Vertrag über die Europäische Union

Der Vertrag über die Europäische Union (auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet, kurz: EUV) wurde am 7. Februar 1992 im niederländischen Maastricht vom Europäischen Rat unterzeichnet und stellt die bis dahin größte Änderung der Verträge seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft dar. Mit diesem Vertragswerk wurde die Europäische Union (EU) als übergeordneter Verbund gegründet. Robert Schuman, Paul-Henri Spaak, Alcide de Gasperi und Jean Monnet gelten als die Gründerväter der EU.

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Nach Verhandlungen, die im Dezember 1991 in Maastricht stattfanden, wurde der Vertrag bereits am 7. Februar 1992 unterzeichnet. Wegen einiger Hindernisse im Ratifizierungsverfahren (Zustimmung der dänischen Bevölkerung erst in einem zweiten Referendum; Verfassungsklage in Deutschland gegen die parlamentarische Zustimmung zum Vertrag) konnte er jedoch erst am 1. November 1993 in Kraft treten. Er bezeichnet sich selbst als „eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“.

Er beinhaltet neben einer Reihe von Änderungen des EG-Vertrages und des Euratom-Vertrages den Gründungsakt der Europäischen Union (vgl. Präambel des EU-Vertrags), ohne diesen allerdings selbst zu vollenden. Es war – wie auch die Entwicklung der EG – ein erster Teilschritt auf dem Weg hin zu einer endgültigen EU-Verfassung, die die EU-Verträge später ersetzen soll.

Die hiermit gegründete Europäische Union ersetzt nicht die Europäischen Gemeinschaften (Artikel 47 EU- Vertrag), sondern stellt diese mit den neuen „Politiken und Formen der Zusammenarbeit“ (Artikel 2 EU-Vertrag) unter ein gemeinsames Dach. Zusammen mit anderen Elementen bilden die Europäischen Gemeinschaften die drei Säulen der Europäischen Union:

Europäische UnionGeschichte, Struktur und Verträge
1951 1957 1965 1986 1992 1997 2001 2007 ?
Europäische Gemeinschaften (EG*) E U R O P Ä I S C H E   U N I O N   ( E U )
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) (2002 ausgelaufen -> EG)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europäische Gemeinschaft (EG)
*EG: EGKS, EWG (EG seit 1993), Euratom Justiz und Inneres (JI) (JZZ und Personenverkehr –> EG)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom)
Vertrag von
Paris
Vertrag von
Rom
Fusions-
vertrag
EEA Vertrag von
Maastricht
Vertrag von
Amsterdam
Vertrag von
Nizza
Reformvertrag (Verfassungs-
vertrag
)

"DREI SÄULEN" – EG (EGKS, EWG / EG, Euratom), GASP, PJZS

Inhalt des Vertrages

Währungs- und Wirtschaftsunion

Im Zentrum des Vertrages stehen die Bestimmungen zur Schaffung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion in drei Stufen. Laut Vertragstext sollte frühestens zum 1. Januar 1997, spätestens zum 1. Januar 1999 in der EU eine gemeinsame Währung (Euro) eingeführt werden. Damit ein Land an der Währungsunion teilnehmen kann, muss es bestimmte wirtschaftliche Kriterien (Konvergenzkriterien) erfüllen, durch die die Stabilität der gemeinsamen Währung gesichert werden soll. Die Konvergenzkriterien lauten: finanzpolitisches -, Preisniveau-, Zins- und Wechselkurskriterium. Wobei das finanzpolitische Kriterium (Defizitquote < 3% und Schuldenstandsquote < 60% des BIP) als dauerhaftes Kriterium ausgelegt wurde, die anderen Kriterien galten nur im Referenzjahr 1997.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages wurde ein Automatismus in Gang gesetzt, nach dem Länder, die die Konvergenzkriterien erfüllen, worüber der Ministerrat zu entscheiden hat, auch der gemeinsamen Währung beitreten. Lediglich Großbritannien und Dänemark behielten sich das Recht vor, selbst über den Beitritt zur Währungsunion zu entscheiden (sog. opting out).

