Zwangsislamisierung

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Die Zwangsislamisierung ist nach klassischen islamischen Recht (schari'a) bei Polytheisten (muschrikun) erlaubt. Sie können vor die Wahl: Islam oder Tod gestellt werden. Ebenso ist es nach der Scharia gesstattet, vom Islam abgefallene (murtaddun) vor die gleiche Wahl zu stellen.

Nach dem Tode Mohammeds fielen weite Teile, der zuvor von Mohammed mittels Krieg zum Islam bekehrten arabischen Beduinen wieder vom Islam ab. In den Ridda-Kriegen wurden sie mit Gewalt dazu gezwungen, wieder in den Islam zurückzukehren.

Die osmanische Knabenlese, bei der ein bestimmter Anteil christlicher Knaben abgeliefert werden musste, die dann zu muslimischen Soldaten ausgebildet wurden, war eine organisierte Form der Zwangsislamisierung, die seinerzeit noch mit Koran 8, Vers 41 (“Ziehe von den Gefangenen, die auf deinen Streifzügen erbeutet werden, jeweils den fünften ein ...”) begründet wurde.

Der Moghul-Kaiser Aurangzeb, ein strenggläubiger Muslim, versuchte während seiner Herrschaft Hindus mit Gewalt zum Islam zu bekehren.

Am Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Nuristani im heutigen Pakistan mit Gewalt islamisiert.

Von Seiten der Jesiden wird immer wieder der Vorwurf der Zwangsislamisierung erhoben.

Die Baha'i im Iran gelten auch wenn sich bereits ihre Eltern oder Großeltern zum Baha'ismus bekehrt haben als von Islam Abgefallene, die unter Zwang islamisiert werden können.

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