Als Zwangsarbeit wird Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe, gegen seinen Willen, gezwungen wird.
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Nicht dazu gehören laut Abs. 2 des Übereinkommen: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.
Die ILO schätzt die Anzahl der Personen, die allein in Europa zur Zwangsarbeit gezwungen werden auf ca. 360.000.[1]
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Während des Zweiten Weltkrieges wurden in Deutschland Kriegsgefangene und Zivilpersonen der besetzten Gebiete dazu gezwungen, die fehlenden Arbeiter, die im Krieg waren, zu ersetzen und vor allem die Kriegsproduktion aufrecht zu erhalten. Die Zwangsarbeiter wurden von den Nationalsozialisten selbst verharmlosend „Fremdarbeiter“ genannt. Zwangsarbeiter wurden vorwiegend in der Landwirtschaft und Industrie eingesetzt, aber auch öffentliche Einrichtungen, die Kirche, selbst Privatpersonen forderten Zwangsarbeiter an. Die Zwangsarbeiter erhielten in der Regel eine knappe Kost (in vielen Fällen nur zum Erhalt der Arbeitskraft), teilweise einen – geringen – Lohn. Sie waren in Zwangsarbeiterlagern untergebracht, oftmals Barackenlager, mit Stacheldraht eingezäunt. Zuständig war der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel.
Da die Zwangsarbeiter vielen Vorschriften (z. B. über Sicherheit am Arbeitsplatz) nicht unterlagen, waren sie häufig so begehrt, dass das Deutsche Reich eine sogenannte Ostarbeiterabgabe einführen musste, um die vollständige Verdrängung von deutschen Arbeitern durch Zwangsarbeiter zu vermeiden.
Klagen ehemaliger Zwangsarbeiter in den USA gegen deutsche Unternehmen, die sie beschäftigt hatten, führten zur Gründung der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft". Bund und Wirtschaft brachten je zur Hälfte 10 Milliarden D-Mark (ca. 5,1 Milliarden Euro) ein, wobei sich die Wirtschaft schwer tat, ihren Anteil aufzubringen. Im Gegenzug sind in den USA solche Klagen gegen einzelne Unternehmen jetzt ausgeschlossen. Die Auszahlungen begannen am 15. Juni 2001 und endeten im Juni 2007. 1,66 Miliionen Zwangsarbeiter oder ihre Erben erhielten jeweils bis zu 7.500 Euro. Insgesamt wurden 4,37 Milliarden Euro ausgezahlt. Die Stiftung will mit dem Restkapital vom 400 Millionen Euro Bildungs- und Verständigungsprojekte fördern. Damit ist die finanzielle Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter in Deutschland abgeschlossen.
Siehe auch:
Auch in Japan wurden während des Zweiten Weltkrieges Zivilpersonen der besetzten Gebiete zur Zwangsarbeit gezwungen. So wurden Hunderttausende von Koreanern nach Japan verfrachtet und mussten in japanischen Minen und Fabriken arbeiten. Viele Männer aus den damaligen japanischen Kolonien Korea und Taiwan wurden ins japanische Militär zwangsrekrutiert, während viele Frauen in den besetzen Gebieten zur Zwangsprostitution beziehungsweise sexuellen Sklaverei gezwungen wurden und als so genannte Trostfrauen japanischen Soldaten dienen mussten.
Siehe auch: Death Railway
In den sowjetischen Zwangsarbeitslagern des Gulag wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Millionen sowjetischer Bürger festgehalten. Politische Oppositionelle, Gegner des kommunistischen Systems, Angehörige unliebsamer „Klassen“ (so genannte „Klassenfeinde“), und ganze Völkerschaften wurden dorthin deportiert (Kolyma, Workuta, Weißmeer-Ostsee-Kanal) [2].
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden dann durch den sowjetischen Geheimdienst NKWD zusätzlich Hunderttausende deutscher Zivilisten als Zwangsarbeiter in das Lagersystem der Sowjetunion deportiert, überwiegend Frauen. Etwa ein Drittel dieser Deportierten starb aufgrund der Haftbedingungen durch Hunger, Krankheiten und Kälte oder schon während des Transports in Viehwaggons [3].
Unter dem an Mao ausgerichteten kommunistischen Schreckensregime der Roten Khmer unter Pol Pot starben Millionen Kambodschaner durch Folter, Hinrichtungen und Zwangsarbeit.
Eine Form der Zwangsarbeit stellt die Sklaverei dar, bei der ebenfalls Menschen zur Arbeit gezwungen wurden und bis heute werden. Hiervon zu unterscheiden ist die Zwangsarbeit, die in den Gefängnissen fast aller Länder der Welt geleistet werden muss.
Die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen im Jugendstrafrecht als Auflage hat Strafcharakter, und bleibt im Rahmen des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verfassungsgemäß, so wie auch die Arbeitspflichten gemäß § 56b StGB nicht gegen Verfassung und Menschenwürde verstoßen.
Nach obiger Definition wären auch Wehrdienst und Zivildienst sowie die sogenannten Ein-Euro-Jobs Formen von Zwangsarbeit. Eine angemessene Entlohnung gäbe es nicht. Diese Form der Zwangsarbeit, die zum Teil Männer diskriminiert und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes untergräbt, ist umstritten. Der Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Zwangsarbeit verbietet, nennt den Wehrdienst als Ausnahme.
Nach der ILO-Konvention sind Wehrdienst und Zivildienst keine Zwangsarbeit.
„So jemand nicht will arbeiten, der soll auch nicht essen.“
– Apostel Paulus: im 2. Brief an die Thessalonicher der Bibel
„Wer nicht arbeitet, soll wenigstens essen.“
– Paul Kellermann, Soziologe
„Wer nicht arbeiten darf, soll wenigstens gut essen.“
– Richard Albrecht, Sozialwissenschaftler
„Jeder Mensch hat ein Lebensrecht. Wer nicht arbeitet, soll trotzdem gut essen!“
– Anna Eberle: , Mitglied im Vorstand des Bundeserwerbslosenausschusses der Gewerkschaft ver.di
„Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: ‚Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.‘“
– August Bebel: in „Die Frau und der Sozialismus“, 1883
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