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

Die bisherige Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) wird mit dem Vertrag von Maastricht durch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ersetzt. Obwohl die GASP eine Säule der EU darstellt, bleiben die Entscheidungen letztlich in den Händen der Nationalstaaten. Für die meisten Beschlüsse gilt deshalb das Einstimmigkeitsprinzip.

Die Unionsbürgerschaft

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Unionsbürgerschaft eingeführt. Sie ersetzt nicht die Staatsbürgerschaft, sondern ergänzt diese. Die Unionsbürgerschaft erhält jeder, der die Staatsbürgerschaft eines der Länder der EU besitzt. Er erhält damit unter anderem eine Aufenthaltserlaubnis in der gesamten Union, das aktive und passive Kommunalwahlrecht, sowie das Recht das europäische Parlament unabhängig vom Wohnsitz in der gesamten EU zu wählen.

Demokratisierung

Eine weitere Neuerung ist die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens. Damit wurde das Europäische Parlament in einigen Bereichen auf die gleiche Stufe wie der Ministerrat gestellt. Außerdem wurde die Einrichtung des Ausschusses der Regionen beschlossen, die eine angemessene Vertretung der Regionen, wie etwa in Deutschland der Bundesländer, garantieren sollten.

Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik

Außerdem wurde im Vertrag eine Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Justiz und des Inneren beschlossen. Wie bei der zweiten Säule, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, blieb aber auch in diesem Bereich das Einstimmigkeitsprinzip weitgehend erhalten. Für die bessere Koordination der polizeilichen Zusammenarbeit wurde die Europäische Polizeibehörde Europol gegründet.

Protokoll über die Sozialpolitik

Dem Vertrag von Maastricht waren ein Protokoll über die Sozialpolitik und ein Abkommen zwischen elf der damaligen Mitgliedstaaten (ohne Großbritannien) beigefügt, mit dem erweiterte gemeinschaftliche Zuständigkeiten insbesondere zur Setzung arbeitsrechtlicher Mindestnormen und bei der Förderung des Sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene geschaffen wurden. Großbritannien hatte sich als einziger Mitgliedstaat gegen diesen (vergleichsweise kleinen) Schritt zur Vertiefung der Integration im Bereich der Sozialpolitik ausgesprochen und eine Aufnahme in den Vertrag blockiert, so dass die übrigen Mitgliedstaaten diesen integrationspolitischen Zwischenschritt wählten. Das Maastrichter Sozialporotokoll bzw. Sozialabkommen ist damit ein gutes Beispiel für eine Politik der abgestuften Integration (Europa der zwei Geschwindigkeiten), bei der nicht alle Integrationsschritte zur gleichen Zeit von allen Mitgliedstaaten vollzogen werden müssen. 1997 gab Großbritannien unter der neu gewählten Regierung von Tony Blair seinen Widerstand gegen eine vertiefte gemeinschaftliche Sozialpolitik auf, so dass der Text des Sozialabkommens mit dem Vertrag von Amsterdam als Artikel 137 ff. in den EG-Vertrag aufgenommen werden konnte.

Sonstiges

Mit dem Vertrag von Maastricht erhielten die europäischen Institutionen erstmals auch Zuständigkeiten im Bereich der Kultur (damals Art. 128 EG-Vertrag, seit dem Vertrag von Nizza Art. 151 EG-Vertrag). Die späteren Förderprogramme Raphael, Ariane und Kaleidoskop sowie das Rahmenprogramm Kultur 2000 haben hier ihre Rechtsgrundlage.

Weitere Entwicklung

Der EU-Vertrag wurde mit dem Vertrag von Amsterdam (1997) und dem Vertrag von Nizza (2001) erweitert, z.B. wurde darin die Stellung des Europäischen Parlaments durch eine Verbesserung des Mitentscheidungsverfahrens und dessen Ausweitung weiter gestärkt.

Literatur

  • Carl-Otto Lenz, Klaus-Dieter Borchardt: EU- und EG-Vertrag. Kommentar, Bundesanzeiger Verlag Köln 2006, ISBN 3-89817-506-5

Siehe auch

Weblinks


Quelle:
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