| Berlin Stadtstaat |
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| Blasonierung | |
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| Basisdaten | |
| Einführung: | 1954 |
| Rechtsgrundlage: | Siegelführung: um 1253 |
| Belege: |
6. Februar 1710 13. Mai 1954 |
| Änderungen: | 1935, 1954 |
| Bezirke (Stadtteile) | |
| Quellen | |
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1 Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin (PDF, 61511 Bytes) |
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Das Wappen des Bundeslandes und der Stadt Berlin zeigt den Berliner Bären. Die Bezirke der Stadt haben eigene Hoheitszeichen.[1]
Inhaltsverzeichnis |
Mit den vermehrten Städtegründungen im 12. und 13. Jahrhundert entstand auch das Bedürfnis der Städte, sich Siegel und später Wappen zuzulegen, um amtliche Schriftstücke, wie Erlasse, Verträge und Abkommen, zu siegeln. Die Verleihung von Siegeln und Wappen erfolgte durch den Land- oder Grundherren. In Berlin und Cölln sowie auch in den umliegenden märkischen Städten walteten die askanischen (brandenburgischen) Markgrafen, deren Zeichen der rote Adler war. So beherrschte der rote Adler die Siegel und Wappen der Orte an der Spree und Havel, wie auch von Berlin und Cölln, bevor der Berliner Wappenbär auf der sphragistisch-heraldischen Bildfläche erschien.
Das älteste erhaltene und bekannte Siegel Berlins stammt aus dem Jahre 1253. Es zeigt, reich getürmt, den brandenburgischen Adler, der seine Schwingen in einen kleeblattförmigen Torbogen ausbreitet. Die Umschrift lautet SIGILLVM DE BERLIN BVRGENSIVM (Siegel der Berliner Bürger). Es soll das Siegelzeichen des ersten Bürgermeisters, mit dem Namen Marsilius, gewesen sein.
Die Berliner wollten aber ein eigenes Symbol und Wappen haben. Wie und warum sie sich für den Bären entschieden, ist heute nicht mehr rekonstruierbar. Am wahrscheinlichsten ist, dass sie dabei an Albrecht I. dachten, der auch „der Bär“ genannt wurde. Er gilt als Eroberer und Begründer der Mark Brandenburg. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sie sich volksetymologisch für ein sprechendes Wappen als Stadtsymbol entschieden, weil die erste Silbe des Wortes „Berlin“ lautmalend auf „Bär“ hinzuweisen scheint. Im Mittelalter liebte man redende Wappen. Das bedeutet, man versuchte, die Namen der Städte dem Wortklang der vermeintlichen oder tatsächlichen Bedeutung heraldisch darzustellen. Dagegen spricht aber, dass der Stadtname „Berlin“ nichts mit dem deutschen Wort „Bär“ zu tun hat. Der Stadtname Berlin stammt aus der Zeit, als die Slawen dieses Gebiet besiedelten, und bedeutet im slawischen soviel wie „Ort am Sumpf“, „in sumpfiger Gegend“. Ferner hätte man für das Wappen eher eine Perle gewählt, da das mittelhochdeutsche Wort dafür „berle“ heißt (zu dieser Zeit gesprochene Sprache) und Perlen oft in Wappen verwendet wurden.
Auf dem zweitältesten erhaltenen Siegel von Berlin aus dem Jahre 1280 erscheint der Bär das erste Mal in einem Berliner Siegel. Dieses war möglicherweise auch schon vorher in Gebrauch. Das mit Herzen bestreute Siegel zeigt in der Mitte den brandenburgischen Adler im Schild mit markgräflichem Flügelhelm und flankiert von je einem Schwarz- und Braunbären. Die Bären sind beide gerüstet, einander abgewendet und widersehend. Sie haben eine Tatze erhoben, was die Eigenständigkeit ausdrücken soll. Einige Heraldiker geben in ihren Beschreibungen an, das Siegel sei mit Tatzenabdrücken bestreut, vermutlich in Bezug auf die Bären. Eine Beschreibung aus den Zeiten des Siegelentwurfs liegt nicht vor, so kann man heute nicht mit Sicherheit behaupten, womit das Siegelbild bestreut ist. Tatzenabdrücke von Bären sehen aber anders aus.
