| Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen finden sich unter Wahl (Begriffsklärung). |
Eine Wahl ist die Möglichkeit des Sichentscheidens über Personen (Kandidaten) oder Handlungsoptionen. In der Politik dienen Wahlen der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung.
Für eine demokratische Wahl werden im Allgemeinen die Kriterien allgemein, frei, gleich und geheim angesetzt. Manche Wahlen sind außerdem unmittelbar. Nicht zu den allgemein geforderten und überprüften Kriterien gehört dagegen die Transparenz und die tatsächliche Umsetzung von Wahlprogrammen und Wahlversprechen.
Es existieren zahlreiche Wahlsysteme, deren Grundtypen die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl sind.
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Die Hauptaufgabe von Wahlen ist eine Sachentscheidung. Sie dienen in politischen Systemen zur Gremiumsbildung, also Zusammensetzung von Parlamenten und Räten auf internationaler, Bundes-, Landes-, kommunaler oder betrieblicher Ebene. Die Wahlen erfüllen damit (in Deutschland) folgende Aufgaben:
Das Wahlrecht regelt die Berechtigung, sich als Kandidat aufstellen zu lassen (passives Wahlrecht) bzw. zur Stimmabgabe (aktives Wahlrecht: nach Vollendung des 18. Lebensjahres sowie durch Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft) und den Ablauf der Stimmabgabe.
Ein Wahlbezirk (auch Stimmbezirk genannt) ist eine Einteilung der Wahlkreise eines Landes in (möglichst gleich stark bevölkerte) Bezirke (mit grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigten), in denen ein Kandidat gewählt wird.
Die Briefwahl unterscheidet sich dadurch von einer "normalen" Wahl, dass der Wähler den Stimmzettel nach Hause geschickt bekommt und ihn dann zurückschickt. Briefwahl muss in den meisten Ländern beantragt werden.
Bei Wahlen nach der personalisierten Verhältniswahl (in Deutschland bei Bundestagswahlen und in einigen Landtagswahlen) wird pro Wahlkreis ein Kandidat mit der Erststimme gewählt. Die Anzahl der Mandate, die eine Partei erhält, richtet sich aber nach ihrem Anteil an Zweitstimmen. Gewinnt nun eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise, als ihr nach Bundesdurchschnitt der Zweitstimmen Mandate zustehen, kommt es zu Überhangmandaten.
Kommt nach einer Wahl kein eindeutiges Ergebnis zustande, kann nach der Wahl noch eine Stichwahl durchgeführt werden.
Bei der Bundeskanzlerwahl und bei vielen Länderwahlen ist aber ein anderes System vorgesehen: Hier folgt an den ersten Wahlgang zeitversetzt (in der Regel zwei Wochen) ein zweiter Wahlgang, der genauso abläuft wie der erste Wahlgang. Danach folgt unmittelbar ein dritter Wahlgang, in dem nur noch eine einfache Mehrheit notwendig ist. Danach können zum Teil weitere Wahlgänge folgen, oder der Bundestag bzw. die Landtage werden aufgelöst (Neuwahlen).
In Deutschland kann jeder Bürger ab dem 18. Lebensjahr wählen:
siehe dazu Wahlrecht Besonderes:
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