Der Zugversuch ist ein genormtes Standardverfahren der Werkstoffprüfung zum Messen der Zugfestigkeit und weiterer Werkstoffkennwerte. Er zählt zu den quasistastischen Prüfverfahren.
Im Zugversuch werden Proben mit kleiner Querschnittsfläche bis zum Bruch gedehnt, wobei die Dehnung gleichmäßig, stoßfrei und mit einer geringen Geschwindigkeit aufgebracht wird. Die Prüfmaschine misst während des Versuchs laufend die Kraft und die Verschiebung. Aus der Kraft wird mit der Querschnittsfläche der undeformierten Probe die Spannung berechnet, aus der Verschiebung bestimmt man die Dehnung.
Das Ergebnis des Zugversuchs ist das Spannungs-Dehnungs-Diagramm. Daraus können Werkstoffkenngrößen abgelesen werden:
Die Proben sind für verschiedene Werkstoffe und Materialien, aus denen die Werkstoffe entnommen werden, in der DIN 50 125 definiert. Für die Bruchdehnung wird bei sog. Proportionalstäben (bei denen die Messlänge ein festes Vielfaches des Durchmessers ist) der Proportionalitätsfaktor im Index angegeben, bei anderen Proben die Messlänge.
Im instrumentierten Zugversuch wird kontinuierlich der Istquerschnitt der Probe gemessen und daraus die wahre Spannung kf berechnet. Für den Maschinenbau ist aber im wesentlichen das elastische Verhalten des Materials interessant, weshalb oftmals die Angaben aus dem nicht instrumentierten Versuch ausreichen.
Der Zugversuch wird vornehmlich bei metallischen und synthetischen (Kunststoffe) Werkstoffen verwendet und ist unterschiedlich genormt.
Eine Auswahl aktueller Normen zum Zugversuch:
Bei technisch relevanten keramischen Werkstoffen ist häufig nur eine minimale Dehnung bei sehr großen Kräften zu beobachten, weshalb sie als zugfest bis zum Bruch gelten. Zum Testen der Zugfestigkeit keramischen Werkstoffen wird daher der Berstversuch verwendet.