Als Vermittlungstechnische Leistungsmerkmale (engl.: supplementary services), oder auch kurz Dienstmerkmale genannt, bezeichnet man bei einem Telekommunikationsnetz zusätzlich durch das Netz zur Verfügung gestellte teilnehmerbezogene Dienste, die über den einfachen Verbindungsauf- und -abbau vom Anrufenden, dem sogenannten A-Teilnehmer, zum gerufenen Teilnehmer (B-Teilnehmer) hinausgehen.
Innerhalb des ISDN stellen die Ortsvermittlungsstellen zahlreiche Dienste bereit, die beispielsweise über ein ISDN-Telefon genutzt werden können. Das Aufrufen und die Verwaltung der Dienste erfolgt über Tastatur, Display und Hörtöne, die Steuerungsinformation wird über ein Zeichengabeverfahren (zum Beispiel DSS1) zwischen Endgerät und Vermittlungsstelle ausgetauscht. Solche Dienste werden auch Teilnehmern mit anderen Endgeräten (z. B. analogen) bereitgestellt. Das Aufrufen und die Verwaltung der Dienste erfolgt dann über die entsprechenden Signalisierungsprotokolle für diese Anschlüsse.
Vermittlungstechnische Leistungsmerkmale lassen sich nach ITU-T I.250 gemäß ihrer Funktionalität untergliedern. Obwohl damit eine Gliederung nur für ISDN-Dienstmerkmale standardisiert wurde, werden heute auch Leistungsmerkmale für analoge und mobile Anschlüsse sowie IP-Telefonie entsprechend eingeordnet. Dabei wird aber oft nur eine Untermenge der verfügbaren Dienstmerkmale unterstützt.
Folgende Unterteilung gilt nach ITU-T I.250:
Weitergehende Dienste außerhalb vermittlungstechnischer Leistungsmerkmale sind Teil des darübergelagerten Intelligenten Netzes.
Neue Dienste außerhalb der ITU-T-I.250-Spezifikation ergeben sich heute zunehmend für die IP-Telephonie und können unterteilt werden in:
Einige Dienstmerkmale können auch bei entsprechender Gerätetechnik im Endgerät realisiert werden (beispielsweise Kurzwahl oder Rufumleitung im ISDN-Endgerät), so daß eine Beteiligung der Vermittlungsstelle nicht erforderlich ist. In diesem Fall spricht man von gerätetechnischen Leistungsmerkmalen.
Folgende Beschreibung von Leistungsmerkmalen bezieht sich auf das Vorkommen im deutschen Sprachraum (Deutschland, Österreich und der Schweiz). Ihre Verwendung und Bereitstellung ist abhängig von dem jeweiligen Netzbetreiber.
CLIP (englische Abkürzung für Calling Line Identification Presentation) ist ein Leistungsmerkmal für ankommende Rufe, und kann nur für diese aktiviert oder deaktiviert werden. Bei CLIP wird die Rufnummer des rufenden Teilnehmers dem gerufenen Teilnehmer übermittelt, sofern dies nicht bereits auf der rufenden Seite eingeschränkt wurde (CLIR). Besitzt dann der Angerufene ein "CLIP-fähiges" Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers angezeigt. Verfügt dieses Endgerät über ein Adressbuch mit der Möglichkeit, Namen zu speichern, kann auch der entsprechende Name angezeigt werden.
Die Möglichkeit der Rufnummernanzeige beim gerufenen Teilnehmer stand ursprünglich nur im ISDN zur Verfügung und ist seit Januar 1998 in Deutschland auch für analoge Telefonanschlüsse verfügbar; in der Schweiz seit 2005. Während die Rufnummer im ISDN als digitale Information im D-Kanal übertragen wird, wird für analoge Anschlüsse die Zeit zwischen dem ersten und zweiten Rufsignal zur Übertragung der Daten genutzt. Dafür wird ein digitales FSK-Signal in der MDMF oder SDMF Codierung nach V.23 Norm verwendet. Das analoge Endgerät muss jedoch zur Auswertung dieses Signals geeignet ("CLIP-fähig") sein.
