Aufgabenträger des öffentlichen Verkehrs, also organisatorische Einheiten eines Gemeinwesens, welche für die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen verantwortlich sind. Im Normalfall liegt das Interesse an der Erstellung von Verkehrsdienstleistungen bei den einzelnen Verkehrsunternehmen. Für Leistungen der Grundversorgung im Rahmen der Sicherstellung der Mobilität im Gemeinwesen, deren wirtschaftliche Zweckmäßigkeit teilweise nicht gegeben ist, kann der Staat als Verantwortungsträger für die Erbringung von Basisdiensten im Interesse des Gemeinwesens im Rahmen der Daseinsvorsorge auftreten.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Die Rahmenrichtlinien vieler Bundesländer begreifen Verkehrserziehung inzwischen als umfassende Mobilitätserziehung. Ziel ist, Kinder zu kompetenten und verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern zu ...
Das Rollmaterial der Basler Verkehrs-Betriebe 1895-2002' - Seit 1985 besteht in Basel ein meterspuriger Straßenbahnbetrieb. 1930 wurde das Netz, das sich unter Einbezug der ausgedehnten Vorortslinien ...
Der Autor widmet sich dem Rechtsgüterschutz im Einzelhandel und bewegt sich damit an der Schnittstelle zwischen Rechts- und Betriebswissenschaft. Er untersucht die Entwicklungen der Verkehrs- und ...