Unterbau

Unterbau bezeichnet

  • die künstlich geschaffenen Teile der Trasse eines Verkehrsweges, mit denen vor allem die großen Unebenheiten des Geländes ausgeglichen werden (Rampen, Dämme, Geländeeinschnitte, Brücken)
    • bei Eisenbahnstrecken dient er als Grundlage des Oberbaus mit Gleisen und Gleisbett
    • bei Straßen dient er als Grundlage des Straßenoberbaus
  • im Brückenbau die Konstruktion unterhalb des Überbaus (Pfeiler, Brückenlager, Gründung)
  • die Grundlage für weitere Konstruktionen im Bauwesen (beispielsweise Verlattung)
  • eine organisatorische Ebene niedrigster Stufe (akademischer Unterbau)

Siehe auch:

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