CLIP wird von manchen Geräteherstellern auch als CLID (Calling Line IDentification) bezeichnet.
CLIR (englische Abkürzung für Calling Line Identification Restriction) ist ein Leistungsmerkmal für abgehende Rufe, und kann nur für diese aktiviert oder deaktiviert werden. Mit CLIR ist es möglich die Übermittlung der Rufnummer zum gerufenen Teilnehmer zu unterdrücken bzw. einzuschränken und wird deshalb auch als „Rufnummernunterdrückung“ bezeichnet. Sie ist nur eingeschränkt möglich, da hiervon Notrufzentralen der Polizei, Feuerwehr und Rettung ausgenommen sind.
Im Telefonnetz werden die Rufnummern generell übertragen. Wünscht ein Teilnehmer nicht, dass seine Rufnummer dem Angerufenen übertragen wird, so besteht die Möglichkeit der Rufnummernunterdrückung. Der gerufene B-Teilnehmer kann dadurch den rufenden A-Teilnehmer nicht anhand seiner Rufnummer identifizieren, auch wenn er CLIP aktiviert hat. Dies ist für den gerufenen Teilnehmer bei aktiviertem CLIR prinzipiell nicht möglich, da hierbei die Rufnummer zwar netzseitig bis zur Teilnehmervermittlungsstelle des Angerufenen übertragen wird, aber dem gerufenen Teilnehmer nicht übermittelt wird. Ist die Rufnummernunterdrückung erwünscht, so ist es möglich sie ständig und bei Euro-ISDN-Anschlüssen auch fallweise auszuschalten.
Zum Beispiel kann die Rufnummernübermittlung im Festnetz der Deutschen Telekom durch Wählen der Ziffernfolge *31# vor der Rufnummer fallweise unterdrückt werden. Andere Netze, wie auch andere Anbieter, im deutschen Sprachraum haben zum Teil andere Service-Nummern.
CLIR wird in drei verschiedenen Varianten angeboten. Man unterteilt hier zunächst in generelle (ständige) oder fallweise Unterdrückung. Die fallweise Unterdrückung wird nochmals, durch eine Voreinstellung in der Vermittlungsstelle, nach den Optionen "Unterdrücken" oder "Nichtunterdrücken" unterschieden.
CLIRO (englische Abkürzung für Calling Line Identification Restriction Override) ist ein Leistungsmerkmal für ankommende Rufe und steht grundsätzlich nur bestimmten Teilnehmeranschlüssen zur Verfügung. Mit CLIRO wird ein aktivierter CLIR-Dienst des Anrufenden ignoriert und seine Rufnummer immer zum Angerufenen übermittelt. Dieses Dienstmerkmal steht Notrufzentralen der Polizei, Feuerwehr, medizinischen Notfalldiensten und besonderen sicherheitsrelevanten Anschlüssen des Bundes zur Verfügung; auch Internetdienstanbieter und andere Call-by-Call-Anbieter bekommen zur Abrechnung die Nummer des Anrufenden übermittelt.
COLP (englische Abkürzung für Connected Line Identification Presentation) ist ein Leistungsmerkmal für abgehende Rufe, und kann nur für diese aktiviert oder deaktiviert werden. Bei COLP wird die Rufnummer des rufannehmenden Teilnehmers vom Anrufer eingefordert und infolgedessen rückwärts zum Anrufer (A-Teilnehmer) übermittelt. Das Leistungsmerkmal ist zum Beispiel bei Rufumleitung sinnvoll: Der Anrufer wird informiert, daß er nicht den Anschluss erreicht hat, den er gewählt hat, sondern zu einem anderen umgeleitet wurde. Der Angerufene kann jedoch durch das Leistungsmerkmal COLR die Funktion von COLP unterdrücken oder zumindest einschränken und somit die Ermittlung der eigenen Rufnummer verhindern. Eingeschränkt insofern, als Notrufzentralen der Polizei und Feuerwehr hiervon ausgenommen sind.