Der Adler gab sich mit dem Auftreten des schwarzen Bären aber noch nicht geschlagen. Der Kampf dauerte mehrere Jahrhunderte. Das im Jahre 1338 verwendete Siegel lässt vermuten, dass der Bär mit an einem Halsband über ihm wehendem Adlerschild bereits die Hauptfigur ist. Das dem aber nicht so ist, zeigt das im 15. Jahrhundert erschienene Siegel, bei dem der Adler auf dem auf allen vieren schreitenden Bären reitet und sich in das Fell des Bären krallt. Diese Siegel hatte bis 1709 seine Gültigkeit. Dennoch setzt sich der Bär als Wappensymbol immer mehr durch. Man findet ihn zunehmend auf Münzen und in Wappenbüchern.
Die Altstadt Cölln führte stets nur den brandenburgischen Adler im Siegel und Wappen. Die ältesten und ursprünglichsten Siegel der Altstadt Cölln stammen aus den Jahren 1334 und 1399. Sie tragen die Umschrift SIGILLVM CIVIVM COLONIE MARCHIONIS BRANDENBURGENSIS (Siegel der Bürger von Cölln der Mark Brandenburg). Im Wappen zeigt sich der Adler rot und goldenbewehrt. Im Zuge der Befestigung 1658 entstand südlich vor den Toren Cöllns die städtische Erweiterung Neu-Cölln, die ebenfalls den roten brandenburgischen Adler, in der unteren Hälfte von einer Stadtmauer verdeckt, im Wappen führte.
Das heutige Neukölln entwickelte sich aus der Siedlung Richardsdorf des Johanniterorden, später Rixdorf und seit 1912 Neukölln. Der brandenburgische Adler Cöllns findet sich aber auch in dem Wappen von Neukölln wieder, das seit 1435 in Besitz von Cölln war.
Der Adler dominierte auch in vielen anderen Wappen der Vorstädte, die heute zu Berlin gehören. Siehe hierzu die Artikel über die Bezirkswappen.
Ein bedeutsamer Tag in der Geschichte war der 18. Januar 1709. An diesem Tage wurde per Erlass von Friedrich I. die fünf bis dahin unabhängigen Städte Berlin, Cölln, Friedrichswerder, Dorotheenstadt und Friedrichstadt mit Wirkung vom 1. Januar 1710 zur „königlichen Haupt- und Residenzstadt Berlin“ vereinigt. Gleichzeitig verfügte der Regent die Schaffung eines einheitlichen großen Wappens. Dieses Große Wappen von Berlin des Jahres 1709 wurde am 6. Februar 1710 offiziell verliehen. Es zeigt dreigeteilt, (in heraldischer Beschreibung) oben rechts den preußischen Adler, oben links den brandenburgischen Adler und im unteren Feld den Berliner Bären. Das Wappen ist von Rankwerk umgeben und oben mit einer Krone, dem „souverainen Churhut“ versehen. Der Berliner Bär zeigt sich das erste Mal aufrecht stehend, aber immer noch nicht als Hauptfigur und immer noch mit Halsband.
In dem 1839 aus einer von Friedrich Wilhelm III. an den Oberbürgermeister verliehenen Medaille entstandenen Wappen nimmt der Bär einen dominierenden Platz ein und tritt mehr in den Vordergrund, während die beiden Adler im Verhältnis kleiner dargestellt sind. Der Bär besitzt einen eigenen Schild mit einer Mauerkrone im oberen Wappenbereich. Der Churhut wurde durch die Königskrone ersetzt. Da Berlin Residenzstadt war, durfte der Bär eine fünftürmige Mauerkrone tragen. Städte, die nicht Residenzstädte waren, durften nur dreitürmige Mauerkronen tragen. Es ist nicht geklärt, ob die römische Mauerkrone aus der französischen Heraldik während der Zeit der französischen Besetzung Berlins (1806–1808) dem Wappen zugefügt wurde oder ob sie ohne dies den Weg ins Wappen fand. Auf älteren Siegeln deutscher Städte, die im Mittelalter meist ummauert waren, befanden sich auch schon Darstellungen von Mauerkronen. Der Bär musste aber immer noch den von den Berliner mittlerweile „Gängelband“ genannten goldenen Halsring tragen. Durch ihn wurde die Unterwerfung der Stadt unter die Herrschaft der Hohenzollern ausgedrückt. Dieses Wappen wurde auch, in nur leicht geänderter Form, seit 1839 als Siegel der Stadt verwendet.
Am 1. Oktober 1875 schaffte es der Berliner Bär endlich, das Zeichen der Knechtschaft loszuwerden. Aus dem gezähmten Bären mit glattem Fell wurde wieder ein wilder Bär mit zotteligem Fell. Entsprechend wird auch das „Große Wappen der Stadt Berlin“, welches Berlin ab 1883 führt, mit dem wilden Bären im eigenen Schild mit fünftürmiger Mauerkrone dargestellt.
