Eine Verfassungskrise ist ein meist politisch motivierter Streit zwischen Verfassungsorganen über deren Kompetenzen oder Abläufe, die durch die Verfassung nicht ausreichend geregelt sind. Sie unterscheidet sich von einem Aufstand, bei dem die Legitimität des Staates von nicht in der Verfassung genannten Gruppierungen in Frage gestellt wird. Eine Verfassungkrise kann von der zeitweiligen Einschränkung der Regierungsfähigkeit bis hin zu einem Bürgerkrieg führen.
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Im Anschluss an die Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat am 22. März 2002 kam es zu einem Streit über die Stimme des Bundeslandes Brandenburg. Die Abstimmung des Bundesrates, nach der das Gesetz vom Bundesratspräsident für angenommen erklärt worden war, wurde vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt. Eine überarbeitete Form des Gesetzes trat am 1. Januar 2005 in Kraft.
Der als EU-Justizkommissar der ab November 2004 amtierenden EU-Kommission vorgeschlagene italienischer Politiker Rocco Buttiglione wurde als erstes designiertes Kommissionsmitglied von einem Ausschuss der EU abgelehnt. Das Parlament kann die gesamte Kommission entweder ablehnen oder annehmen, nicht jedoch einzelne Kandidaten zurückweisen.