Die Wagennummern (früher Waggonnummern) sind wichtige Schlüsseldaten des Eisenbahnverkehrs. Die Wagennummer ermöglicht eine eindeutige Identifizierung eines Wagens und bildet eine gemeinsame Sprache zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Infrastrukturbetreibern und den zuständigen staatlichen Stellen. Das Schema für die Wagennummern wird von der UIC vorgegeben.
Die vollständige Wagennummer besteht aus 12 Ziffern. Die einzelnen Stellen der Wagennummer haben dabei im Allgemeinen folgende Bedeutung:
| erste und zweite Stelle: | Kode für das Austauschverfahren |
| dritte und vierte Stelle: | Kode für das Eigentumsmerkmal (seit 2006: Ländercode) |
| fünfte bis achte Stelle: | Typennummer |
| neunte bis elfte Stelle: | Ordnungsnummer |
| zwölfte Stelle: | Selbstkontrollziffer |
Inhaltsverzeichnis |
Die einzelnen Stellen der Wagennummer werden von rechts nach links abwechselnd mit 2 und 1 multipliziert. Danach wird die Quersumme (Ziffernsumme) gebildet. Die Differenz der Quersumme zur nächsten Zehnerzahl ergibt die Selbstkontrollziffer. Die Selbstkontrollziffer wird mit einem Bindestrich an die elfstellige Stammnummer angefügt.
Wagennummer: 21-81-2471217
2 1 – 8 1 – 2 4 7 1 2 1 7
Multiplikation mit
2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2
ergibt
4 1 16 1 4 4 14 1 4 1 14 Quersumme=37, nächste Zehnerzahl= 40 => Selbstkontrollziffer= 3
Wagennummer: 51-80-0843001
5 1 8 0 0 8 4 3 0 0 1
Multiplikation mit
2 1 2 1 2 1 2 1 2 1 2
ergibt
10 1 16 0 0 8 8 3 0 0 2 Quersumme=30, nächste Zehnerzahl= 30 => Selbstkontrollziffer= 0
Seit Anfang 2006 wird an den Fahrzeugen statt der bisherigen Eigentümerkennung nur noch ein Ländercode angebracht. Dies ist in aller Regel der Eigentümercode der jeweiligen bisherigen Staatsbahn. Für ein in Deutschland registiertes Fahrzeug der AAE, die bisher einen eigenen Code hatte, wird so beispielsweise aus "68 AAE" "80 D-AAE". (siehe auch UIC-Ländercode)