Als Tridentinische Messe (lat. Missa Tridentina) wird die Feier der Heiligen Messe im Römischen Ritus gemäß dem Missale Romanum von 1570 oder einer der nachfolgenden Ausgaben bis einschließlich der Editio typica von 1962 bezeichnet. Innerhalb der römisch-katholischen Kirche wird heute bei solchen Feiern allein letztere Fassung („1962er-Ritus“) gebraucht, die die Liturgiereform durch Papst Pius XII. und Johannes XXIII. einschließt. Die Bezeichnung „tridentinisch“ leitet sich vom Konzil in Trient, dem Concilium Tridentinum, ab. Jetzt wird diese ältere Messform als usus antiquior oder forma extraordinaria des Römischen Ritus bezeichnet (siehe unten, 6.)
Für die seit Jahrhunderten neben der lateinischen gebrauchte slawische Fassung siehe: Altslawischer Ritus.
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Im Gefolge des Konzils von Trient wurde unter Papst Pius V. das „Missale Romanum“ als verbindliches Messbuch für die ganze Kirche des Römischen Ritus herausgegeben. An seiner Stelle durften aber weiterhin auch die liturgischen Bücher jener Gottesdienstordnungen benutzt und gedruckt werden, die zum damaligen Zeitpunkt älter als 200 Jahre waren, nämlich bestimmte Diözesan- und Ordensliturgien. Dieses Sonderrecht galt nicht für Benutzer der Römischen Messbücher und ging definitiv verloren, sobald irgendwo, z. B. in einem Bistum, das Missale Romanum eingeführt war.
Laut der Bulle Quo primum tempore von Papst Pius V. vom 14. Juli 1570 wurden bei der Redaktion des neuen Missale Romanum die ältesten damals verfügbaren Handschriften und gedruckten Messbücher herangezogen, um eine Fassung „nach der Norm der Väter“, d. h. der Kirchenväter und Theologen der Zeit vor den Wirren der Reformation, wiederherzustellen. Inhaltlich handelt es sich bei dem von Papst Pius V. veröffentlichten Missale Romanum um eine leicht korrigierte Neufassung des Messbuchs der römischen Kurie (Erstdruck 1472). Zusätze in der Messordnung sind insbesondere die große Elevation von Hostie und Kelch sowie das Schlussevangelium.
Ein Ziel der Vereinheitlichung und der verbindlichen Festlegung der Liturgie war es, Missbräuche zu beseitigen, künftige zu verhindern und protestantische Einflüsse fernzuhalten. Der tridentinische Ritus versteht sich als Antwort der katholischen Reform auf die protestantische Reformation. Martin Luther betonte das allgemeine Priestertum – die katholische Kirche reagierte in die Gegenrichtung und überantwortete den Gottesdienst in besonderer Weise dem Priester unter starker Reduzierung der Beteiligung der Laienchristen.[1]
Das Missale Romanum wurde unter den nachfolgenden Päpsten mehrfach durchgehend revidiert sowie den Erfordernissen der jeweiligen Zeit angepasst, beispielsweise neue Feste in den Jahreskreis eingebunden und entsprechende Messformulare geschaffen. Außerdem wurden nicht nur zwischenzeitlich unerlaubt vorgenommene Änderungen an der Fassung Pius' V. beseitigt, sondern diese unter Beiziehung weiterer liturgie- und kirchengeschichtlicher Quellen verbessert (vgl. die Bulle Cum sanctissimum Papst Clemens VIII.). Die gleich bleibenden Teile der heiligen Messe (Ordinarium Missae) blieben dabei bis 1960/65 weitgehend unverändert. Die Veränderungen beziehen sich überwiegend einerseits auf die Rubriken, d. h. die Handlungsanweisungen, und andererseits auf das Proprium Missae, d. h. auf die veränderlichen, besonders die biblischen Texte der Messfeier.
Neue, überarbeitete Ausgaben des Missale Romanum wurden beispielsweise 1604, [2] 1634, [3] 1888, 1920 („a Pio X. reformatum“), 1955 und 1962 veröffentlicht. Die Neuerungen im reformierten Missale Papst Pius X. (Druckbeginn 1917, vollendet und approbiert 1920) waren so zahlreich, dass darüber ein eigenes Buch erschien.