Als 1920 acht Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu der neuen Stadtgemeinde Groß-Berlin zusammengeschlossen wurden, wurde auch das Wappen erneut überarbeitet und in eine grafisch moderne Fassung gebracht. Die offizielle Form erhielt es 1935 durch Professor Siegmund von Weech. Jetzt beherrschte der Bär endgültig alleine das Berliner Wappen. Das Wappen zeigt einen aufrecht stehenden schwarzen, rotbewehrten und rotgezungten Bären in einem silbernen zweifach rot umrandeten Schild mit einer stilisierten fünftürmigen roten Mauerkrone.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Wappen im ersten Verfassungsentwurf des Magistrats vom Januar 1946 (Artikel 1 (2)) bestätigt. Auch in der vorläufigen Verfassung der Alliierten vom 13. August 1946 heißt es: „Berlin führt Wappen, Siegel und Flagge mit dem Bären […]“ und im Entwurf der Stadtverordnetenversammlung für eine demokratische Verfassung von Berlin vom 22. April 1948 im Artikel 5: „Berlin führt Flagge, Wappen und Siegel mit dem Bären, die Flagge mit den Farben Weiß-Rot“. Es wurde jedoch schon seit längerem diskutiert, ob man das Wappen in der Form von 1935 weiter führen solle. So wurde auch noch im April 1946 zu einen allgemeinen Wappenwettbewerb aufgerufen. Durch die bald folgende administrative Spaltung Berlins kamen dessen Ergebnisse aber nicht mehr zum Tragen. In Ost-Berlin führte man bis 1990 das Bärenwappen in der Form von 1935. In Berlin (West) wurde in der Verfassung des Landes vom 1. Oktober 1950 ebenfalls der Bär als Wappentier festgelegt. Um aber eine Unterscheidung zu Berlin (Ost) herstellen zu können, wurde 1952 ein erneuter Wettbewerb ausgeschrieben. Er beschränkte sich auf zwölf namhafte Berliner Künstler und Heraldiker. Angenommen wurde der Entwurf des ursprünglich zweitplatzierten Heraldikers Ottfried Neubecker. Es ist das Wappen, das auch heute noch als Hoheitszeichen Berlins verwendet wird. Dieses Wappen wurde beziehungsweise blieb auch das Hoheitszeichen des wiedervereinten Berlins und neuen Bundeslandes.
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1954 |
Um Privatpersonen, Firmen und nicht-hoheitlichen Einrichtungen zu ermöglichen, die Verbundenheit zu Berlin mit einem Symbol zu dokumentieren, wird von der Senatsverwaltung für Inneres das Landessymbol bereitgestellt, das von jedermann verwendet werden kann, ausgenommen in Siegeln, Stempeln oder auf Schildern. Diese zeigt den Wappenschild des Landeswappens ohne Laubkrone in farbiger oder schwarz-weißer Ausführung.
Vermutungen zufolge soll das Berliner Wappentier, der Bär, auf Albrecht I. „der Bär“, Eroberer und Begründer der Mark Brandenburg zurückzuführen sein. Dem widerspricht jedoch die Annahme, dass zu Lebzeiten Albrechts dieser „Albrecht von Ballenstedt“ hieß und auch so genannt wurde. Erst nach der Gründung Berlins könnte er zu dem Beinamen gekommen sein. Diese Theorie vermag jedoch nicht das mittelhochdeutsche Diminutivsuffix lein / lin zu erklären, was den Städtenamen „kleiner Bär“ bedeutete. Es steht fest, dass der Berliner Bär ununterbrochen seit 1280 im Siegel oder Wappen erscheint. Genaue Angaben wurden aber damals nicht aufgeschrieben oder sind verloren gegangen und daher ist die Rückführung des Namens auf das Tier, bzw. auf Albrecht den Bären in der Forschung heute umstritten.
Jedoch hat der Naturforscher Dr. Theodor Zell (Geheimpfade der Natur) festgestellt, dass genau an den Stellen wo Cölln und Berlin an den Armen der Spree entstanden sind, ein großer Wildwechselort an der Furt lag. Dr. Zell glaubt, dass also das Tier, der Bär, ausschlaggebend für den Namen war.
