Umlaufvermögen

Zum Umlaufvermögen eines Unternehmens gehören Vermögensgegenstände, die umlaufen beziehungsweise umgesetzt werden sollen, deren Bestand sich also durch Zu- und Abgänge häufig ändert. Sie befinden sich nur kurze Zeit im Unternehmen und dienen nicht, wie das Anlagevermögen, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb.

Inhaltsverzeichnis

Zuordnung

Das Umlaufvermögen wird durch seinen Zweck bestimmt. Gegenstände, welche die Betriebsprozesse der Beschaffung, der Fertigung und des Absatzes durchlaufen sollen, werden ihm zugeordnet. Aus beschafften Werkstoffen werden durch die Produktion fertige Erzeugnisse, die verkauften Erzeugnisse werden zu Forderungen gegenüber dem Kunden und nach Zahlung zu Geld in der Kasse oder auf dem Bankkonto.

Die Entscheidung darüber, welchen Zweck ein Gegenstand erfüllen soll und welcher Vermögensart er somit zuzurechnen ist, trifft die Unternehmensleitung. Eine selbst produzierte Maschine, die verkauft werden soll, wird zum Umlaufvermögen gerechnet. Verbleibt sie dauerhaft im Betrieb, ist sie ein Anlagegegenstand.

Gliederung

In der Bilanz ist das Umlaufvermögen nach § 266 HGB Abs. 2 B auf der Aktiv-Seite ausgewiesen und ist wie unten angeführt zu gliedern. Im Vorfeld der Bilanzerstellung ist eine Bestandsaufnahme der Warenbestände notwendig.

I. Vorräte/Vorratsvermögen

  1. Roh- , Hilfs- und Betriebsstoffe
  2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
  3. fertige Erzeugnisse und Waren
  4. geleistete Anzahlungen

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Gesondert ausgewiesen werden bei allen vier Punkten Forderungen und Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr)

  1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  4. sonstige Vermögensgegenstände

III. Wertpapiere

  1. Anteile an verbundenen Unternehmen
  2. eigene Anteile

IV. Schecks, Kassenbestände, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Nettoumlaufvermögen

Das Nettoumlaufvermögen (engl. net working capital) spielt eine Rolle in der Bilanzanalyse. Es ist definiert als das Kapital, das für ein Unternehmen Umsatz generiert, ohne Kapitalkosten im engeren Sinne zu verursachen. Es berechnet sich aus dem Umlaufvermögen abzüglich der liquiden Mittel abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Ein negatives net working capital bedeutet, dass Lieferanten Umsätze vorfinanzieren.


Absolute Kennziffer:

Umlaufvermögen
- liquide Mittel
- kurzfristiges, nicht zinstragendes Fremdkapital
= net working capital

obige Formel wird in der Kapitalflussrechnung verwendet, da hieraus die Veränderung der liquiden Mittel erklärt werden soll (deshalb werden sie substrahiert, also "herausgerechnet"). Bei normalen Analysen bzw. Argumentationen werden die liquiden Mittel nicht abgezogen. Dies gilt auch für die relative Kennziffer.


Relativ:

                     Umlaufvermögen - liquide Mittel
net working capital = ------------------------------- * 100
                     kurzfristiges, nicht zinstragendes Fremdkapital


Im Gegensatz zum Betriebskapital steht es vor allem im Fokus von Finanzanalysten.

Nettofinanzumlaufvermögen

Nettofinanzumlaufvermögen = Finanzumlaufvermögen (Liquide Mittel + Forderungen) - Kurzfristiges Fremdkapital(Verbindlichkeiten, etc.)

Literatur

Coenenberg, A.G. u.a.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 20. Aufl., Landsberg am Lech 2005, ISBN 3-7910-2378-0, S. 129-131.

Quelle:
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