Verzug
Der Begriff Verzug bedeutet
- im gebildeten Umgangsdeutsch des 19. Jahrhunderts das Hinauszögern (dazu lat. periculum in mora: „bei ausbleibendem sofortigen Einschreiten droht Gefahr“):
- im Rechtswesen die Verzögerung einer fälligen Leistung, siehe Schuldnerverzug, oder die Weigerung des Gläubigers, eine Leistung entgegenzunehmen, siehe Annahmeverzug, Lieferungsverzug - siehe auch Gefahr im Verzug;
- in der Mechanik eine Änderung der Maße und der Form, siehe Verzug (Mechanik).
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |