Waffenhandel

Waffenhandel ist das Anbieten, Ankaufen, Vermitteln, Zwischenlagern von Waffen aller Art gegen eine Gegenleistung.

Inhaltsverzeichnis

Waffenhandel in Deutschland

In Deutschland gibt es drei Gesetze, die den Waffenhandel regeln:

Das erste ist das Kriegswaffenkontrollgesetz. Es bestimmt in einem Verzeichnis die Gegenstände und Materialien, die als Kriegswaffen bestimmt sind.

Das zweite ist die Außenwirtschaftsverordnung, die den freien Außenhandel über eine Ausfuhr- und eine Länderliste in bestimmten Fällen einschränkt. Davon ist weder die Weitergabe von Wissen noch die Lieferung von Artikeln, die sowohl zivil als auch militärisch einsetzbar sind („dual use”) betroffen. Genauso unberücksichtigt bleibt der Transfer einzelner Bauteile an NATO-Länder, auch wenn diese daraus Waffen entwickeln und sie exportieren.

Das dritte ist das Waffengesetz (Deutschland) (§ 21 Waffengesetz i.d.F.v. 11. Okt. 2002) nebst Durchführungsverordnungen.

Hier ist festgelegt, dass, wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Handel mit Schusswaffen oder Munition betreibt, eine Waffenhandelserlaubnis benötigt. Diese ist bei der zuständigen Waffenbehörde (z.B. Polizeipräsidium oder Kreisverwaltungsbehörde) zu beantragen.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind im einzelnen (je nach Art der beantragten Erlaubnis):

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung
  • Fachkunde (wird durch Industrie- und Handelskammer abgenommen oder durch eine mehrjährige qualifizierte Tätigkeit im Waffenhandel ersetzt)
  • Bedürfnis

des Antragsstellers (stets eine natürliche Person, keine juristische Person).

Eine Waffenherstellungserlaubnis für das Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen oder Munition, beinhaltet per Gesetz die Waffenhandelserlaubnis, wenn der Erlaubnisinhaber ein in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmacher ist.

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat.

Nach einer Analyse des Stockholmer International Peace Research Institutes exportierte Deutschland 2005 Rüstungsgüter im Wert von 1,5 Milliarden Dollar, 2006 erhöhte sich der Wert auf 3,9 Milliarden Dollar,[1] womit Deutschland auf Platz drei der Waffenhandel treibenden Staaten hinter den USA (7,9) und Russland (6,6) vor Frankreich (1,6 Mrd. $) aufrückte [2].

Waffenhandel in Österreich

Ebenso wie in Deutschland ist auch in Österreich der Waffenhandel im Waffengesetz (Österreich) verankert.

Waffenhandel in der Schweiz

Auch in der Schweiz gilt als Reglement das Waffengesetz (Schweiz).

Waffenhandel international

In anderen Regionen der Welt z. B. in weiten Teilen Afrikas sind automatische Waffen gängiges Zahlungsmittel beim Vieh- und auch Menschenhandel. Typischerweise bilden fünf Rinder den Gegenwert eines AK-47 Sturmgewehrs. So wurde das Vieh, welches bis in die ersten Hälfte das 20. Jahrhunderts in ländlichen Gegenden typisches Zahlungsmittel war, auf den 2. Platz verdrängt.

Gesetze, die zur Einschränkung des Handels oder des Besitzes führen sollen, sind entweder nicht vorhanden oder werden nicht entsprechend durchgesetzt.

Von 2002 bis 2006 stiegen laut dem Stockholmer International Peace Research Institute die Umsätze beim internationalen Waffenhandel um 50 Prozent. Die mit Abstand größten Exporteure sind dabei die USA und Russland. Deutschland war im Zeitraum von 2002 bis 2006 mit 6,9 Milliarden Euro der drittgrößte Exporteur, an vierter Stelle kam Frankreich.[3]

Siehe auch

Filme zur Thematik

Weblinks

Fußnoten

  1. n-tv: Horrende Rüstungsausgaben - 900 Milliarden verballert 11. Juni 2007
  2. zit. nach DER SPIEGEL 25/2007, S. 20; Urspr.quelle SIPRI
  3. n-tv: Horrende Rüstungsausgaben - 900 Milliarden verballert 11. Juni 2007
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Quelle:
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