Volksabstimmungen (Schweiz)

Neben Volksinitiativen und Petitionen stellen Volksabstimmungen ein wichtiges Mittel dar, um dem politischen Willen des Volkes direkten Ausdruck zu verleihen, da das politische System der Schweiz traditionell ein hohes Mass an direkter Bürgerbeteiligung vorsieht.

Verfahren

Stimmberechtigt sind im wesentlichen alle schweizerischen Staatsangehörigen im In- und Ausland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Änderungen der Bundesverfassung sowie die Frage des Beitritts zu bestimmten internationalen Organisationen sind abstimmungspflichtig, d.h. sie dürfen nur nach Zustimmung des Volkes in einer Volksabstimmung umgesetzt werden („Obligatorisches Referendum“). In diesen Fällen ist zur Annahme der Vorlage das so genannte „Doppelte Mehr“ erforderlich, d.h. sowohl eine Mehrheit der Stimmen im Bund wie auch eine Mehrheit der Anzahl der Kantone. Daneben gibt es das „Fakultative Referendum“, das andere Gesetze des Parlaments durch Volksabstimmung überprüft. Hierbei ist zur Annahme einer Vorlage nur die Mehrheit der Stimmen im Bund erforderlich.

Siehe auch

Quelle:
Artikel Volksabstimmungen (Schweiz) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
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