Dieser Dienst kann nicht für analoge Anschlüsse zur Verfügung gestellt werden. Im Moment der Verfügbarkeit der Rufnummer des Angerufenen ist die Verbindung bereits vermittlungstechnisch durchgeschaltet worden, aber zur Übertragung der Rufnummer wäre ein FSK-Signal im Sprachkanal nötig.
COLR (englische Abkürzung für Connected Line Identification Restriction) ist ein Leistungsmerkmal für ankommende Rufe, und kann nur für diese aktiviert oder deaktiviert werden. Ist COLR aktiviert, wird unabhängig von COLP auf der rufenden Seite, die Rufnummer des rufannehmenden Teilnehmers zwar im Telefonnetz rückwärts übertragen, es kommt jedoch nicht zur Übermittlung dieser zum Anrufer (A-Teilnehmer). Dieses Leistungsmerkmal ist zum Beispiel bei Rufumleitung sinnvoll: Der Anrufer wird trotz aktiviertem COLP nicht informiert, wohin der Angerufene sein Telefon umgeleitet hat. Damit hat der Angerufene die Möglichkeit einen eventuell aktivierten COLP-Dienst des Rufenden eingeschränkt zu unterdrücken und damit seine Privatsphäre zu schützen.
CLIP -no screening- ist ein Leistungsmerkmal für abgehende Rufe und kann nur für diese aktiviert oder deaktiviert werden. Zusätzlich zur netzseitigen Rufnummer (englisch: network provided) des Anrufers, kann hier noch eine vom Anrufer selbst festgelegte kundenspezifische Rufnummer (englisch: user provided, not screened) dem Angerufenen gesendet werden.
'no screening' bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die kundenspezifische Rufnummer des Anrufers nicht von dem vermittelnden Telefonnetz auf Richtigkeit überprüft wird. Sie kann irgendeine vom Anrufer selbst bestimmte Rufnummer beinhalten. Dieses Leistungsmerkmal ist nur für ISDN Anschlüsse auf der rufenden Seite möglich und kommt nur für solche auf ankommender Seite auch zum Tragen. Bei analogen Anschlüssen wird – vorausgesetzt CLIR wurde auf der rufenden Seite nicht aktiviert – die kundenspezifische Rufnummer dem Anrufer übermittelt, andernfalls keine.
Zum Beispiel kann der Anrufer seine netzseitige Rufnummer mittels CLIR unterdrücken und eine andere kundenspezifische Rufnummer z. B. der Telefonzentrale der Firma oder eine Servicerufnummer zum Anrufer senden.
Generell werden beide Rufnummern des Anrufers, die netzseitige und die kundenspezifische (falls CLIP -no screening- aktiviert) , im öffentlichen Telefonnetz übertragen. Aktivierte Dienste wie CLIP/CLIR auf der jeweiligen Teilnehmerseite und Art des Anschlusses entscheiden aber darüber, welche Rufnummer zum Teilnehmer selbst übermittelt wird. Gerätespezifische Einstellungen auf der Empfängerseite entscheiden letztendlich, welche Rufnummer (oder beide) zur Anzeige kommen.
COLP -no screening- ist ein Leistungsmerkmal für angenommene Rufe, und kann nur für diese aktiviert oder deaktiviert werden. Zusätzlich zur netzseitigen Rufnummer (englisch: network provided) des rufannehmenden Teilnehmers, kann hier noch eine vom Rufannehmenden selbst festgelegte kundenspezifisch Rufnummer (englisch: user provided, not screened) dem Anrufer gesendet werden.
