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Verfassung

Dieser Artikel erläutert den Begriff des Rechtswesens – zur körperlich-kognitiv-seelischen Verfassung siehe Konstitution.

Die Verfassung eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen des Staates fest. Sie schreibt zum Beispiel vor, welche Regierungs- und Verwaltungsform der Staat hat.

In manchen Staaten ist die Verfassung ein schriftliches Dokument, in anderen, zum Beispiel in Großbritannien, besteht sie aus einer Reihe historisch gewachsener Gesetzestexte, die zusammen die derzeitige Verfassung darstellen, aber gleichzeitig den nichtstatischen Charakter der Verfassung betonen. Die Untersuchung verschiedener aktueller oder historischer Verfassungen bezeichnet man auch als Verfassungsvergleichung. Sie ist ein Unterfall der Rechtsvergleichung.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Rechtsdogmatisch handelt es sich bei dem, was heute üblicherweise unter „Verfassung“ verstanden wird, um eine Verfassung im formellen Sinn, das heißt eine Verfassung in Gesetzesform. Dem gegenüber beschreibt der Terminus Verfassung im materiellen Sinn schlicht all jene Rechtsnormen, die Aufbau und Tätigkeit des Gemeinwesens regeln, unabhängig davon, ob sie in Gesetzesform positiviert sind (beispielsweise wenn die Ältesten eines Stammes einen Beschluss fällen). Eine Verfassung im materiellen Sinn besteht somit in jeder - wenn auch „primitiver“ - Form des menschlichen Zusammenlebens. Eine Verfassung im formellen Sinn ist hingegen eine zivilisatorische Errungenschaft, die grundlegenden Rechte und Pflichten im Gemeinwesen mit Rechtssicherheit regelt.

Am 3. Mai 1791 wurde in Polen die erste demokratische Verfassung in Europa verabschiedet, die zweite auf der Welt nach den Vereinigten Staaten. Der 3. Mai ist in Polen immer noch ein nationaler Feiertag.

In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Gesetze oder Regierungsakte in Einklang mit der Verfassung sind (siehe Bundesverfassungsgericht in Deutschland oder den Supreme Court of the United States; diese Funktion nimmt in den Ländern, beispielsweise in Bremen, der Verfassungsgerichtshof oder auch Staatsgerichtshof wahr). In der iranischen Verfassung hat der so genannte Wächterrat die Funktion eines Verfassungsgerichts mit letzter Kompetenz in allen Entscheidungen. Er trifft seine Entscheidungen gemäß der imamitischen Form der Schari'a. Siehe auch islamische Rechtsschulen.

Eine unzureichende Regelung von Zuständigkeiten und Verwaltungsabläufen kann zu einer Verfassungskrise führen.

Unter dem Schlagwort „corporate government“ gehen auch Unternehmen dazu über, sich eine Verfassung zu geben, insbesondere um eine größere Transparenz gegenüber Eigentümern und Mitarbeitern zu schaffen.

Die Präambel einer Verfassung

Üblicherweise haben Verfassungen eine Einleitung (Präambel), in welcher eine Erklärung gemacht wird oder eine höhere Macht über dem Staat bekundet wird.

Aktuell gültige Verfassungen

Deutschland

Für die Bundesrepublik Deutschland gibt es das Grundgesetz; da die einzelnen Bundesländer eigene Staaten sind (Kennzeichen: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet), hat jedes Land seine eigene individuelle (Landes-)Verfassung. Jedoch muss diese Verfassung den „Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne [des] Grundgesetzes entsprechen“ – Artikel 28 Absatz 1 Grundgesetz[1].

Verfassungen deutscher Bundesländer

Hauptartikel: Landesverfassung

Liechtenstein

Österreich

Verfassungen der österreichischen Bundesländer

siehe auch: Österreich, Zweite Republik Österreich (seit 1945)

Schweiz

Europäische Union

Mitgliedsstaaten
Aufnahmekandidaten und assoziierte Staaten

Weitere Verfassungen

Historische Verfassungen

Preußen

Deutscher Bund

Deutsches Reich

DDR

Österreich

Weitere historische Verfassungen

Siehe auch

Wiktionary
Wiktionary: Verfassung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

Literatur

Verfassungsgeschichte:

  • Ernst Rudolf Huber (Hrsg.): Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, 5 Bde., Stuttgart, Berlin, Köln 1978-1997.

Verfassungstexte:

  • Albert P. Blaustein et al., Constitutions of the Countries of the World, Oceana, New York, ISBN 0-379-00467-4

Sekundärliteratur:

  • Kenneth Robert Redden, Modern Legal Systems Cyclopedia, Buffalo, New York, ISBN 0899413005
  • Gerhard Robbers (Hrsg.): Encyclopedia of World Constitutions, 3 Bde., Facts on File Publ., New York 2006 (englisch).

Zeitschriften:

  • Peter Häberle (Hrsg.): Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Mohr-Siebeck, Tübingen (auch deutsch).
  • Brun-Otto Bryde et al. (Hrsg.): Verfassung und Recht in Übersee. Law and politics in Africa, Asia and Latin America, Nomos, Baden-Baden (auch deutsch).
  • Michel Rosenfeld et al. (Hrsg.), International Journal of Constitutional Law, Oxford University Press, ISSN 1474-2659 (englisch)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Wikisource.
  2. Die erste türkische Verfassung von 1876 KANUN-I ESASI (deutsch)
Quelle:
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