Das Verwundetenabzeichen wurde erstmals am 3. März 1918 von Kaiser Wilhelm II. gestiftet, um die verletzten Soldaten des Ersten Weltkrieges auszeichnen zu können.
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In den Verleihungsbestimmungen stand dazu: Ich will den im Dienste des Vaterlandes Verwundeten als besondere Anerkennung ein Abzeichen verleihen. Das Abzeichen soll die auszeichnen, die für das Vaterland geblutet haben oder im Kriegsgebiet durch feindliche Einwirkung ihre Gesundheit verloren haben und infolgedessen dienstunfähig sind.
Das Verwundetenabzeichen 1918 wurde in drei Stufen verliehen:
Im Dritten Reich wurde von Adolf Hitler persönlich das Verwundetenabzeichen erneut gestiftet. Es gab drei verschiedene Verwundetenabzeichen:
Getragen wurde stets das höchste Abzeichen, wobei Verwundungen im Ersten Weltkrieg, im Spanischen Bürgerkrieg und dem Attentat vom 20. Juli 1944 angerechnet wurden. Angebracht wurde es unterhalb der linken Brusttasche.
Das Verwundetenabzeichen im Spanischen Bürgerkrieg wurde am 22. Mai 1939 eingeführt. Ausgezeichnet wurden damit diejenigen Soldaten, die als Angehörige der Legion Condor (1936/37), im Zusammenhang mit deren Einsatz oder in den spanischen Gewässern durch feindliche Kampfmittel verletzt wurden. Bei ein- oder zweimaliger Verwundung wurde es in Schwarz, bei drei- oder mehrmaliger Verwundung in Silber verliehen.
Das Verwundetenabzeichen 1939 wurde am 1. September 1939 gestiftet. Dieses Abzeichen erhielten alle Soldaten, die im Zweiten Weltkrieg durch Feindeinwirkung verletzt wurden. Für ein- und zweimalige Verwundung wurde es in Schwarz, für drei- und viermalige Verwundung in Silber und für mehr als vier Verwundungen in Gold verliehen. Bei schweren Verletzungen konnte ggf. auch eine Stufe übersprungen werden.
Das Verwundetenabzeichen 20. Juli 1944 wurde an diejenigen verliehen, die durch den Anschlag am 20. Juli 1944 verletzt wurden. Es trug zusätzlich das Datum und die Signatur von Hitler. Mit dem Abzeichen wurden folgende Personen ausgezeichnet:
Gemäß dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 dürfen Orden und Ehrenzeichen aus der Zeit vor 1945 nur ohne die nationalsozialistischen Embleme getragen werden.