'no screening' bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die kundenspezifische Rufnummer des Angerufenen nicht von dem vermittelnden Telefonnetz auf Richtigkeit überprüft wird. Sie kann irgendeine vom rufannehmenden Teilnehmer selbst bestimmte Rufnummer beinhalten. Dieses Leistungsmerkmal ist nur für ISDN Anschlüsse auf der rufannehmenden Seite möglich und kommt nur für solche auf anrufender Seite auch zum Tragen. Für analoge Anschlüsse wird, im Falle COLR wurde auf der anrufenden Seite nicht aktiviert, nur die netzseitige Rufnummer dem Anrufer übermittelt, andernfalls keine.
Zum Beispiel kann ein rufannehmender Teilnehmer seine netzseitige Rufnummer mittels COLR unterdrücken und eine andere kundenspezifische Rufnummer z. B. der Telefonzentrale des Call-Centers oder eine Servicerufnummer zum Anrufer senden.
Mit CCBS (englische Abkürzung für Completion of Calls to Busy Subscriber) ist ein Anrufer in der Lage einen Verbindungsaufbau zu einem zuvor besetzten Zielteilnehmer in der Vermittlungsstelle zu automatisieren.
Ein Anrufer, der von seinem Zielteilnehmer ein Besetztzeichen erhält, kann vor dem Auflegen des Hörers über die Tastatur seines Endgerätes diesen Dienst aktivieren. Wird der zuvor besetzte Zielteilnehmer wieder frei (das heißt, "er legt wieder auf"), erhält das Endgerät des Anrufers durch die Vermittlungsstelle hierüber eine Information. Das Endgerät signalisiert nun dem Anrufer mit einem besonderen Klingelton (dem Rückruf), dass der Zielteilnehmer nicht mehr besetzt ist. Nimmt der Anrufer diesen Rückruf durch Abnehmen des Telefonhörers entgegen, so wird der Zielteilnehmer durch die Vermittlungsstelle erneut gerufen. CCBS kann nicht genutzt werden wenn der Zielteilnehmer den ankommenden Ruf abweist oder die Vermittlungsstelle des Zielteilnehmers den Dienst nicht unterstützt.
Im Netz der Deutschen Telekom kann neben der Tonwahl von *37# nach der Besetzt-Signalisierung seit 2005 auch Sprachsteuerung zur Aktivierung der Rückrufs verwendet werden. Mittels Wahl von #37# wird die Funktion ohne erfolgreiche Vermittlung abgeschaltet. Der für den vorherigen Anwahlversuch ausgewählte Call-by-Call/Preselection-Anbieter wird auch beim Aufbau der Verbindung mittels Rückruf berücksichtigt.
Mit CCNR (englische Abkürzung für Completion of Calls on No Reply) ist ein Anrufer in der Lage einen Verbindungsaufbau zu einem Zielteilnehmer, der sich nicht meldet, in der Vermittlungsstelle zu automatisieren.
Ein Anrufer, dessen Zielteilnehmer "frei" ist (der Anruf wird nicht entgegengenommen), kann vor dem Auflegen des Telefonhörers über die Tastatur seines Endgerätes diesen Dienst aktivieren. Wenn der Zielteilnehmer das nächste Mal den Telefonhörer auflegt, erhält das Endgerät des Anrufers durch die Vermittlungsstelle hierüber Information. Das Endgerät signalisiert nun dem Anrufer mit einem besonderen Klingelton (dem Rückruf), dass der Zielteilnehmer verfügbar ist. Nimmt nun der Anrufer diesen Rückruf durch Abnehmen des Hörers entgegen, so wird er durch die Vermittlungsstelle erneut mit dem gewünschten Zielteilnehmer verbunden.
Wenn das Leistungsmerkmal Anklopfen (englisch Call Waiting (CW)) aktiviert ist, wird dem Teilnehmer während einer bestehenden Verbindung ein weiterer ankommender Ruf durch einen so genannten Anklopfton signalisiert. Der so informierte Teilnehmer hat dann die Möglichkeit dieses zweite Gespräch entgegen zu nehmen, zu ignorieren oder abzuweisen. Um den zweiten Anrufer entgegen zu nehmen kann der Teilnehmer die erste Verbindung beenden oder mit dem Leistungsmerkmal Rückfrage die erste Verbindung in den Zustand Halten bringen.
Die Leistungsmerkmale Halten, Makeln und Rückfrage werden in der Regel gebündelt, von einer Vermittlungsstelle oder Telefonanlage, als Leistungsmerkmal Call Hold (HOLD) angeboten.
Durch das Leistungsmerkmal Halten kann ein Teilnehmer eine bestehende Verbindung in einen Wartezustand bringen. Der Anrufer erhält in diesem Zustand in der Regel eine Ansage oder Wartemusik.
Mit Rückfrage wird die Möglichkeit bezeichnet zu einer bestehenden Verbindung, die vorher mit Halten in einen Wartezustand gebracht worden ist, vom selben Endgerät eine zweite Verbindung aufzubauen oder ein anklopfendes Gespräch entgegen zu nehmen
Makeln ist ein Leistungsmerkmal bei dem ein Teilnehmer abwechselnd zwischen zwei aktiven Verbindungen hin- und herschalten kann. Es können nur die Teilnehmer der gerade bestehenden aktiven Verbindung miteinander sprechen. Der wartende Teilnehmer wird in der Vermittlungsstelle oder Telefonanlage bis zur Wiederaufnahme des Gesprächs gehalten.
Mit dem Explicit Call Transfer (ECT) kann eine bestehende Verbindung zu einem anderen Teilnehmer vermittelt werden. Eine Verbindung im HOLD-Zustand wird dabei mit der aktiven Verbindung zusammengeschaltet, und anschließend sind beide externen Teilnehmer verbunden. Die Verbindung läuft aber kostenpflichtig immer noch über die Vermittlungsstelle des Vermittelnden.
Mit dem Dienst Dreierkonferenz (englisch: Three-Party-Conference) ist es für einen konferenz-einrufenden Teilnehmer, auch Initiator genannt, möglich eine vereinfachte Telefonkonferenz zu veranlassen. Dabei können drei Teilnehmer gleichzeitig miteinander telefonieren, und zwar jeder mit jedem. Die Dreierkonferenz wird von der Vermittlungsstelle ausgeführt, ohne dass dafür eine Konferenzschaltung benötigt wird. Teilnehmer an einer Dreierkonferenz müssen bereits vermittlungstechnisch durchgeschaltet sein bevor diese initiiert werden kann. Dadurch unterscheidet sie sich von der eigentlichen Telefonkonferenz mit Konferenzschaltung, welche zusätzliche Merkmale bietet und benötigt.
Für den Initiator einer Dreierkonferenz besteht der Unterschied darin, dass die beiden anderen Gesprächspartner bereits mit ihm verbunden sein müssen. Die beiden anderen müssen entweder auf Halten geschaltet sein, oder einer auf Halten und der andere im aktiven Gespräch. In manchen Mobilfunknetzen lassen sich Teilnehmer auch beim Anklopfen (Call Waiting) in eine Dreierkonferenz einbeziehen. Jedoch kann bei der Dreierkonferenz der Initiator nie mehr als zwei andere Teilnehmer in die Konferenz aufnehmen.
Bei ISDN-Anschlüssen wäre es möglich eine Dreierkonferenz auch gerätetechnisch herbeizuführen. Jedoch würden dafür zwei B-Kanälen (für jeden externen Konferenzteilnehmer wäre einer erforderlich) anstatt nur ein B-Kanal belegt, wie es bei der vermittlungstechnischen Dreierkonferenz der Fall ist. Ebenso verfügen moderne SIP-Telefone über das gleiche gerätetechnische Dienstmerkmal.
Mit TP (englische Abkürzung für Terminal Portability) kann ein Gespräch in der Vermittlungsstelle geparkt werden und das ISDN-Endgerät an eine andere ISDN-Dose innerhalb des S0-Busses eines Basisanschlusses umgesteckt werden.
