Die Trichinenschau, heute als Trichinenuntersuchung bezeichnet, ist eine mikroskopische Untersuchung von Fleisch auf Trichinen nach der Schlachtung. Die Trichinenuntersuchung ist Teil der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung (ehemals Fleischbeschau) bei untersuchungspflichtigen Schlachttieren.
Für den Verzehr durch Menschen bestimmtes Fleisch von Hausschweinen, Einhufern, Wildschweinen, Bären, Füchsen, Biberratten und Dachsen sowie von allen anderen Tieren, die Träger von Trichinen (zoologisch heute als Trichinellen bezeichnet) sein können, unterliegt einer Untersuchungspflicht.
Vor Einführung des "Reichsfleischbeschaugesetzes" unter der Federführung von Rudolf Virchow um 1900 gab es in Deutschland nach Schätzungen jährlich etwa 15.000 Erkrankungen. Durch die Fleischbeschau sank diese Zahl in nur 50 Jahren auf nahezu Null.
Die Trichinenproben werden aus den Zwerchfellpfeilern (mind. 1g) und aus der Vorderlaufmuskulatur (mind. 0,5g) des erlegten Wildes vom Jagdausübungsberechtigten bzw. Fleischkontrolleuren unter Weisung vom Amtstierarzt für die Untersuchung entnommen und über Trichinoskope untersucht.