Ungewissheit (auch Nichtwissen) ist ein bewusst wahrgenommener Mangel an Wissen. Falls ein Wissensmangel nicht bewusst wahrgenommen wird, handelt es sich dabei stattdessen um Unwissenheit oder Unkenntnis. In einem Zivilprozess kann die Aussage einer Partei von der Gegenseite durch Bestreiten mit Nichtwissen angezweifelt werden, wodurch festgestellt wird, dass über ihre Gültigkeit Ungewissheit besteht. Das Gegenteil von Ungewissheit ist die Kenntnis oder Gewissheit über einen Sachverhalt.
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Je nachdem, worauf sich die Ungewissheit bezieht, unterscheidet man verschiedene Arten. Nach George Klir sind dies:
Hat beispielsweise eine Person in einem Test eine unbekannte Punktzahl erreicht, so können folgende Ungewissheiten auftreten:
Die Wahrscheinlichkeitstheorie beschäftigt sich lediglich mit Fragen der Dissonanz ("welcher Fall trifft mit Welcher Sicherheit zu?"), während sich beispielsweise mit der Fuzzy-Logik auch andere Formen der Ungewissheit behandeln lassen.
Niels Gottschalk-Mazouz: Gründe geben und nehmen. Philosophische Untersuchungen zu "Wissen" und "Nichtwissen" in der Wissensgesellschaft. Universität Stuttgart 2006. (Habilitationsschrift in Erscheinen, siehe speziell Kapitel VI: Nichtwissen)