Vorort (Begriffsklärung)
Das Wort Vorort bezeichnet:
die geographische Bedeutung:
- eine am Rand einer größeren Stadt gelegene Siedlung, siehe Vorort
- einen zentralen Ort (vor allem im Mittelalter: Grafschafts-Vorort, Hauptort der Grafschaft)
- einen Ort, der im Mittelalter Vorrangsstellung gegenüber anderen Orten beanspruchen konnte, so der Hansevorort oder der Stadtrechtsvorort
die funktionale Bedeutung im Sinne von Vorsitz:
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |