Die Wettbewerbspolitik ist ein Bereich der Wirtschaftspolitik. Sie bezeichnet staatliche Regeln und Eingriffe, mit dem Ziel, alle Arten von Wettbewerbsbeschränkungen auf Märkten zu verhindern, die die Wohlfahrt der Gesellschaft beeinträchtigen.
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Im Gegensatz zur Regulierungspolitik ist die Wettbewerbspolitik auf Märkte gerichtet, deren Bedingungen Wettbewerb zwar erlauben, auf denen aber wettbewerbsbeeinträchtigendes Verhalten vorliegt.
Folgende vier Leitbilder prägen die Wettbewerbstheorie:
Das Hauptziel der Wettbewerbspolitik besteht darin, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von unlauterem oder wettbewerbsbeschränkenden Verhalten zu verhindern. Zu letzteren gehören insbesondere Kartelle, bestimmte Fusionen sowie der Missbrauch von Marktmacht. Ein weiteres Ziel der Wettbewerbspolitik ist es eine gerechte Einkommensverteilung zu ermöglichen, indem ein Rahmen geschaffen wird, in dem Einkommensunterschiede allein durch Leistungsunterschiede zustande kommen. So sucht sie den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen markwirtschaftlichen Ordnung zu fördern.
In Deutschland herrschte lange Zeit die Meinung vor, dass Kartelle ein gutes Instrument seien um eine Instabilität der Preise, die zum Beispiel durch Preiskriege entstehen kann, zu kontrollieren. Erst im Jahre 1923 wurde eine staatliche Kartellaufsicht eingerichtet. Das heute geltende GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) existiert seit 1958. Mit ihm wurde das Bundeskartellamt und das Verbot von Kartellen eingeführt.(Ausnahmen der Kartellierung sind per Gesetz definiert, siehe GWB)