Wirtschaftskriminalität ist die Bezeichnung für Straftaten, die wirtschaftliche Bezüge aufweisen. Sie ist von der Sozialkriminalität zu unterscheiden, die den Missbrauch von Sozialleistungen charakterisiert, z.B. bei der Schwarzarbeit. Die Anzahl der Delikte der Wirtschaftskriminalität entspricht ca. 1,5 % bis 2,2 % (= ca. 80.000 bis 100.000 Fälle) der in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Gesamtstraftaten. Sie verursacht dabei einen Schaden von ca. 50 % (ca. 5 Mrd. Euro) der Gesamtschadenssumme aller Straftaten.
Relevante deutsche Strafvorschriften sind u. a. die Abgabenordnung, das Strafgesetzbuch, das Geldwäschegesetz und das Wertpapierhandelsgesetz.
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