Der Wächterrat (persisch شورای نگهبان قانون اساسی, Shoraye Negahbane = Verfassungsschutz) ist Teil der iranischen Regierung und hat in dieser eine, neben dem Revolutionsführer, herausragende Position. Er besteht aus 12 Mitgliedern.
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Sechs geistliche Mitglieder werden vom Obersten Rechtsgelehrten direkt ernannt, sechs Juristen aus verschiedenen Rechtsgebieten vom Parlament, wobei nur diese vom Obersten Richterrat vorgeschlagen, genehmigt und vom Parlament gewählt werden dürfen (Art. 91 der Verfassung).
Die Mitglieder werden für sechs Jahre ernannt und alle drei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder durch Losverfahren (Art. 92) aus, während neue Mitglieder an ihre Stelle treten. Die Macht des Wächterrates, der im Gegensatz zum Parlament über keine demokratische Legitimation verfügt, beruht vor allem auf seinem Vetorecht. Der Wächterrat zählt nach der Verfassung formell zur Legislative, bei Tätigwerden muss man ihn auch der Judikative zurechnen. Man könnte auch von einer Art Verfassungsgericht mit erweiterten Befugnissen sprechen, Wahied Wahdat-Hagh spricht von einem islamischen Politbüro.
Am 20. Februar 1980 wurden erstmals von Chomeini die geistlichen Mitglieder des Wächterrats ernannt, am 17. Juli 1980 vom Parlament die Juristen bestimmt. Der erste Wächterrat setzte sich zusammen aus den Geistlichen: Abdar-Rahim Rabani Shirazi, Lotfallah Safi, Mohammed Reza Mahdavi-Kani, Ahmad Jannati, Jusuf Sani, Golamreza Rezwani, sowie den Juristen: Godarz Eftehar Jahromi, Hosejn Mehrpur, Mohsen Hadari, Ali Azad, Mohammed Salchi, Mohammed Abadi.
Die aktuellen Mitglieder des Wächterrats:
a) die Geistlichen, mit dem religiösen Titel Ayatollah:
b) die Juristen:
Der Wächterrat hat nach Art. 94 die Aufgabe, sämtliche Beschlüsse des Parlaments innerhalb von 10 Tagen auf ihre Übereinstimmung mit den Prinzipien des Islam und der Verfassung der islamischen Republik Iran zu überprüfen. Sind Widersprüche erkennbar, wird der Gesetzesvorschlag zurückgewiesen.
Der Wächterrat überwacht die Qualifizierung und Zulassung der Präsidentschaftskandidaten, der Kandidaten für den Expertenrat, der Kandidaten für das Parlament und steht in direktem Kontakt mit dem Revolutionsführer. Ein zentrales Beobachtungsgremium, vom Wächterrat ernannt, überwacht alle Wahlprozesse und gibt das Wahlergebnis bekannt.
Bei anhaltenden Differenzen zwischen Wächterrat und Parlament kann der Fall an den Schlichtungsrat, genannt "Versammlung zur Erkennung von Systeminteressen" (Majmae Tashkisse Maslehate Nesam) verwiesen werden, der die Entscheidung dann zu fällen hat.
Entscheidungen die die Verfassung berühren, bedürfen nach Art. 98 einer 3/4 Mehrheit der Mitglieder des Wächterrats, sonstige Entscheidungen fallen nach dem Mehrheitsprinzip. Wahied Wahdat-Hagh beschreibt die Rücknahme einer Entscheidung des Wächterrats aus dem Jahre 1998.
Bei der Präsidentschaftswahl 2001 ließ der Wächterrat nur zehn der 814 Bewerber zu und schloss wie 1997 alle Frauen aus. Im Vorfeld der Parlamentswahl 2004 ließ der Wächterrat abermals Tausende Bewerber nicht zu.