Vereidigung

Bei einer Vereidigung leistet eine Person einen Eid. Von einer Beeidigung wird dagegen gesprochen, wenn Personen generell, Aussagen und Gutachten "durch Eid versichert" werden. Der Sprachgebrauch ist völlig uneinheitlich.

Vereidigt werden in der Regel (mit einer jeweils den Umständen entsprechenden Eidesformel):

Die Vereidigung wird durch die Wiederholung der Eidesformel oder durch deren Bestätigung mit den Worten „Ich schwöre es!“ (ggfs. mit der religiösen Bekräftigung „so wahr mir Gott helfe“) beschlossen.

Gegen die Vereidigung vor Gericht kann sich der Zeuge in der Regel nicht wehren. (Einwände könnten die Verwandtschaft/Schwägerschaft zum Angeklagten bzw. einer Partei oder eine vorausgegangene Verurteilung wegen Meineides sein).

Siehe auch:

Vereidigung in den Streitkräften

Die Soldaten der meisten Länder legen einen Eid darauf ab, ihr Land zu verteidigen und die Befehle ihrer Vorgesetzten zu befolgen. In den Streitkräften der demokratischen Staaten enthält die Eidesformel in der Regel auch Bekenntnisse zur verfassungsmäßigen Ordnung und zur Rechtsstaatlichkeit.

Für die Einzelheiten siehe:

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
Quelle:
Artikel Vereidigung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Bookmarks
delicious wong linkarena google