Ein Verfassungsvertrag ist im Gegensatz zu einer Verfassung ein völkerrechtlicher Vertrag zur Schaffung eines überstaatlichen Gebildes.
Jüngstes Beispiel für einen Verfassungsvertrag ist etwa der Vertrag über eine Verfassung für Europa, wobei die Bedeutung des Terminus "Verfassung" hier sehr umstritten ist (vgl. dazu die verschiedenen Beiträge bei von Bogdandy).