Wertpapierdepot

Ein Wertpapierdepot dient einem Kreditinstitut (der Depotbank) zur Verwahrung und Verwaltung eigener oder der vom Kunden (Anleger oder Investoren) hinterlegten Wertpapiere und Fonds. Auch die Verbuchung von Edelmetallen erfolgt auf Depots.

Im Bereich der Verwahrung von Fonds spricht man auch von einem Anlagekonto.

Ebenfalls als Depot oder Portefeuille bzw. Portfolio wird die Gesamtheit aller Anlagen eines Anlegers bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Organisatorisches

Das Kreditinstitut verbucht auf dem Depot Käufe und Verkäufe von Wertpapieren. Regelmäßig (mindestens jährlich) erhält der Depotinhaber einen Depotauszug, der Stückzahl und Wert aller Anlagen zeigt.

Dividende von Aktien oder Zinsen von Anleihen sowie Depotgebühren werden auf einem Verrechnungskonto verbucht.

Die Bank führt verschiedene Depots beim Drittverwahrer (auch Verwahrstelle, in Deutschland Clearstream) zu technischen und Verrechnungszwecken. Man unterscheidet zwischen:

  • Depot A (Eigendepot) enthält die Wertpapiere aus dem Eigenhandel der Bank und haftet für alle Verbindlichkeiten des Zwischenverwahrers (der Bank) gegenüber dem Drittverwahrerer.
  • Depot B (Fremd-, Ander- oder Treuhanddepot) enthält die Wertpapiere aus Kommissionsgeschäften. Der Bestand befindet sich im Eigentum des Hinterlegers (dem Kunden der Bank).
  • Depot C (Pfanddepot) enthält alle verpfändeten Wertpapiere der Kunden der Bank. Der Bestand haftet in vollem Umfang solidarisch für den Rückkredit gegenüber dem Drittverwahrer.
  • Depot D (Sonderpfanddepot) enthält die beschränkt verpfändeten Wertpapiere der Kundschaft der Bank. Der Bestand haftet für den Rückkredit gegenüber dem Drittverwahrer nur bis zum Betrag des einzelnen dem Kunden gewährten Kredits.

Depotgebühren

Für die Bereitstellung eines Wertpapierdepots erhebt die Bank üblicherweise Depotgebühren. Diese sind meist nach Höhe und Art der Bestände gestaffelt. Insbesondere ist die Verwahrung von girosammelverwahrten Papieren günstiger, als solche in anderen Verwahrarten.

Einige Direktbanken sowie Fondsgesellschaften bieten auch kostenfreie Depotführung an.

Depotübertrag

Bestände von Wertpapieren und Fonds können mittels eines Depotübertrags von einem Depot auf ein anderes übertragen werden. Hierbei ist neben der Übertragung des gesamten Depots auch eine Übertragung einzelner Wertpapiere möglich. Für den Depotübertrag darf die Bank keine eigenen Gebühren verlangen. Diese Gebührenfreiheit gilt (noch) nicht für österreichische Banken.

Rechtliches

Rechtsgrundlage für die Führung von Depots ist das Depotgesetz. Für Depots gelten die rechtlichen Regeln für Konten analog. So ist z.B. für die Eröffnung von Depots eine Legitimationsprüfung gemäß § 154 AO notwendig. Auch werden Wertpapierdepots im Rahmen des Kontenabrufverfahrens gemeldet.

Siehe auch:

Quelle:
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