Unehrlicher Beruf

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Unehrliche Berufe waren im Mittelalter gesellschaftlich verachtete Berufe. Andere Bezeichnung: „gehrende Leute“.

„Unehrlich“ bedeutete damals, anders als heute, nicht „betrügerisch“, sondern ohne gesellschaftliches Ansehen, Ehre. Manche Berufe galten als unehrlich, weil sie besonders unangenehme und geruchsintensive Arbeit beinhalteten, z.B. die Kloakenreinigung oder die Tierkörperverwertung („Schinder“, „Racker“), andere, weil sie als unmoralisch galten, z.B. Prostitution („Hübschlerinnen“). Das Amt des Henkers fällt wohl unter beide Kategorien. Als ehrlos, damit nicht handwerks- oder ratsfähig, galten zeitweilig sogar Angehörige von nützlichen Gewerben, da sie z. B. Kranke, Verletzte, Verurteilte oder Leichname berührten (Bader, Wundärzte).

Manchen eher handwerklichen Berufen wurde vorgeworfen, mit den ihnen anvertrauten Materialien betrügerisch umzugehen. Der Müller stehle Getreide von den Bauern, indem er es durch geheime Einrichtungen in seiner Mühle abzwacke; der Schneider bereichere sich heimlich an den Stoffen, die ihm zur Bearbeitung gegeben wurden.

Die Angehörigen von unehrlichen Berufen waren damals, in einer Ständegesellschaft, unterhalb dieser Stände („unterständisch“) abgeschottet, es war praktisch unmöglich, aus diesem Paria-Zustand heraus zu kommen. Kinder, deren Eltern einen unehrlichen Beruf hatten, konnten auch nur einen solchen Beruf ergreifen und nur in solche Familien einheiraten. Speziell die Abdecker und die Scharfrichter („Nachrichter“) standen ganz unten in der gesellschaftlichen Rangordnung.

Die Angehörigen unehrlicher Berufe bildeten eine gesellschaftliche Randgruppe, die oft abgesondert leben musste. Scharfrichter hatten ihr Haus oftmals außerhalb der Stadtmauer.

Viele Angehörige des fahrenden Volks, der Roma, Sinti und Jenischen waren gezwungen, einen "unehrlichen Beruf" zu ergreifen, da ihnen als oft Heimat- und Schriftenlosen der Zugang zum ständischen Berufswesen verwehrt war.

Zu den unehrlichen Berufen gehörten damals unter anderem:

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