Trennung von Amt und Mandat

Mit dem Begriff Trennung von Amt und Mandat wird die Idee bezeichnet, dass dieselbe Person nicht gleichzeitig ein Mandat in der Legislative und ein Amt in der Exekutive wahrnehmen soll.

In der Bundesrepublik Deutschland ist es beispielsweise bislang üblich, dass Mitglieder der Bundesregierung auch weiterhin ihr Bundestagsmandat wahrnehmen. Es findet hier also keine strikte Anwendung des Prinzips der Gewaltenteilung in seiner klassischen Sichtweise statt.

Innerhalb der Satzung der Partei Bündnis 90/Die Grünen ist seit 1980 auch für Parteiämter die Trennung von Amt und Mandat festgeschrieben – ein Bundestagsabgeordneter darf dort bestimmte Parteiämter nicht wahrnehmen. Im Mai 2003 wurde diese Regelung gelockert, seitdem dürfen nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder des Bundesvorstandes auch Abgeordnete sein.

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