Wähler

Dieser Artikel befasst sich mit einem Wahlberechtigten, der aktiv an einer Wahl teilnimmt. Daneben gibt es Wähler als technische Einrichtungen in der Telekommunikation, siehe Wähler (Telekommunikation).

Der Begriff Wähler bezeichnet in der neuen politischen Ökonomie eine Person, die aktiv an einer Wahl teilnimmt – im Gegensatz zum Nichtwähler. Der Überbegriff für Wähler und Nichtwähler ist Wahlberechtigter.

Annahmen

Die Nutzenfunktion eines Wählers bestimmt sich aus einer Kosten-Nutzen-Abwägung zwischen Parteien. Der Wähler versucht das Ergebnis der Wahl zu bestimmen. Dies führt zu einer intrinsischen Befriedigung durch die Erfüllung der Bürgerpflicht. Hierbei sind jedoch auch die Kosten des Wählers (z. B. Wetter am Wahltag) zu berücksichtigen. Nicht zuletzt hat der Wähler auch ein Interesse als Zuschauer der Politik (→ Sport).

Hinzu kommen die Nebenbedingungen der Nutzenfunktion. So hat der Wähler keinen Einfluss auf die Kür der Kandidaten. Er weiß jedoch um die Konkurrenz zwischen Interessenverbänden, Bürokratie und Absprachen zwischen Parteien. Ferner gibt es auch Zufallskomponenten.

Verhalten

Aus den Annahmen lassen sich Verhaltensweisen ableiten, die in der Realität auch häufig beobachtet werden. So wird dem Wähler häufig eine gewisse Oberflächlichkeit unterstellt, die sich aus dem Mangel an Zeit ergibt, in der er sich informiert. Zudem unterstehen Wähler häufig Ideologien, um Informationskosten einzusparen. Letztlich lässt sich eine Wahl als Kollektivgut betrachten, da nur wenige wirklich informierte Wähler einer großen Gruppe wenig informierter Wähler gegenübersteht.

Siehe auch: Stammwähler, Wechselwähler, Protestwähler

Quelle:
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