Zentralismus

Zentralismus bezeichnet eine Herrschaftsform, bei der die Entscheidungsbefugnis über die Ressourcenverwendung einer Gemeinschaft bei einer oder wenigen Personen liegt. Für die untergeordneten Einheiten besteht kein formelles Recht der Einflussnahme auf Entscheidungen der Führungsebene. Auch dann nicht, wenn diese Entscheidungen ausschließlich ihren rechtlichen oder geografischen Verantwortungsbereich betreffen.

Zentralismus wird von geografischen Gemeinschaften als Einheitsstaat bezeichnet, bei Kapitalgemeinschaften als Konzern. Auch viele Religionsgemeinschaften und andere Interessenverbände sind zentralistisch organisiert.

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