Wilhelmstraßen-Prozess
Der Wilhelmstraßenprozess war der vorletzte, umfangreichste und zeitlich längste der Nürnberger Prozesse. Angeklagt waren führende Angehörigende des Auswärtigen Amts und anderer Ministerien sowie weiterer Dienststellen der NS-Zeit. Dementsprechend auch sein englischer Name: Der Ministerien-Prozeß, engl. The Ministries Trial, im Deutschen dann nach der Straße des AA (offizieller Name, The United States of America vs. Ernst von Weizsäcker, et al.). Prozessdauer: Anklageerhebung 15. November 1947; Verhandlungen vom 6. Januar bis 18. November 1948, Beratungen, Urteilsverkündung am 11. April und das Strafmaß wird mitgeteilt am 13. April 1949.
Die Anklagepunkte
Die Anklageschrift vom 15. November 1947 nennt:
- Planung, Vorbereitung, Einleitung und Führung von Angriffskriegen und Invasionen,
- der gemeinsame Plan und die Verschwörung,
- Kriegsverbrechen: Ermordung und Misshandlung von Kriegsteilnehmern und von Kriegsgefangenen,
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Greueltaten und strafbare Handlungen gegen deutsche Staatsangehörige aus politischen, rassischen und religiösen Gründen zwischen 1933 und 1939,
- Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Gegen die Zivilbevölkerung begangene Greueltaten und strafbare Handlungen,
- Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Raub und Plünderung,
- Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Zwangsarbeit,
- Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen.
Die Richter
- Präsident: William C. Christianson, ehemaliger Richter am Obersten Gericht des Staates Minnesota
Die Angeklagten - Die Urteile
Anklagebank im Wilhelmstrassen-Prozess. Im hinteren Bereich: Erste Reihe, von rechts: Ernst von Weizsäcker, Gustav Adolf Steengracht von Moyland, Wilhelm Keppler und Ernst Wilhelm Bohle. Zweite Reihe: Otto Dietrich, Gottlob Berger, Walter Schellenberg und Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk
- Ernst von Weizsäcker - 7 Jahre, durch Berichtigungsbeschluss vom 12. Dezember 1949 auf 5 Jahre herabgesetzt
- Gustav Adolf Steengracht von Moyland - 7 Jahre, durch Berichtigungsbeschluss vom 12. Dezember 1949 auf 5 Jahre herabgesetzt
- Wilhelm Keppler - 10 Jahre, 1951 entlassen
- Ernst Wilhelm Bohle - 5 Jahre
- Ernst Woermann - 7 Jahre, durch Berichtigungsbeschluss vom 12. Dezember 1949 auf 5 Jahre herabgesetzt
- Karl Ritter - 4 Jahre (verbüßt)
- Edmund Veesenmayer - 20 Jahre, 1951 zu 10 Jahren Haft umgewandelt
- Hans Heinrich Lammers - 20 Jahre, 1951 zu 10 Jahren Haft umgewandelt
- Wilhelm Stuckart - 3 Jahre 10 Monate (teilweise verbüßt)
- Richard Walther Darré - 7 Jahre (teilweise verbüßt)
- Otto Dietrich - 7 Jahre (teilweise verbüßt)
- Gottlob Berger - 25 Jahre, 1951 zu 10 Jahren Haft umgewandelt
- Walter Schellenberg - 6 Jahre (teilweise verbüßt)
- Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk - 10 Jahre, 1951 entlassen
- Emil Johann Puhl - 5 Jahre (teilweise verbüßt)
- Karl Rasche - 7 Jahre (teilweise verbüßt)
- Paul Körner - 15 Jahre, 1951 zu 10 Jahren Haft umgewandelt
- Paul Pleiger - 15 Jahre, 1951 zu 10 Jahren Haft umgewandelt
- Hans Kehrl - 15 Jahre, 1951 entlassen
Freisprüche
Besonderheiten
Im Zuge der Recherchen für den Wilhelmstraßen-Prozess wurde 1947 das bis heute letzte erhaltene Protokoll der Wannseekonferenz vom 20. Januar 1942 im Nachlass des ehemaligen Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Martin Luther, welcher 1945 starb, entdeckt.
Literatur
- Robert M.W. Kempner: Ankläger einer Epoche. Lebenserinnerungen. In Zusammenarbeit mit Jörg Friedrich. Ullstein, Frankfurt am Main/Berlin, Wien 1983, ISBN 3548330762.
- C. Tuerck (Hg.): Das Urteil im Wilhelmstrassen-Prozess. München 1950