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Der Triebfahrzeugführer (abgekürzt Tf), in Deutschland vor der Bahnreform Lokomotivführer oder Lokführer (zu Dampflokzeiten in der Eisenbahnersprache: Meister, neuerdings auch Eisenbahnfahrzeugführer genannt) genannt, ist der Mitarbeiter eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, der das Triebfahrzeug eines Zuges oder einer Rangierfahrt bedient. Offiziell gilt die Definition Triebfahrzeugführer, weil dieser Begriff umfassender ist, denn zu den Triebfahrzeugen gehören außer Lokomotiven auch Triebwagen und Triebköpfe.
Der Triebfahrzeugführer wird oft mit dem Zugführer gleichgesetzt, der jedoch andere Aufgaben hat. Allerdings obliegen dem Triebfahrzeugführer bei Zügen ohne besonderen Zugführer auch dessen Aufgaben; er ist dann zugleich Triebfahrzeugführer und Zugführer.
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Der Triebfahrzeugführer trägt die Verantwortung für das Fahrzeug und für die Sicherheit der Fahrt nach den Regelungen des jeweiligen Unternehmens und den Vorschriften des Eisenbahnbundesamts. Die notwendigen Informationen für die Fahrt auf einer Eisenbahnstrecke bezieht er aus dem Buchfahrplan und der Übersicht der vorübergehenden Langsamfahrstellen und sonstigen Besonderheiten (kurz La), die für ihn stets sichtbar sein muss. Der Buchfahrplan in gedruckter Form ist in Fahrzeugen der Deutschen Bahn überwiegend durch den elektronischen Buchfahrplan (EBu) abgelöst worden.
Im Übrigen richtet der Triebfahrzeugführer seine Fahrweise und Geschwindigkeit nicht nur nach den Signalen, sondern nach dem Buchfahrplan, der La, dem eingesetzten Fahrzeug sowie im Einzelfall nach den Weisungen der örtlich zuständigen Fahrdienstleiter oder der Disponenten der Betriebszentralen.
Auf Dampfloks war der Triebfahrzeugführer (Lokführer) zusammen mit einem Heizer im Einsatz und diesem weisungsberechtigt, zeitweilig wurde auf einigen Triebfahrzeugen neben dem Triebfahrzeugführer auch ein Triebfahrzeugbegleiter (bzw. Beimann) eingesetzt, soweit der Triebfahrzeugführer keine Streckenkunde besitzt, kommt zumeist ein Lotse mit auf den Führerstand, ansonsten ist der Lokführer heutzutage allein auf seinem Fahrzeug.
Welche Triebfahrzeuge ein Triebfahrzeugführer fahren darf, richtet sich nach seiner Ausbildung. Er muss die Fahrberechtigung für jede Triebfahrzeugart und jede Baureihe gesondert erwerben. Seit einiger Zeit gibt es in der Europäischen Union einen Eisenbahnfahrzeugführerschein, der bei allen deutschen Eisenbahnverkehrsunternehmen gilt.
Triebfahrzeugführer müssen in Deutschland mindestens 21 Jahre alt sein. Es dürfen keine Wahrnehmungsstörungen (im Besonderen keine Farbenblindheit), keine Geh- oder Stehbehinderungen und keine Handamputation vorliegen. Aufgrund der hohen Verantwortung und des Gefahrenpotentials sind psychologische Eignungstests Standard, ebenso Drogentests. Die Tauglichkeit wird vom Bahnarzt festgestellt und regelmäßig überprüft.
Das Berufsbild des Lokomotiv- oder Triebfahrzeugführers hat sich in der langen Geschichte der Eisenbahn – angefangen bei William Wilson, dem ersten Lokomotivführer Deutschlands – stark verändert.
Bei der Deutschen Bundesbahn war die Laufbahn des Triebfahrzeugführers eine Beamtenlaufbahn des mittleren technischen Dienstes. Zugangsvoraussetzung war der Volksschul- bzw. Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Lehre im Metall- oder Elektrohandwerk. Die Lehre wurde in der Regel in einer Werkstatt der Bundesbahn absolviert. Anschließend hatte der Geselle als Lokomotivführeranwärter einen mehr als einjährigen Vorbereitungsdienst abzuleisten, welcher mit der Laufbahnprüfung (Lokomotivführerprüfung) abgeschlossen wurde. Während des Vorbereitungsdienstes erfolgte eine Ausbildung an mehreren Lokomotiv- und Triebfahrzeug-Baureihen. Anschließend wurde der Anwärter zum Lokomotivführer zur Anstellung (Reservelokführer/ResLokf z. A., Besoldungsgruppe A 5) und nach Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (ResLokf) nach der Probezeit zum Lokomotivführer (Lokf) ernannt (beide Ämter Besoldungsgruppe A 6). Beförderungsämter (später das Einstiegsamt) waren Oberlokomotivführer (OLokf, Besoldungsgrad A 7) und Hauptlokomotivführer (HLokf, A 8). Ende der 1980er Jahre kam der Lokomotivbetriebsinspektor (Lokbi), teilweise auch mit Amtszulage (Lokbi Z), entlohnt gemäß BesGr. A 9/ A 9 Z, wieder hinzu. Diese Amtsbezeichnung gab es bereits in den 1950er und 1960er Jahren. Sie entfiel damals zu Gunsten der allgemeineren Amtsbezeichnung Bundesbahnbetriebsinspektor. Bis in die 1960er Jahre war das Eingangsamt Hilfslokomotivführer (BesGr. A 5). Bei der Reichsbahn verlief die Ausbildung vergleichbar.
