Das Wappen Schleswig-Holsteins ist gespalten: Im heraldisch rechten Feld (also für den Betrachter links) befinden sich auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen. Die Schleswigschen Löwen sind dem dänischen Wappen entnommen. Im heraldisch linken Feld befindet sich das holsteinische Nesselblatt, ein altes Symbol, das auch schon von den Schaumburger Landesherren übernommen wurde (Grafschaft Schaumburg, Schaumburg-Lippe). Dieses Nesselblatt ist weiß auf rotem Grund.
Im Gegensatz zu den normalen Schleswigschen Löwen, die auf den Kreis-/Stadtwappen nach links sehen (s. z.B. das Wappen von Flensburg), sehen die Löwen im Landeswappen nach rechts. Einer Anekdote zu Folge soll Otto von Bismarck nach dem deutsch-dänischen Krieg angeordnet haben, dass die Löwen in Richtung des Nesselblattes schauen, da es „ungebührlich“ sei, dem anderen Landesteil sein Hinterteil entgegenzustrecken.
Das Wappen darf nur von offiziellen Stellen verwendet werden. Jedoch hat die Landesregierung vor kurzer Zeit ein vereinfachtes Wappen herausgegeben, das frei verwendbar ist. Es hat einen unten abgerundeten Schild und eine vereinfachte Löwendarstellung.
siehe auch: Wappenzeichen
Brockhaus-1809: Schleswig · Schleswig
Brockhaus-1837: Wappen · Schleswig
Brockhaus-1911: Wappen · Schleswig-Holstein · Schleswig · Schleswig [2]
DamenConvLex-1834: Wappen · Schleswig
Herder-1854: Wappen · Redende Wappen · Schleswig [2] · Schleswig [1]
Meyers-1905: Wappen · Redende Wappen · Schleswig-holsteinische Missionsgesellschaft · Schleswig-Holstein · Schleswig [1] · Schleswig [2]
Pataky-1898: Amalie, Prinzessin zu Schleswig-Holstein
Pierer-1857: Wappen · Zusammenbindung der Wappen · Redende Wappen · Schleswig [1] · Schleswig-Holsteinischer Kanal · Schleswig [2] · Schleswig-Holstein meerumschlungen