Vertrag von Kruschwitz

Der Vertrag von Kruschwitz wurde am 16. Juni 1230 (Originalurkunde verschollen) zwischen Konrad von Masowien und dem Deutschen Orden geschlossen.

Der überlieferte Text inseriert in der ausgestellten Goldenen Bulle von Rieti Papst Gregors IX. vom 3. August 1234 und in Transsumpten von 1257. Durch den Vertrag von Kruschwitz wurden dem Deutschen Orden durch Herzog Konrad von Masowien das Kulmerland sowie alle künftigen Eroberungen in Preußen mit allen zugehörigen Rechten als Schenkung übertragen. Der Vertrag erfüllte, was sich der Deutsche Orden 1226 in der Goldenen Bulle von Rimini von Kaiser Friedrich II. hatte bestätigen lassen. Mit der Papstbulle von 1234 wurden hingegen die zu erobernden heidnischen Länder als Eigentum des hl. Petrus in ausschließlich päpstlichen Schutz genommen. Der Wortlaut der tradierten Urkunde des Vertrages von Kruschwitz lässt vermuten, dass das Urkundenkonzept von einem Mitglied des Deutschen Ordens stammte.

Echtheitsproblem

Kontrovers ist am Vertrag von Kruschwitz weniger das Rechtsgeschäft als vielmehr das Echtheitsproblem (bestritten von Max Perlbach; von der poln. Historiographie weitgehend übernommen). Der Historiker August Seraphim hat erhebliche Gründe für die Authentizität des Vertrages namhaft gemacht. Die Echtheitskontroverse hat insofern grundsätzlich Bedeutung, als im Fälschungsfalle die rechtliche Basis des Ordensstaates in Preußen defizient sein könnte.

Außer Frage steht, dass das Ergebnis der Entwicklung in Preußen nicht den ursprünglichen Absichten Konrads I. entsprach. Der Masowierherzog betrachtete den Einsatz des Ritterordens stets unter dem Gesichtspunkt der Hilfeleistung im "Heidenkampf", wie er ihn unter dem Aspekt der Kreuzzüge gegen die "Ungläubigen" verstand. Der Deutsche Orden unter der Rigide des weitsichtigen Hochmeisters Hermann von Salza betrachtete den Vertrag als Instrument im Konsenz der zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellten Goldenen Bulle von Rimini zur Schaffung eines selbstständigen Herrschaftsgebietes in Preußen.

Gerade der "Schenkungsakt" im Wortlaut des Vertrages wirft im Nachhinein Fragen auf: In einer Zeit feudaler Zersplitterung, in der jeder Landesfürst danach trachtete, die Ausdehnung der eigenen Ländereien zu maximieren, war der freiwillige Verzicht Konrads auf sein preußisches Lehen (dem Orden 1226 gewährt), schlicht feudal untypisch.

Dagegen spricht wiederum das Faktum einer unmittelbaren pruzzischen Bedrohung der masowischen Kernlande, was eine Notsituation seitens Konrads von Masowien belegt und dementsprechend eine Preisgabe seiner Ansprüche unter den gegebenen Umständen rechtfertigt.

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