Eine tiefgreifende Änderung des Missale Romanum noch vor der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils bildet die unter Papst Pius XII. durchgeführte Neuordnung der Liturgie der Osternacht und der Karwoche. Die Rubriken des bisherigen Missale Romanum wurden 1960 durch den Codex Rubricarum abgelöst und dementsprechend in der Editio typica von 1962 neugefasst. Mit dem Motu proprio „Rubricarum Instructum“ schrieb Papst Johannes XXIII. die Verwendung des unter ihm neugestalteten Missale Romanum vor und setzte die früheren Rubricae generales des Missale Romanum mit Wirkung vom 1. Januar 1961 außer Kraft. Gleichzeitig widerrief er ausdrücklich jegliche entgegenstehenden Privilegien, Indulte und Bräuche etiam saecularia et immemorabilia (d. h., auch wenn seit Jahrhunderten oder seit unvordenklichen Zeiten bestehend). Auch nahm er eine Veränderung im Canon Romanus vor, indem er 1962 seinen Namenspatron, den hl. Josef, in die Heiligenliste des Hochgebetes einfügte.
Es gibt verschiedene Arten der tridentinischen Messe, die sich besonders hinsichtlich der äußeren Feier oder der Verpflichtung, kraft derer sie gefeiert werden müssen, unterscheiden, vor allem:
1. Nach dem Grad der Feierlichkeit:
2. Nach der Art der Verpflichtung oder des Anlasses ihrer Feier:
siehe Hauptartikel Liturgiereform
Die Liturgiereform Papst Pauls VI., die zur Ausführung der Bestimmungen des II. Vaticanums geschehen ist, wurde von Befürwortern und den (wenigen) Gegnern als tiefer liturgischer Einschnitt empfunden, da sie einen usus modernus des Römischen Ritus etablierte.[4] Daher hat man rückblickend die Messe des älteren Gebrauchs (bis einschließlich 1962) inoffiziell als „tridentinische Messe“ bezeichnet. Dennoch ist, trotz Unterschieden im Detail (der Form), von Identität nicht nur der Heiligen Messe als solcher (auch die Göttliche Liturgie der Ostkirchen ist mit der Heiligen Messe identisch), sondern auch des Ritus auszugehen.[5]
Nachdem Papst Paul VI. die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils ausgeführt und am Gründonnerstag, dem 3. April 1969, die Veröffentlichung einer neuen Messordnung (Ordo Missae) mit einer Neuausgabe des Missale Romanum (erschienen 1970) angeordnet hatte, war die tridentinische durch die erneuerte Messordnung ersetzt. Daher wurde die Zelebration von Messen gemäß der „alten“ Messordnung vom Papst und fast allen Bischöfen für Gottesdienste mit Gemeinden nicht mehr gestattet. Die neue Messordnung brachte eine Vereinfachung des Ablaufes. Schon 1965 eingeführt worden war die Erlaubnis, die Messe in der jeweiligen Volkssprache zu halten, was ab 1970 faktisch zur gewöhnlichen, aber nicht alleinigen Praxis im Gemeindegottesdienst geworden ist. Zudem wurde im Missale Romanum für etliche Texte des Ordinarium Missae – auch das Hochgebet – mehrere Formulare zur Auswahl angeboten.
Siehe auch: Sacrosanctum Concilium und Römischer Ritus.
Während der Tätigkeit der Liturgiekommission entstand eine Gegenbewegung, aus der sich später altritualistische Gruppen formierten. Bekannt wurde vor allem die 1970 unter Erzbischof Marcel Lefebvre gegründete Priesterbruderschaft St. Pius X., die den heutigen Römischen Ritus ablehnt und Messen ausschließlich gemäß dem tridentinischen Ritus feiert, näherhin die Liturgie von 1962, also ohne die 1965 erfolgten Veränderungen. Die Katholische Kirche beurteilte die am 30. Juni 1988 durch Erzbischof Lefebvre vorgenommene Weihe der vier Priester der FSSPX Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta zu Bischöfen als schismatisch. Sie hat Erzbischof Lefebvre und jene vier Bischöfe exkommuniziert und ihre Priester suspendiert. Katholische Gläubige, die gelegentlich eine Hl. Messe der Priesterbruderschaft St. Pius X. besuchen und die Sakramente empfangen, ziehen sich jedoch für gewöhnlich keine Kirchenstrafe zu. Strittig ist gegenwärtig nur die Gültigkeit des Sakramentes der Beichte und der Eheschließung. In Folge der ein Schisma begründenden Bischofsweihen verließen Mitglieder der Priesterbruderschaft St. Pius X. diese und gründeten die Priesterbruderschaft St. Petrus.
Da es weiterhin Priester und Gläubige gab, die den tridentinischen Ritus bevorzugten, gestattete Papst Johannes Paul II., nach einer Umfrage der Gottesdienstkongregation, 1981 den Diözesanbischöfen, diesen Priestern und Gläubigen aus pastoralen Gründen die Genehmigung zu erteilen, sogenannte Indultmessen nach dem Römischen Messbuch von 1962 zu feiern. Das Schreiben Quattuor abhinc annos[6] der Gottesdienstkongregation vom 3. Oktober 1981 erlaubt den Diözesanbischöfen, eine solche Genehmigung unter folgenden Bedingungen: Priester und Gläubige, die eine solche Genehmigung anstreben, mussten öffentlich und zweifelsfrei klarstellen, dass sie die Legitimität und die Exaktheit der Glaubenslehre des von Papst Paul VI. promulgierten Römischen Messbuches nicht in Frage stellen. Die Messen nach tridentinischer Art durften nur für solche Gruppen angeboten werden, die darum ersuchten, und nur in Kirchen und Kapellen stattfinden, die der Bischof für angebracht hält (nicht in Pfarrkirchen, außer der Bischof erlaubt dies in außergewöhnlichen Fällen). An welchen Tagen und unter welchen Bedingungen diese stattfinden konnte, wurde vom jeweiligen Bischof festgelegt. Diese Messfeiern müssen gemäß dem Messbuch von 1962 und in Latein stattfinden. Texte verschiedener Messbuchausgaben durften nicht vermischt werden, auch nicht für die biblischen Lesungen. Der Bischof musste die Kongregation über von die von ihm an solche Priester und Gläubige gemachten Zugeständnisse informieren.
Weiterhin veröffentlichte Papst Johannes Paul II. am 2. Juli 1988 das Motu Proprio „Ecclesia Dei“[7], in dem er alle Katholiken, die bisher in irgendeiner Weise mit Bewegung des Erzbischofs Marcel Lefebvre in Verbindung standen, auffordert, diese nicht weiter zu unterstützen. Er bietet „all jenen katholischen Gläubigen, die sich an einige frühere Formen der Liturgie und Disziplin der lateinischen Tradition gebunden fühlen“ an, ihnen „die kirchliche Gemeinschaft leicht zu machen, durch Maßnahmen, die notwendig sind, um die Berücksichtigung ihrer Wünsche sicherzustellen.“ Um dieses pastorale Ziel zu erreichen, sollten die im Schreiben Quattuor abhinc annos herausgegebenen Richtlinien zum Gebrauch des Römischen Messbuchs von 1962 „weit und großzügig angewandt werden“.
Am 18. Oktober 1988 erteilte die daraufhin eingesetzte Kommission Ecclesia Dei durch ein Dekret den Mitgliedern der Priesterbruderschaft St. Petrus sowie den Gästen ihrer Häuser und Kirchen die Erlaubnis, jene liturgischen Bücher, darunter das Missale Romanum, zu gebrauchen, die 1962 in Geltung waren. Eine solche Erlaubnis wurde später auch weiteren altritualistischen Gruppierungen erteilt.