DDI (englische Abkürzung für Direct Dialling In) (auch als direct inward dialing (DID) bekannt). definiert einen Rufnummernblock durch den Endgeräte einer Telefonanlage direkt angewählt werden können. siehe auch: Direct Dialling In
Mit MSN (englische Abkürzung für Multiple Subscriber Number) kann ein ISDN-Basisanschluss unter mehreren Rufnummern erreichbar sein. Die MSNs können flexibel auf die Endgeräte aufgeteilt werden. In Deutschland ist die Anzahl der MSNs pro ISDN-Mehrgeräteanschluss von der Bundesnetzagentur auf maximal zehn begrenzt. Die MSN ist der Teil der Telefonnummern ohne die Ortskennziffer (= Vorwahl).
Über das Leistungsmerkmal Anrufweiterschaltung (englisch Call Diversion) kann ein ankommendes Gespräch durch die Vermittlungsstelle zu einer festgelegten Rufnummer umgeleitet werden. Dabei werden keine B-Kanäle zum Teilnehmer belegt, d. h. die Umschaltung erfolgt direkt in der Vermittlungsstelle des Angerufenen. Zum Weiterleitungsziel wird die Rufnummer des ursprünglichen Anrufers (A-Teilnehmer) signalisiert, aber ebenso die des ursprünglich Angerufenen (B-Teilnehmer). Innerhalb des ISDN können solche Rufnummern am Weiterleitungsziel auch angezeigt werden, denn netzseitig werden sie im deutschsprachigen Raum immer übertragen. Dies gilt jedoch nicht über Ländergrenzen hinweg und ist zum Teil auch nur eingeschränkt über Netzgrenzen hinweg möglich, z. B. vom Festnetz zu bestimmten Mobilfunknetzen innerhalb Deutschlands. Anrufweiterschaltung (Call Diversion) ist der Oberbegriff für verschiedene Ausprägungen von CF (Call Forwarding) und CD (Call Deflection) Diensten:
Anrufweiterschaltung ist somit ein vermittlungstechniches Leistungsmerkmal, da die Ausführung des Dienstes vom vermittelnden Netz bereitgestellt wird. Demgegenüber gibt es diesen Dienst auch als gerätetechnisches Leistungsmerkmal. Damit ist in der Regel die Weiterleitung über das Endgerät des B-Teilnehmers gemeint. Befindet sich das Weiterleitungsziel außerhalb des eigenen Anschlusses, so werden während des Gespräches zwei B-Kanäle belegt. Am Weiterleitungsziel wird nicht die Rufnummer des ursprünglich Anrufers, sondern die des weiterleitenden B-Teilnehmers als Anrufer signalisiert.
Partial Rerouting (PR) ist nur für ISDN-Nebenstellen verfügber und muss in dieser konfiguriert und aktiviert werden. Es kann für die Dienstmerkmale CFU, CFNR und CFB und CD aktiviert werden, wenn das Weiterleitungsziel zurück in das öffentliche Vermittlungsnetz führt. Dabei wird beim Weiterleiten das abschnittsweise Abbauen der bis dahin aufgebauten Verbindung innerhalb der ISDN-Nebenstelle erreicht um so keine Verbindungskanäle vom öffentliche Vermittlungsnetz zu der ISDN-Nebenstelle für die Dauer eines weitergeleiteten Gespräches zu belegen.
Mit dem Leistungsmerkmal Call Transfer (CT) kann eine Wählverbindung auf ein anderes Endgerät umgelegt oder Wählverbindungen zusammengeschaltet werden. Die Abläufe sind in der Empfehlung ITU-T I.252.1 standardisiert.