Es war auch allgemein üblich, Stadtnamen von Tieren oder anderen Kennzeichen abzuleiten. So gibt es z.B. 200 andere Ortsnamen, die mit Bären verbunden sind, weitere Orte sind nach dem Schwein, Eber oder dem Wolf benannt.
Eine weitere akzeptiertere Erklärung betrifft den etymologischen Stamm des indoeuropäischen Wortes „w(e)rn /w(e)rl“ der in vielen anderen europäischen Städtenamen auftritt (etwa Verona, Bern, etc.) und „sumpfiges Gelände“ bedeutet; nahe der Erdoberfläche liegender Grundwasserspiegel. Somit wäre die Benennung nach dem Tier oder Albrecht dem Bären eine sekundäre, volksetymologische Erscheinung. Will man weiter nach indogermanischen, indoeuropäischen Wortwurzeln suchen, kommt man auf bher-os, was ebenfalls 'Bär', 'braun' bedeutet und auch Sprachwurzel für 'Biber' ist, also gleichbedeutend mit Wasser, Flussufer, „sumpfiges Gelände“.
Das erste nachgewiesene Siegel mit Bären stammt vom 22. März des Jahres 1280. Es befindet sich auf einem Gildebrief der Berliner Kürschner und stellt zwei gepanzerte Bären als Schildhalter dar, die mit erhobener Tatze voneinander abgewendet sind und sich dennoch rücklings anblicken. Das Siegel trägt die Inschrift „Sigillum burgensium de berlin sum“ („ich bin das Siegel der Bürger von Berlin“). Die erhobene Tatze soll hier bereits die Selbständigkeit Berlins symbolisieren. Allerdings herrscht im Siegel an zentraler Position noch der Brandenburger Adler.
Die Herrschaft des Brandenburger Adlers beziehungsweise die Koexistenz mit ihm zieht sich noch bis ins 19. Jahrhundert. Ein Siegel von 1338 mit der Inschrift „S[igillum] Sekretum Civitatis Berlin“ („Geheimsiegel der Stadt Berlin“) zeigt den Berliner Bär bezwungen durch ein Halsband mit wehendem Adlerschild, ein anderes von 1460 zeigt ihn mit aufreitendem Adler. Die letztere Siegelvariante wird als Unterwerfung Berlins nach dem „Berliner Unwillen“ aus den Jahren 1447/1448 durch Friedrich II. Eisenzahn gewertet. Dieses Siegel wurde bis um 1700 mit der Inschrift „sigillum civitats antiqui berlin“ („Das Siegel der alten Stadt Berlin“) verwendet.
Mit der Gründung der Residenzstadt Berlin am 17. Januar 1709 wurde der Bär noch als gebändigter Bär mit Halsband unter der Herrschaft des Preußischen und des Brandenburger Adlers dargestellt. Im Jahre 1839 hat sich die Vorherrschaft des immer noch gebändigten Bären gegenüber den Adlern bereits durchgesetzt und im Jahre 1875 zeigt das Berliner Wappen bereits einen wilden ungebändigten Bären mit zotteligem Fell und ohne Halsband.
Nach der Eingemeindung diverser ehemals selbständiger Berliner Randgemeinden im Jahre 1920 zu Groß-Berlin wurde im Jahre 1935 der Berliner Bär zum alleinigen Wappentier. Seitdem wird er aufrechtgehend und krallenbewehrt dargestellt.
Als lebende Wappentiere wurden die Berliner Bären im Jahre 1939 am 17. August im Köllnischen Park am Märkischen Museum in Berlin-Mitte ihrem Domizil übergeben. Der Platz wurde gewählt, weil hier, direkt an der Spree in unmittelbarer Nähe zum Fischerkietz und dem Nikolaiviertel die Wiege der Doppelstadt Berlin-Cölln stand.
Zur Einweihung im Jahre 1939 zogen vier Bären in den Zwinger: ein von der BZ am Mittag gestifteter Bär, einer vom Berliner Zoo und zwei Bären aus Bern. Als Bärenfamilien des Berliner Bärengeschlechts wohnten hier:
Der Bärenzwinger bietet Platz für drei Bären. Somit wurde der Nachwuchs regelmäßig an andere Zoos vergeben. Von den Fünflingen des Jahres 1994 gingen drei in den Zoo nach Buenos Aires und zwei nach Carbaceno in Spanien.
Am 22. März wird in Berlin der Tag des Berliner Bären begangen. Dieses Datum führt auf das erste Siegel mit der Abbildung von Bären aus dem Jahre 1280 zurück.
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