Vorort (Begriffsklärung)

Das Wort Vorort bezeichnet:

die geographische Bedeutung:

  • eine am Rand einer größeren Stadt gelegene Siedlung, siehe Vorort
  • einen zentralen Ort (vor allem im Mittelalter: Grafschafts-Vorort, Hauptort der Grafschaft)
  • einen Ort, der im Mittelalter Vorrangsstellung gegenüber anderen Orten beanspruchen konnte, so der Hansevorort oder der Stadtrechtsvorort

die funktionale Bedeutung im Sinne von Vorsitz:

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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