Der Triebwagenführer (K) war der Bahnbusfahrer, bei der DB auch Gummibahner genannt.
Die Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn und private Eisenbahnverkehrsunternehmen beschäftigen heute nach der Bahnreform ausgebildete Triebfahrzeugführer als Angestellte. Eine abgeschlossene Lehre in einem technischen Beruf ist wieder erforderlich. Seit 1997 gibt es nunmehr die dreijährige Ausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst mit den Fachrichtungen Fahrweg und Lokführer und Transport. Diese Berufsausbildung soll verhindern, dass der Beruf des Lokomotivführers zu einem Anlernberuf degeneriert. Seit dem 14. Dezember 2004 ist es beispielsweise nun für die Qualifizierung zum Lokführer ein Realschulabschluss vorgeschrieben. Die Ausbildung für Lokomotiven, nur für eine Baureihe, dauert zwei Monate länger. Bei der Österreichischen Bundesbahn dauert eine Triebfahrzeugführer-Ausbildung beispielsweise 48 Wochen. Bei den Schweizerischen Bundesbahnen dauert die Ausbildung 1 Jahr.
Als problematisch wird angesehen, dass bei dieser Ausrichtung die technischen Fähigkeiten der Tf nicht mehr durchgängig auf einem hohen Niveau sind. Da Störungen moderner Triebfahrzeuge jedoch nur noch selten mit Bordmitteln behoben werden können, fällt dies weniger ins Gewicht. Andererseits sind die kürzer ausgebildeten Triebfahrzeugführer bei einem kurzfristigen Ausfall nicht mehr so leicht ersetzbar. Was häufig zu Verspätungen und Zugsausfällen führt.
Umso wichtiger bleibt die jährliche Fort- und Weiterbildung (RFU); sie umfasst bei der DB jährlich 18 Stunden (acht Pflichtstunden und zehn je nach Bedarf zu absolvierende Stunden), die auch angesichts der sich immer noch rapide weiterentwickelnden Technik unverzichtbar sind. Der RFU (regelmäßiger Fortbildungsunterricht) teilt sich in regulären Unterricht und mittels elektronischer Medien durchgeführte Unterrichtseinheiten im Selbststudium auf. Zusätzlich stehen zwei Überwachungsfahrten im regulären Fahrbetrieb und zusätzlich alle drei Jahre eine Fahrt im Simulator, an welchem in der Realität selten vorkommende Verkehrssituationen eingespielt werden können, als weiteres Überwachungsinstrument des Kenntnisstandes der Triebfahrzeugführer zur Verfügung.
Aufgrund der zunehmenden Automatisierung und des steigenden Wettbewerbsdrucks verrichten Triebfahrzeugführer heute oftmals Tätigkeiten, die früher von anderen Personalkategorien erledigt wurden. Dazu gehört das An- und Abkuppeln von Lokomotiven von der Zuggarnitur an Endbahnhöfen sowie in Betriebspausen die Außenreinigung der Fahrzeuge. Insbesondere im Regionalverkehr übernehmen die Triebfahrzeugführer mehr und mehr auch Aufgaben der früheren Zugführer, deren Aufgabenprofil sich als Kundenbetreuer im Nahverkehr zunehmend auf den reinen Kundendienst konzentriert. So bereiten vielerorts die Triebfahrzeugführer ihre Züge selbst vor, wozu zum Beispiel die volle Bremsprobe und das Erstellen von Wagenliste und Bremszettel sowie auch die Funktionsprobe technischer Einrichtungen des Wagenparks gehört. Ebenfalls im Regionalverkehr obliegt dem Triebfahrzeugführer auch die Kundeninformation, insbesondere dann, wenn sein Zug ohne Zugbegleiter eingesetzt wird. In einigen Regionen verkaufen die Triebfahrzeugführer während der Standzeiten auch Fahrkarten.
Triebfahrzeugführer erhalten bei der Deutschen Bahn einen Bruttolohn von höchstens 2.142,48 Euro pro Monat. Das Einstiegsgehalt nach Tarifvertrag liegt bei 1.970 Euro.[1]
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer fordert einen eigenen Fahrpersonaltarifvertrag.
Bei den Schweizerischen Bundesbahnen erhalten Triebfahrzeugführer umgerechnet bis zu etwa 70.000 Euro pro Jahr, zuzüglich Wochenend- und Nachtzuschläge, bei einer Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und 26 Urlaubstagen pro Jahr.[2]