Wandelanleihen (auch Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation oder convertible bond) werden von Anteilsgesellschaften ausgegeben und in der Regel mit einem Nominalzins ausgestattet, der unter dem jeweiligen Zins des Kapitalmarkts liegt. Eine Wandelschuldverschreibung ist ein Verzinsliches Wertpapier, das dem Inhaber das Recht einräumt, es während einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen. Die Emission setzt einen Hauptversammlungsbeschluss mit 3/4 Mehrheit voraus. Den Aktionären steht somit ein gesetzliches Bezugsrecht zu. Zum Ausgleich des Kursunterschiedes zur Aktie der Gesellschaft wird ein Wandlungs- bzw. Umtauschverhältnis festgelegt. Nicht gewandelte Schuldverschreibungen werden am Ende der Laufzeit getilgt, es sei denn in den Wandelanleihenbedingungen ist eine Wandlungspflicht festgelegt. Solche Wandelanleihen werden am Ende der Laufzeit pflichtgewandelt.
Der Emittent einer Wandelanleihe muss nicht mit der Aktiengesellschaft identisch sein, deren Aktien als Basiswert für die Wandelanleihe dienen. Beispielsweise könnte eine Bank X eine Wandelanleihe auf Aktien eines Unternehmens Y auflegen. Solche Anleihen nennt man auch Umtauschanleihen.
Gelegentlich kommt es vor, dass sich ein Großaktionär (z.B. der Staat) von Anteilen an einem Unternehmen trennen will, dies aber nicht über eine Direktplatzierung der Aktien an einer Börse machen möchte, sondern durch das Auflegen einer Wandelanleihe.
Im Gegensatz zu Optionsanleihen kann bei einer Wandelanleihe die Wandelungsoption nicht von der Anleihe abgetrennt und gesondert gehandelt werden.
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Vorteile für den Emittenten:
Nachteile für den Emittenten:
Vorteile für den Anleger:
Nachteile für den Anleger:
Unter dem Namen Wandelschuldverschreibung werden in § 221 des deutschen Aktiengesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Begebung einer Wandelanleihe durch eine Aktiengesellschaft mit dem Recht zur Wandlung in Aktien eben dieser Aktiengesellschaft (nur „eigene Aktien“; so nach herrschender Meinung, auch wenn dies im Gesetz nicht wörtlich steht) beschrieben. Schließt man sich dieser Definition an, so gilt nur bedingt, dass Wandelschuldverschreibung gleich Wandelanleihe ist, die wie oben gesagt, ja ganz allgemein eine Wandlung in beliebige Aktien erlauben kann.