Wildhube

Wildhube ist ein Begriff aus dem Mittelalter. Es handelte sich um eine Sonderform der Hube, und zwar einen Bauernhof oder ein Landgut, dessen Eigentümer - der "Hübner" - die Verpflichtung übertragen worden war, die kaiserlichen oder königlichen Jagdrechte zu wahren. Hierzu gehörte auch die Hege des Wildes und die Pflege des Waldes.

So wurden im Bereich des Wildbannes Dreieich im frühen Mittelalter dreißig Wildhuben eingerichtet, die zum Teil dann Kernzellen späterer Ortschaften wurden. Als Pflicht der Hübner ist hier überliefert, dass jeder Wildhübner auf seiner Hube Wohnhaus, Scheune und Hundestall zu errichten hatte. Für eine gelegentlich vorkommende Übernachtung des Kaisers in der Wildhube musste er auch hinreichend Weizenstroh zur Verfügung stellen. Andererseits standen dem Hübner die Reste der kaiserlichen Tafel zu - Nahrung für ihn und seine Leute für mindestens acht Tage.

Wildhuben wurden als Lehen vergeben und der Besitz war vererblich.

Quelle:
Artikel Wildhube aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Bookmarks
delicious wong linkarena google