Die rechtliche Basis für die Feier der „tridentinischen Messe“ in der römisch-katholischen Kirche beruhte demnach nicht mehr auf „Quo primum tempore“ von 1570, sondern auf den unter Papst Johannes Paul II. veröffentlichten Dokumenten „Quattuor abhinc annos“ und „Ecclesia Dei“. Die damit gegebene Erlaubnis zur Feier der Liturgie von 1962 wurde allein seelsorgerisch begründet, beinhaltete daher keine Distanzierung von der Liturgiereform des 2. Vatikanums und keine Kritik an ihrer Ausführung durch Papst Paul VI. in Gestalt der durch ihn veröffentlichten liturgischen Bücher, hier des Missale Romanum von 1970.
Papst Benedikt XVI. veröffentlichte am 7. Juli 2007 das Motu proprio Summorum Pontificum, [8] in dem er die Messfeier nach dem Missale Romanum von 1962 als außerordentliche Form der Messfeier im Römischen Ritus mit geringen Einschränkungen allgemein zulässt; es tritt am 14. September 2007, dem Fest Kreuzerhöhung, in Kraft.
In einem Begleitbrief stellte er klar, „dass selbstverständlich das von Papst Paul VI. veröffentlichte und dann in zwei weiteren Auflagen von Johannes Paul II. neu herausgegebene Missale die normale Form – die Forma ordinaria – der Liturgie der heiligen Eucharistie ist und bleibt.“ Die letzte dem Konzil vorausgehende Fassung des Missale Romanum, die unter der Autorität von Papst Johannes XXIII. 1962 veröffentlicht wurde, könne demgegenüber als Forma extraordinaria der liturgischen Feier Verwendung finden. Weiterhin stellte er fest, dass es nicht angebracht sei, von diesen Fassungen des Römischen Messbuches als von „zwei Riten“ zu sprechen. Es handle sich vielmehr um einen zweifachen Usus ein und desselben Ritus.
Im einzelnen ist sie nun allgemein erlaubt für Messen ohne Volk[9], die jedoch auch Gläubige aus eigenem Antrieb besuchen können[10], für Ordensgemeinschaften auf ihren Wunsch in der Konventmesse[11], für Pfarreien, wenn dort eine stabile Versammlung von Anhängern vorhanden ist, und für besondere Anlässe wie Hochzeits- und Begräbnis-, Wallfahrts- oder andere Messen[12]. Nach Ermessen des Pfarrers kann auch bei der Taufe, der Eheschließung (hier: der Trauungszeremonie als solcher), der Buße und der Krankensalbung die Form des älteren Rituale angewendet werden[13]. Nach Ermessen des Bischofs gilt entsprechendes für die Firmung[14]. Generell freigegeben wird das Stundengebet nach dem alten Brevier[15].
Die Gläubigen können die Liturgie von 1962 vom Bischof einfordern; kann er ihren Wunsch nicht erfüllen, ist die Angelegenheit der zuständigen Kurienbehörde, der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“, vorzutragen. Diese erhält umfassende Vollmachten für die Organisation dieser „außerordentlichen Form des römischen Ritus“.
Nötigenfalls können vom Bischof Personalpfarreien errichtet werden[16].
Die Lesungen in Messen mit Volk können auch in der Volkssprache vorgetragen werden[17]. In Zukunft können auch in das ältere Messbuch neue Heilige und einige der neuen Präfationen aufgenommen werden[18].
In der katholischen Kirche gibt es derzeit etwa 30 altritualistische Ordens- oder ordensähnliche Gemeinschaften,[19] die noch nach den älteren Vorschriften den Indult hatten, die heilige Messe in der außerordentlichen Form feiern. Dazu gehören die in Wigratzbad ansässige Priesterbruderschaft St. Petrus und das Institut Christus König und Hoherpriester.
Adelung-1793: Messe, die · Christ-Messe, die
Brockhaus-1809: Das Tridentinische Concilium · Die Messe
Brockhaus-1911: Messe [2] · Messe
DamenConvLex-1834: Messe (Religion) · Messe (Handel)
Meyers-1905: Paris vaut bien une messe · Messe [2] · Messe [1]
Pierer-1857: Tridentinische Alpen · Stille Messe · Messe [1] · Messe [2]