Villa rustica

Isometrische Ansicht einer Portikusvilla mit Eckrisaliten
Isometrische Ansicht einer Portikusvilla mit Eckrisaliten
Frontalansicht einer Portikusvilla mit Eckrisaliten
Frontalansicht einer Portikusvilla mit Eckrisaliten
Schematische Darstellung einer Villa Urbana
Schematische Darstellung einer Villa Urbana
bei Nennig
bei Nennig
bei Eschweiler
bei Eschweiler
bei Wurmlingen
bei Wurmlingen
bei Bingen
bei Bingen
bei Löffelbach
bei Löffelbach
bei Zimmerhof
bei Zimmerhof

Als Villa rustica (Plural villae rusticae) bezeichnet man ein Landhaus beziehungsweise Landgut im römischen Reich.

Sie war Mittelpunkt eines Latifundiums, d.h. eines landwirtschaftlichen Betriebs, und bestand meist aus einem Hauptgebäude und mehreren, innerhalb eines ummauerten Hofs gelegenen Wirtschafts- und Nebengebäuden.

In Italien umfasste das Hauptgebäude einer villa rustica meistens einen geräumigen Innenhof, um den sich die Wirtschaftsräume gruppierten, der oft zweistöckige Wohntrakt befand sich in der Regel an der nördlichen Hofseite. In den gallischen und germanischen Provinzen war das Haupthaus oft als so genannte Portikusvilla ausgeführt: Die Front gliederte sich in die Eckrisaliten und die dazwischenliegende Portikus (eine nach vorne offene Säulenhalle). Die Wohn- und Arbeitsräume des Hausherrn und seiner Familie grenzten direkt an die Portikus an.

Die Villen verfügten über beheizbare Baderäume oder eigene beheizbare Badehäuser, oft waren auch einzelne Räume über Fußbodenheizung (Hypokausten) zu beheizen. Sie wiesen auch in der Regel einen Keller auf, der entweder als Vorratskeller oder als Hausheiligtum für die Laren und andere Schutzgötter diente.

Hausherr (dominus) der Villa rustica war oft ein aus dem Militärdienst ausgeschiedener Veteran, der innerhalb der provinzialen Infrastruktur Versorgungsaufgaben für die nahe gelegenen Städte und Garnisonen übernahm. Ebenso besaßen auch Senatoren und andere hohe politische Amtsträger große Landgüter mit entsprechend großen Landhäusern, die oft luxuriös ausgestattet waren und dem Sommeraufenthalt dienten. Eine Villa dieser Art wird, in Abgrenzung zur rein wirtschaftlichen Villa rustica, als villa urbana bezeichnet, das heißt als ein mit städtischem Komfort ausgestattetes Landhaus.

Die Bewirtschaftung der Güter erfolgte direkt über den Hausherrn oder mit Hilfe eines Verwalters. Dieser entschied je nach Jahreszeit und anfallende Tätigkeit was die Landarbeiter, das heißt Sklaven (servus), Freigelassene oder Freie (liberius), zu verrichten hatten.

Schon damals mussten die Erzeugnisse den Markterfordernissen angepasst werden. So standen die Agrarproduzenten des antiken Apennin im Wettbewerb mit den römischen Provinzen. Tarraconensis (Spanien) und Gallia (Gallien) waren bekannt für den Export von Weine und Öle; zudem war in Gallien die Schafhaltung weit verbreitet und die damit verbundene Produkte wie Textilien, Käse und Pökelfleisch; Aegyptus (Ägypten) und andere afrikanische Provinzen für Getreide.

In den germanischen Provinzen nutzten die nach 260 n. Chr. einrückenden Alamannen die Villen in den meisten Fällen nicht weiter, sondern mieden ihre Plätze weitestgehend. In ganz Südwestdeutschland gelang es nur in einem einzigen Fall (Villa Rustica von Wurmlingen), die sekundäre Verwendung römischer Bausubstanz durch die Germanen archäologisch nachzuweisen.

Inhaltsverzeichnis

Liste der in Wikipedia beschriebenen Villae Rusticae

Deutschland

Baden-Württemberg

Bayern

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Villa urbana, Heitersheim

Italien

Großherzogtum Luxemburg

Österreich

Steiermark

Vereinigtes Königreich

Siehe auch

Weblinks

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