Es existieren drei Varianten, um die Tarifinformationen zu übermitteln:
siehe auch: Advice of Charge
MCID (englische Abkürzung für Malicious Call Identification) ist ein Dienstmerkmal für ankommende Rufe und ist zur Identifizierung von Klingelstörern, belästigenden Anrufen und anderen Straftatbeständen mittels Telefonanruf gedacht (umgangssprachlich im Deutschen auch als Fangen oder Fangschaltung bekannt). Der gerufene Teilnehmer kann damit veranlassen, dass die Rufdaten eines eingehenden Anrufes im Netz aufgezeichnet werden, dies auch bei und trotz aktivierter Rufnummernunterdrückung. Rufdaten enthalten die Rufnummer des Anrufers und des Angerufenen, sowie Uhrzeit und Datum. Diese Daten, vom Telefondienstanbieter ausgestellt, sind als Beweismittel vor Gericht anerkannt. MCID ist in folgenden Ausprägungen verfügbar:
In Deutschland ist die Verfügbarkeit dieses Leistungsmerkmal gesetzlich vorgeschrieben und ihre Bereitstellung und Verwendung im Telekommunikationsgesetz definiert. Es muss in der Regel beim Telefondienstanbieter beantragt werden. Gewährt wird eine Fangschaltung (bzw. MCID) in der Regel nur bei der Glaubhaftmachung eines damit im Zusammenhang stehenden straf- oder zivilrechtlichen Tatbestandes.
TKG 2004 § 101: Mitteilen ankommender Verbindungen regelt im Einzelnen:
Subadresse ist eine teilnehmerseitige Erweitung der Rufnummer über den öffentlichen Rufnummernplan hinaus. Das Dienstmerkmal steht nur ISDN-Anschlüssen auf der rufenden und angerufenen Seite zur Verfügung. Die zusätzliche Adresierungsmöglichkeit kann dazu benutzt werden zusätzliche Endgeräte hinter der ISDN-Teilnehmer-Schnittstelle anzusprechen, z.B. der Aktivierung eines Verstärkers für eine Durchsage oder Starten eines PC- Programmes.
Das Dienstmerkmal kann nur durch den Netzbetreiber für einen Teilnehmer aktiviert werden. Dabei benötigt nur der gerufene Teilnehmer diese Berechtigung. Teilnehmerabhängige Aktivierung oder Deaktivierung ist nicht vorgesehen. SUB kann bei allen anderen Diensten parallel angewendet werden, und besitzt keine unterschiedlichen Ausprägungen.
Will ein A-Teilnehmer eine Subadressinformation einem B-Teilnehmer mitteilen, dann setzt er das sogenannte Called Subadress Feld in seinem Anruf auf. Diese Information wird dann transparent durch das vermittelnde Telefonnetz übertragen und wird dem B-Teilnehmer bei entsprechender Berechtigung auch zugestellt.
Die maximale Länge der Subadresse beträgt 20 Bytes, damit sind bis zu 40 Telefonziffern übertragbar. Diese sind abhängig von der jeweils gewählten Teilnehmercodierung.
Das Leistungsmerkmal Priorität ist ein anschluss-spezifischer Dienst, und versieht den Teilnehmer mit einer höheren Priorität bei der Vermittlung von Anrufen von und zu seinem Teilnehmeranschluss. Dies ermöglicht das Telefonieren auch bei Überlastung einzelner Vermittlungsstellen oder des ganzen Telefonnetzes. Verwendung findet dieser Dienst zum Beispiel bei Behörden mit besonderen sicherheits- oder hoheitlicher Aufgabe und bei Krankenhäusern. Er hat den Zweck die Handlungsfähigkeit dieser Behörden auch in Katastrophenfällen und Überlastungen des Telefonnetzes sicherzustellen. Das Leistungsmerkmal ist in drei verschiedenen Ausprägungen erhältlich:
Das Anschlussmerkmal Priorität steht für analoge und ISDN-Anschlüsse zur Verfügung. Jedoch ist der Dienst in der Regel für private Anschlüsse nicht zu erhalten. Es benötigt eine besondere Beauftragung von staatlicher oder städtischer Seite. Die Verfügbarkeit des Leistungsmerkmals ist in Deutschland für das öffentliche Telefonnetz gesetzlich vorgeschrieben.
