Veranlagungszeitraum

Der Veranlagungszeitraum ist ein Begriff des deutschen Steuerrechts. Es ist der Zeitraum, für den die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden.

Im § 2 (7) des Einkommensteuergesetzes ist festgelegt, dass es sich bei der Einkommensteuer um eine Jahressteuer handelt, deren Bemessungsgrundlage jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln ist.

Auch die Körperschaftsteuer ist gemäß § 7 KStG eine Jahressteuer, deren Veranlagungszeitraum entsprechend ein Jahr beträgt.

Der Veranlagungszeitraum der Vermögensteuer betrug drei Jahre.

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