit einem Einschuss im Genick aufgefunden worden. Die Waffe lag 40 Zentimeter neben ihm. Das Ergebnis eines einzelnen Gutachters des Bundeskriminalamtes, die Pulverschmauchspuren würden daraufhin deuten, dass Baader durch einen Genickschuss getötet worden sei, der aus einer Entfernung zwischen 30 und 40 Zentimeter abgefeuert worden sein muss [11], stützte die Mordversion. Jedoch sprachen drei weitere Gutachter derselben Behörde davon, dass sich Baader den Schuss selbst aufgesetzt haben könnte. Eine Untersuchung der EG-Kommission gab 1978 ein weiteres Gutachten bekannt, indem fünf Gutachter befanden, das Baader sich den Schuss selbst beigebracht haben kann. [12]
Sowohl die durch die Ermittlungsbehörden beauftragte Obduktion, als auch die zweite Untersuchung der Leichen auf Betreiben von Angehörigen und Anwälten, ergaben keinerlei Anhaltspunkte für ein Fremdeinwirken. Die Europäische Kommission untersuchte 1977/78 die Todesumstände der Stammheimer Gefangenen und konnte keinerlei Hinweise feststellen, die gegen einen Suizid sprechen.
Beweise für Mord konnten somit nie gefunden werden. Die geheimen Teile der damaligen Gutachten wurden Ende der 1990er Jahre veröffentlicht. Seitdem gilt die Suizidthese in den hier genannten Quellen als bewiesen.