Verantwortung bedeutet, die Folgen für eigene oder fremde Handlungen zu tragen. Sie drückt sich darin aus, bereit und fähig zu sein, später Antwort auf mögliche Fragen zu deren Folgen zu geben. Eine Verantwortung zieht immer eine Verantwortlichkeit nach sich, d. h. dafür Sorge zu tragen, dass die Entwicklung des Verantwortungsbereichs im gewünschten Rahmen verläuft. Der Begriff kam erst im Mittelhochdeutschen auf.
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Verantwortung stellt das menschliche Handeln in kausale Zusammenhänge. Diese sind z. B. temporaler, sozialer oder religiöser Natur. Innerhalb eines Verantwortungsbereiches folgen aus dem Handeln Konsequenzen in Gestalt von Erfolg, Misserfolg, Ruhm oder Schuld. Verantwortung ist außerdem etwas Begleitendes, man spricht vom Verantwortungsgefühl, sowie etwas Vorauslaufendes - wer sich mit einer Aufgabe betrauen lässt, übernimmt die Verantwortung für eine absehbare Zukunft.
Aus der Soziologie kommt der Hinweis, dass Verantwortung nur im Rahmen einer Ungewissheit Sinn ergibt, wenn also künftige Entwicklungen oder Handlungsfolgen vorab nicht planbar sind. Erst in diesem Zustand von Kontingenz könne Verantwortung zur Geltung kommen.
Damit erweist sich die oft vorgenommene Vermischung der Begriffe Verantwortung und Schuld als inkorrekt, weil das Vorliegen von Schuld voraussetzt, dass die handelnde Person vorsätzlich oder fahrlässig gegen bestehende Normen verstößt, während Verantwortung auch dann geltend gemacht werden kann, wenn als korrekt angesehenes Handeln (ganz gleich, auf Grund welcher Umstände) negative Folgen nach sich zieht.
Verantwortung wird häufig als moralisch positive Größe bewertet. Wer Verantwortung hat, soll sich dessen bewusst sein, da andere Menschen davon positiv und negativ beeinflusst werden. Wer dagegen verantwortungslos handelt, schadet seiner Umgebung, Gemeinschaft, Umwelt oder Zukunft bzw. bringt diese in Gefahr. Im Bereich der Umweltproblematik, aber auch von hier auf andere Themen ausstrahlend, wird die Verantwortung mit dem Konzept der Nachhaltigkeit verbunden. Die Frage, ob ein Mensch überhaupt eine direkte Verantwortlichkeit für sein Handeln besitzt, ist philosophisch zudem auch mit dem Freien Willen, dem Determinismus und der Prädestination verknüpft.
Als Verantwortungsdiffusion wird ein Zustand bezeichnet, bei dem die Zuordnung der Verantwortlichkeit auf einen Verantwortungsträger vermieden wird, indem alle dafür in Frage kommenden der Verantwortung ausweichen. Das aus der Physik entlehnte Diffusion deutet an, dass dieses Vermeiden wiederum nicht gesteuert erfolgt, sondern in selbstähnlicher Weise ungeregelt.
Nach Johannes Schwartländer hat die Verantwortung eine „dreistellige Beziehung“:
In Politik als Beruf unterscheidet Max Weber das Spannungsfeld, in dem PolitikerInnen handeln, durch den scheinbaren Widerspruch einer "Leidenschaft im Sinne von Sachlichkeit". PolitikerInnen - zumindest solche, die den "Beruf" zur Politik haben - zeichnen sich durch "Hingabe an eine Sache" aus. Dazu bedarf es einem Mindestmaß an Gesinnung (Gesinnungsethik) und dazu das nötige Augenmaß (Verantwortungsethik). Politiker dürfen aber auch nicht "steril aufgeregt" sein - die Gesinnung muss authentisch sein, muss durch die Verantwortungsethik jedoch eingezäumt werden. Insofern erscheint die Verantwortung als Widerspruch zu, aber auch als Voraussetzung für politische Gesinnungshaltungen.
Juristisch wird Verantwortung als die Pflicht einer Person verstanden, für ihre Entscheidungen und Handlungen Rechenschaft abzulegen. Wird einer Person eine Aufgabe und die zugehörige Kompetenz zugewiesen, so muss sie diese ausführen und bei Fehlern für die Folgen einstehen. In der Wissenschaft wird hierfür zunehmend der englische Begriff accountability gebräuchlich.
Es werden unterschieden:
Es existiert eine Kette zwischen Verantwortung - Aufgaben - Tätigkeiten. Aufgaben sind Arbeits- oder Handlungsoptionen, stellen zum Teil auf Zielsetzungen ab; Tätigkeiten sind demgegenüber untergeordnete Handlungen, die zur Erfüllung der Aufgaben dienen. Die Tätigkeiten lassen sich teilweise delegieren, die Aufgabe jedoch keinesfalls.
In der Politik sind zwei Verantwortungsarten anzutreffen, die Mitverantwortung und die Selbstverantwortung:
Die beiden Arten, die Mitverantwortung und die Selbstverantwortung, unterscheiden sich im Verantwortungsbereich und definieren damit die staatlichen Aufgaben. Während in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg unausgesprochen durch alle Schichten der Gesellschaft die Mitverantwortung ausgeprägt war, wird diese in den letzten Jahren durch die Betonung der Selbstverantwortung immer mehr verdrängt. Weder Mitverantwortung noch Selbstverantwortung ist eine höherwertige Verantwortungsart, sondern beides ist oft in Kombination erforderlich.
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