Mit aktiviertem Dienstmerkmal Anonymous Call Rejection (ACR) wird der Verbindungswunsch für kommende Anrufe mit unterdrückter Rufnummerübermittlung (CLIR) vermittlungstechnisch abgewiesen und nicht zum Angerufenen durchgestellt. Der Anrufer erhält dann von der Vermittlungsstelle eine Ansage; im Telekom-Netz beispielsweise "Dieser Anschluss ist aus technischen Gründen vorübergehend nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es später wieder". Dieses Dienstmerkmal wird von fast allen Telefonanschlussanbietern verständlicherweise nicht aktiv vermarktet (jede fehlgeschlagene Verbindung bedeutet verlorene Einnahmen), muss jedoch auf Grund einer EU-Richtlinie[1] auf Anfrage aktiviert werden.
Als Kurzwahl wird das Herstellen von Verbindungen mit Hilfe verkürzter Wählzeichenfolgen bezeichnet.
Insbesondere in Mobilfunk-Netzen, aber auch bei einigen Festnetzen gibt es einen netzinternen Anrufbeantworter, der auch bei einem besetzen Teilnehmer oder einem nicht erreichbarem Mobiltelefon funktioniert.
Bei Mobilfunk-Netzen ist es häufig möglich, auch in ausländischen Netzen zu telefonieren und erreichbar zu sein (Roaming). Basis dafür sind Abkommen zwischen den Netzbetreibern.
Bestimmte Leistungsmerkmale finden zumeist an Nebenstellen von Telefonanlagen Verwendung. Logische Nebenstellen können auf Wunsch auch in Vermittlungsstellen simuliert werden (Centrex).
Telefone können zu Gruppen zusammengefasst werden. Klingelt ein Telefon der Gruppe, kann man den Anruf mit einer Tastenkombination heranholen. Dieses Merkmal kann insbesondere dann genutzt werden, wenn der entsprechende Arbeitsplatz im Moment nicht besetzt ist. Die Zusammenfassung zu Gruppen findet insbesondere bei größeren Firmen Verwendung, wenn nicht jeder jedes Gespräch heranholen darf. Auch ist bei einer Telefonanlage mit mehr als 100 Teilnehmern nicht wirklich immer klar, welche Telefone gerade klingeln und welches Gespräch man gerade heranholt.
Ein Teilnehmer kann ein Telefonat durch eine Tastenkombination in der Nebenstelle parken. Ein so geparktes Gespräch kann anschließend von einem anderen oder vom selben Telefon über eine Tastenkombination weitergeführt werden. Der geparkte Teilnehmer hört in der Regel, so lange er geparkt ist, eine Wartemusik.
Dieses Merkmal gibt es sowohl für ankommende als auch für ausgehende Verbindungen. Damit können bestimmte Berechtigungen für jeden Teilnehmer festgelegt werden (zum Beispiel intern, lokal, national, international, Mehrwertdienste). Bei ankommenden Verbindungen kann bei bestimmten Anrufern (Erkennung mittels CLIP) zum Beispiel direkt mit dem Anrufbeantworter verbunden oder eine besetzte Leitung simuliert werden. Diese Funktion wird auch als Schwiegermutterfunktion bezeichnet.
Mehrere interne Teilnehmer werden zu einer Rufgruppe zusammengefasst. Diese Rufgruppe ist von außen über eine Telefonnummer erreichbar. Dabei werden eingehende Anrufe nach bestimmten Regeln an einen internen Teilnehmer der Rufgruppe (Agent genannt) durchgestellt. Alle Teilnehmer der Gruppe haben die Möglichkeit, sich bei der Rufgruppe an- und abzumelden. Dieses Merkmal wird bei Callcentern verwendet, damit man stets an einen freien Agenten durchgestellt wird. Auch besteht die Möglichkeit, ein gewisse Anzahl von Anrufern in einer Warteschleife zu halten, bis ein Agent frei ist.